Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien hervorgeht.
Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien hervorgeht.