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Rehabilitation nach längerer Erkrankung

Teamsport für die ganze Mannschaft

Rehabilitation After Long Illness – Teamsports for All Participants

Rehabilitation  Länger anhaltende Erkrankungen sind die Hauptursache für ungeplante Abwesenheiten im Betrieb (BKK Gesundheitsreport 2021). Zugleich sind sie untrügliche Zeichen für komplexe Krankheitsgeschehen und/oder drohende Folgen wie Aussteuerung oder Behinderung. Alle Beteiligten im Betrieb haben also ein Interesse an der Lösung. Nur – wie kann es gemeinsam gelingen? Michael Eglins und Lars Hilgers

Einleitung

Rehabilitation nach längerer Erkrankung ist ein weites Feld. In diesem kurzen Übersichtsartikel ist daher nur eine Schwerpunktbetrachtung möglich. Nach einer kurzen Rahmung des Themas wird ein mögliches allgemeines Vorgehen im Betrieb beschrieben. Konkrete Beispiele zeigen, wie dies strukturiert angegangen werden kann – im Einzelfall wie auch auf Projektebene. Abschließend wird ein Fazit gezogen.

Der Rahmen

Arbeit macht in unserer Gesellschaft auf verschiedenen Ebenen Sinn. Vom einfachen Broterwerb über die soziale Teilhabe bis hin zur sinnstiftenden Tätigkeit, die Selbstwertgefühl schafft, Bedeutung vermittelt und Selbstverwirklichung ermöglicht. Für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit, ist die soziale Gesellschaft darauf angewiesen, dass genügend Einnahmen in die Kassen der Sozialsicherungssysteme gelangen. So gibt auch
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor: „Die Sicherung von Beschäftigung und die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sind Kernaufgaben der Arbeitsmarktpolitik […]“ (BMAS 2022).

Im Jahr 1884 wurde in Deutschland die Krankenversicherung unter Bismarck eingeführt. Sie sicherte den Zugang zu ärztlicher Versorgung und senkte die Todesraten von Arbeitenden um bis zu 9 % (Bauernschuster et al. 2018).

Ziel einer solchen Versicherung ist es, den ursprünglich versicherten Zustand, optimalerweise den der Gesundheit, wieder herbeizuführen (Sozialgesetzbuch [SGB] 5). Auch die übrige Sozialgesetzgebung nennt in den Sozialgesetzbüchern Ziele, die in die gleiche Richtung gehen: Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern (SGB 3 § 1 (1)), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten (SGB 7 § 1) und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen (SGB 11
§ 49 (1)).

Individuum, Gesellschaft, Politik und Gesetzgebung haben alle das Ziel, Arbeit zu ermöglichen und Erkrankung abzuwenden. Auch für das klassische Unternehmermodell gilt das. Heinrich Nordhoff, der ab 1948 Geschäftsführer der Volkswagenwerk GmbH war, sagte einst: „Den Wert eines Unternehmens machen nicht Gebäude und Maschinen und auch nicht seine Bankkonten aus. Wertvoll an einem Unternehmen sind nur die Menschen, die dafür arbeiten, und der Geist, in dem sie es tun.“

Wie kann es nun gelingen, diese Interessen zu bündeln? Eine besondere Rolle fällt dabei insbesondere in Deutschland der Arbeitsmedizin zu.

Die Rolle der Arbeitsmedizin – das Vorgehen

Das Arbeitssicherheitsgesetz weist der Arbeitsmedizin die Rolle zu, den Arbeitgeber „in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen“ (ASiG § 3 (1)).

Zunächst wäre es sinnvoll, mit allen betrieblichen Akteurinnen und Akteuren (Management, Betriebsrat [BR], Schwerbehindertenvertretung [SBV], Personalwesen) ein gemeinsames Verständnis zu dem Thema zu entwickeln. Natürlich gibt es unterschiedliche Perspektiven, die auch durchaus hilfreich sein können. Diese zuzulassen, konkurrierende Problematiken auszusprechen und gegeneinander abzuwägen sollte schließlich darin münden, dass ein gemeinsames Ziel definiert wird. Von diesem Ziel ausgehend sollten Methoden zur Lösung des Problems entwickelt werden, optimalerweise eingebettet in ein bereits existierendes betriebliches Gesundheitsmanagement. Wichtig ist, dass Rollen und Verantwortlichkeiten klar zugewiesen und auch angenommen werden. In größeren Betrieben erscheint ein Tracking sinnvoll, um beispielsweise im Arbeitssicherheitsausschuss den Überblick zu behalten und dort die Maßnahmen und Aktivitäten nachhalten und kontrollieren zu können.

Die ärztliche Rolle im Betrieb

Das A und O im ärztlichen Beruf ist es, ansprechbar zu sein. So auch in der Arbeitsmedizin für länger Erkrankte. Diesen muss bekannt sein, dass es Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner gibt, die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Und der Betrieb muss wissen, dass diese in einigen Fällen vom Betrieb selbst gezielt hinzugezogen oder um Rat gefragt werden können, zum Beispiel bei Arbeitsplatzbegehungen. Führungskräfte, Betriebsrat und SBV sollten also zu deren Pflichten, Möglichkeiten, aber auch zur Rolle der Arbeitsmedizin geschult werden. Der Betrieb hingegen sollte Beschäftigten die Information über das arbeitsmedizinische Angebot breit vermitteln.

Bereits in frühen Erkrankungsstadien sollte nachhaltige Beratung angeboten und ein Case-Management durchgeführt werden. Das Ziel ist die Gesundung. Dieses Ziel können Betriebsärztinnen und -ärzte auf vielfältige Weise unterstützen:

  • Beratung zu diagnostischem und therapeutischem Vorgehen,
  • Sichten, einordnen und erklären der Befunde in verständlicher Sprache,
  • Fragen nach versicherungsrechtlichen Sonderaspekten wie Arbeits- oder Wegeunfälle oder Berufskrankheiten, die in Betracht kommen könnten,
  • Anbinden der Beschäftigten in geeigneten Fällen in Spezialsprechstunden medizinischer Zentren oder Universitätskliniken, stets auch mit Blick auf die Option einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Um die vielfältigen Möglichkeiten an Therapien und anderen gesundheitsfördernden Maßnahmen nutzen beziehungsweise anbieten zu können, sind Kooperationen mit externen Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen eine gute Überlegung.
  • Wenn es für den jeweiligen Betrieb Sinn ergibt, ist zu erwägen, ob eine arbeitsmedizinische Begutachtung als Instrument zusätzlich hilfreich sein kann.
  • Ein Formulargutachten kann beispielsweise Auswirkungen gesundheitlicher Problematiken im Arbeitskontext auf betrieblicher Ebene begreif- und damit handhabbarer machen.
  • Betriebliches Eingliederungs­management

    Nach SGB IX § 167 (2) ist der Betrieb bei längerer Arbeitsunfähigkeit zum Angebot eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) verpflichtet. Dieses bietet die Basisstruktur, um mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren am Tisch das Vorgehen zu erwägen und zu vereinbaren. Viele Maßnahmen stehen zur Diskussion offen:

  • stufenweise Wiedereingliederung (SGB V § 74),
  • Trainingsmaßnahmen,
  • ergonomische Maßnahmen (Verhaltens- und Verhältnisergonomie),
  • organisatorische Arbeitsplatzgestaltung (auch unter Zuhilfenahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben),
  • Umschulung,
  • Arbeitsplatzwechsel,
  • bis hin zu Spezial-Assessments durch Berufsförderungswerke.
  • Prinzipiell können entsprechende externe Kostenträger oder Beratende wie der Integrationsfachdienst bedarfsweise hinzugezogen werden. Wichtig ist, dass das Unternehmen das betriebliche Eingliederungsmanagement sorgfältig dokumentiert, damit es im Falle eines Rechtsstreits seine Fürsorgepflicht nachweisen kann.

    Der Projektansatz

    Über die Einzelfallsituation hinaus bietet sich ab einer gewissen betrieblichen Größe die Überlegung an, das Thema „Rehabilitation nach längerer Erkrankung“ strategisch und projektbezogen aufzustellen, beispielsweise in einem gesonderten Arbeitsbereich, der den Übergang ins normale Arbeitsleben über einige Zeit begleitet und damit die Rückkehr zu nachhaltiger Arbeitsfähigkeit absichert. Folgende Aspekte sollten hier Berücksichtigung finden:

  • Wie werden geeignete Beschäftigte ausgewählt und eingesteuert?
  • Werden diese durch Führungskräfte begleitet?
  • Sind die Arbeitsplätze ergonomisch optimiert?
  • Bieten die Arbeitsplätze wechselnde Belastungen?
  • Sind unterstützende Angebote verfügbar (Training, Regeneration, Ernährung, ergonomische Beratung)?
  • Trägt sich das Konzept ökonomisch?
  • Fazit

    „Rehabilitation nach längerer Erkrankung“ ist ein komplexes Thema und eine bleibende Herausforderung für die Gegenwart und Zukunft der Arbeitsmedizin. Aus Sicht der Autoren lässt es sich auch nicht abschließend und optimal lösen. Daher die Empfehlung: Herausforderungen im Betrieb müssen von den Betriebsärztinnen und -ärzten profes­sionell angenommen werden. Hilfreich sind dabei das Vernetzen in Fachforen (ArbMedNet), in der Region, in Firmen, Branchen oder Berufsverbänden, gegenseitiges Informieren und die Teilnahme an Fortbildungen. Und schließlich: Ergebnisse sollten stets selbstkritisch diskutiert und stetige Verbesserungen angestrebt werden.

    Interessenkonflikt: Die Autoren erklären, dass sie aktuell für die Firma Volkswagen AG tätig sind.

    Literatur

    Knieps F, Pfaff H: BKK Gesundheitsreport 2021. S. 86 ff.

    Bauernschuster S, Driva A, Hornung E: Bismarck’s health insurance and the mortality decline. Cesifo Working Papers 2018; 6601: 4.

    doi:10.17147/asu-1-245647

    Weitere Infos

    Arbeitssicherheitsgesetz § 3 (1) 2022

    https://www.gesetze-im-internet.de/asig/ASiG.pdf

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Arbeit. 2022

    https://www.bmas.de/DE/Arbeit/arbeit.html

    Sozialgesetzbuch (SGB)

    https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/

    Zitat Heinrich Nordhoff, 2022

    https://www.zitate.de/autor/Nordhoff%2C+Heinrich

    Kernaussagen

  • Individuum, Gesellschaft, Politik und Gesetzgebung haben alle das Ziel, Arbeit zu ermöglichen und Erkrankung abzuwenden.
  • Die Arbeitsmedizin hat den Auftrag, betriebliche Akteurinnen und Akteure sowie Erkrankte
    zu Fragen der Rehabilitation zu beraten und beim Aufbau geeigneter Strukturen als zentrale Sachverständige mitzuwirken.
  • Die Vernetzung und Moderation der unterschiedlichen betrieblichen Perspektiven ist immer der erste Schritt. Wie weit man im Betrieb kommen kann, ergibt sich dann im Verlauf.
  • Neben der Einzelfallbetrachtung kann auch der Projektansatz für größere Unternehmen
    attraktiv sein.
  • „Rehabilitation nach längerer Erkrankung“ ist ein komplexes Thema und eine bleibende ­Herausforderung für die Gegenwart und Zukunft der Arbeitsmedizin.
  • Koautor

    Lars Hilgers
    Volkswagen Wolfsburg

    Kontakt

    Dr. med. Michael Eglins
    Leitender Werkarzt Volkswagen Salzgitter; Industriestraße Nord; 38239 Salzgitter

    Foto: privat

    Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

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