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Statistik “Arbeitsmedizinische Fachkunde“ der Bundesärztekammer (Stand 31.12.2018)

Antwort auf die Herausforderungen der Zeit: Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin

Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“

Die seit dem Jahr 1988 veröffentlichte Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“ zeigt die Gesamtzahl der Betriebsärzte, die betriebsärztlich nach § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) im Betrieb tätig werden dürfen. Sie schlüsselt diese Ärzte nach dem Ort der Tätigkeit (Bereich der Landesärztekammern) und gibt zudem seit dem Jahr 2012 den Anteil an Ärztinnen an. Diese Statistik erfährt eine hohe Aufmerksamkeit bei den am Arbeitsschutz beteiligten Institutionen. Hier nun die neuesten vom Referat Statistik der Bundesärztekammer erhobenen Daten für die Statistik „Arbeitsmedizinische Fachkunde“, die aktuell für den Stichtag 31.12.2018 erstellt wurde:

Aktuell haben 12.284 Ärztinnen und Ärzte eine arbeitsmedizinische Fachkunde. Damit ist deren Anzahl gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent moderat gesunken.  Tabelle 1 und  Abb. 1 führen Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, gegliedert nach Landesärztekammern, auf. Der Anteil der 5505 Ärztinnen mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gegenüber der Gesamtzahl an Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fachkunde liegt bei 44,8 Prozent und ist nahezu gleich geblieben.  Abbildung 2 stellt die Entwicklung der Zahl der Ärztinnen und Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß §§ 3 und 6 UVV „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV V2) im Zeitverlauf von 2002 bis 2018 dar.

Hinweise zur Statistik

Gegliedert nach Landesärztekammer-Bereichen sowie zusammengefasst auf Bundesebene erfolgt die Angabe der Zahl der Ärztinnen und Ärzten mit den nach §§ 3 und 6 DGUV V2 in der Fassung vom 01.01.2011 möglichen betriebsärztlichen Qualifikationen.

Ausgewiesen wird somit nicht nur die Zahl der Ärztinnen und Ärzten, die die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen berechtigt sind (§ 3 Nr. 1 und Nr. 2 DGUV V2), sondern auch die Zahl derjenigen Ärztinnen und Ärzten, die nach Erfüllung der Voraussetzungen die Übergangsregelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sowie Nr. 1 und 2b DGUV V2 weiterhin über die arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Die Zahl dieser Ärztinnen und Ärzten nimmt entsprechend der Konstruktion dieser Vorschriften als Übergangsregelungen seit 1988 ständig ab.

Es ist festzuhalten, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach Arbeitsmedizin und die Zusatzqualifikation Betriebsmedizin – als die Kompetenz in der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention – einen wichtigen Platz im Arbeitsschutz und im Gesundheitssystem einnimmt. Aber aufgrund des demografischen Wandels heißt es nun, weiter entschieden zu handeln, um den Nachwuchs zu gewinnen. Zwischenzeitlich ist bereits einiges getan worden, um den Nachwuchs in der Arbeits- und Betriebsmedizin zu fördern:

Konferenz des BMAS

Seit Jahren wird gefordert, dass die Arbeitsmedizin für den Nachwuchs attraktiver gemacht werden muss, insbesondere müssten die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Hierzu wurde 2013 eine Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses vom Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet. Dabei wurde deutlich, dass das präventivmedizinisch ausgerichtete Fach „Arbeitsmedizin“ und die Zusatzqualifikation „Betriebsmedizin“ einen wichtigen Platz in der Arbeitswelt einnehmen und weiter einnehmen müssen. Aus dieser Konferenz entstand eine konzertierte Aktion zur Nachwuchssicherung in der Arbeitsmedizin aller am Arbeitsschutz beteiligter Institutionen, das „Aktionsbündnis Arbeitsmedizin“.

Aktionsbündnis zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses

2014 wurde das „Aktionsbündnis Arbeitsmedizin“ in der Rechtsform eines gemeinnützigen Vereins von der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) mit allen am Arbeitsschutz beteiligten Akteuren gegründet. Die Bundesärztekammer ist nach § 7 Abs. 6 der Satzung des gemeinnützigen Vereins kooperatives Mitglied. Das Aktionsbündnis veranstaltet u.a. Fortbildungen, finanziert Weiterbildungen und unterstützt Nachwuchswissenschaftler.

Qualifizierung Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin

Auch die Bundesärztekammer hat ihren Beitrag zur Nachwuchssicherung geleistet. Die Modalitäten der früheren Weiterbildungsgänge zur Erlangung der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und zur Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin haben sich als nicht mehr zeitgemäß erwiesen und stellten einen „Flaschenhals“ dar. So konnten diese Qualifikationen nur von denjenigen erlangt werden, die eine klinische Weiterbildung in der „Inneren Medizin“ vorwiesen.

Die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO), beschlossen im Mai 2017/2018 vom 120./121. Deutschen Ärztetag, besagt nunmehr, dass für die Weiterbildung in der Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin die klinischen Zeiten „in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung“ vorgesehen werden können. Dies bedeutet, dass Weiterbildungszeiten über die „Innere Medizin“ hinaus beispielsweise in der Psychiatrie, Anästhesie, Chirurgie, Dermatologie von den Landesärztekammern anerkannt werden, wenn sie die (Muster-)WBO der Bundesärztekammer in geltendes Recht im Rahmen der Kammer- und Heilberufegesetze der Bundesländer überführt haben.

Weiterhin ist die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin so konzipiert, dass sie auch berufsbegleitend mit 1200 Stunden unter einen Befugten erlangt werden kann. Auf diesem Wege ist beispielsweise für Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner im ländlichen Raum eine Möglichkeit geschaffen worden, neben der Arbeit in der Arztpraxis flexibel auch die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin zu absolvieren.

Die Landesärztekammern werden als Körperschaften öffentlichen Rechts die (Muster-)WBO der Bundesärztekammer in der Folge durch Novellierung der Kammer- und Heilberufegesetze der Bundesländer in geltendes Recht überführen.

Medizinische Fachangestellte (MFA) „Arbeits-/Betriebsmedizin“

Nach der Devise „Delegation: ja – Substitution: nein“ wurde im Jahr 2015 ein Muster-Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer für Medizinische Fachangestellte (MFA) „Arbeits-/Betriebsmedizin“ erarbeitet. Die MFA wird mit dieser Fortbildung befähigt, den Arbeitsmediziner und den Betriebsarzt verstärkt und umfassend zu unterstützen und zu entlasten. Unter der Verantwortung des Betriebsarztes wird die Kompetenz der MFA deutlich vergrößert im Bereich der Gefährdungsbeurteilung, der Untersuchungen, wie Untersuchungen der Augen, des Gehörs und der Koordination des Arbeitsschutz-, des Betrieblichen Gesundheits- und des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Damit einhergehend vergrößert sich ebenso der Aktionsradius des Betriebsarztes.

Akademien für den 360-Stunden-Weiterbildungs-Kurs

Eine weitere Verbesserung der Situation zeigt sich ebenso deutlich im Weiterbildungsbereich. Die Akademien der Landesärztekammern berichten, dass die Weiterbildungskurse seit einigen Jahren ausgebucht sind. Dies hat die Ärztekammer Hamburg und die Landesärztekammer Schleswig-Holstein bewogen, einen weitere nWeiterbildungskurs im Norden im Februar 2018 einzurichten.

So verwundert es nicht, dass der betriebsärztliche Nachwuchs sich verstärkt einstellt.

Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

    Autorin

    Dr. med. Annegret Schoeller

    Bereichsleiterin

    Dezernat 1 Versorgung und Bevölkerungsmedizin

    Bundesärztekammer

    Herbert-Lewin-Platz 1

    10623 Berlin

    annegret.schoeller@baek.de

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