Das Bundesumweltministerium hat in einer Richtlinie den Umgang mit "sonstigen radioaktiven Stoffen" geregelt. Das sind radioaktive Stoffe, die außerhalb von kerntechnischen Anlagen beispielsweise in Medizin, Forschung und Industrie oder im Handwerk eingesetzt werden.
TÜV SÜD unterstützt Unternehmen und Einrichtungen bei der Umsetzung der Richtlinie, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.