24.10.2022 | Druckvorschau © bongkarn – stock.adobe.com Erkrankt ein Koch an einem Rippenfelltumor, ist das einem Urteil zufolge nur als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn ein beruflich bedingter Kontakt mit Asbest zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, so das Deutsche Ärzteblatt. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138118/Rippenfelltumor-keine-Berufskrankheit-ohne-Nachweis-ueber-Asbestkontakt