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Symptomlose Corona-Infektionen kein meldepflichtiger Versicherungsfall

Sind Beschäftigte erkrankt und gibt es Anhaltspunkte dafür, dass sie sich bei der Arbeit infiziert haben, sollten sie ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin informieren. Arbeitgebende, Krankenkassen sowie Ärztinnen und Ärzte müssen COVID-19-Fälle der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unter bestimmten Voraussetzungen melden.

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2021/quartal_2/details_2_429527.jsp

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