Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien hervorgeht.
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Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien hervorgeht.