Arztpraxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können bis 31. Dezember 2021 übergangsweise weiter den „Gelben Schein“ (Muster 1) nutzen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
Arztpraxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können bis 31. Dezember 2021 übergangsweise weiter den „Gelben Schein“ (Muster 1) nutzen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.