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Start der elektronischen Arbeitsunfähig­keitsbescheinigung

Arztpraxen, die noch nicht über die nötigen tech­nischen Voraussetzungen verfügen, können bis 31. Dezember 2021 übergangsweise weiter den „Gelben Schein“ (Muster 1) nutzen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/127704/Start-der-elektronischen-Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung-zum-Oktober