Müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte die Regeln zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit weiter einhalten?
Beschäftigte in Unternehmen aller Branchen und Größen gehen häufig auch mit Gefahrstoffen um, dazu gehören v.a. Verwenden, Bereithalten und Lagern. Die neue TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt nun ausdrücklich auch für das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, d.h., wenn dies in Mengen erfolgt, die den Tages- bzw. Schichtbedarf übertreffen. Unternehmer müssen aktuelle Forderungen ermitteln und umsetzen.
Das Bundesumweltministerium hat in einer Richtlinie den Umgang mit "sonstigen radioaktiven Stoffen" geregelt. Das sind radioaktive Stoffe, die außerhalb von kerntechnischen Anlagen beispielsweise in Medizin, Forschung und Industrie oder im Handwerk eingesetzt werden.
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen. Für aufgrund SARS-CoV-2 besonders schutzbedürftige Beschäftigte ermöglicht die vorliegende Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) Betriebsärztinnen und Betriebsärzten eine systematische Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zum Arbeitsschutz in Zeiten der Epidemie.
Strahlenrisiko Ionisierende Strahlung kann mit den menschlichen Sinnen nicht wahrgenommen werden. Dies hat immer wieder dazu geführt, dass das Strahlenrisiko nicht richtig eingeschätzt wurde. Das berufsgenossenschaftliche Institut für Strahlenschutz hat insbesondere im medizinischen Bereich große Anstrengungen unternommen, eine realistische Einschätzung des Risikos zu vermitteln. Durch diese Bemühungen sollen der Umgang und die Behandlung von Strahlenunfallpatienten erleichtert werden. Jedoch sind bei kontaminierten Personen geeignete Maßnahmen vorzusehen, um eine Verschleppung der Kontamination zu vermeiden. Franz Fehringer
Der Bundesfachbereich Innenraumhygiene im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) stellt den neuen Sachverständigen-Standpunkt „Umgang mit Asbest“ vor
Zum Umgang mit psychischer Gesundheit
Der BAuA-Abschlussbericht „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ stellt eine Vielzahl bewerteter Ergebnisse, Widersprüchlichkeiten und Defizite dar. Die bereits seit Jahrzehnten kontrovers...
Arbeitsschutz Nicht nur beim ergonomischen Transfer von Patienten, sondern auch bei MRSA zeigen uns die Niederländer, wie Arbeitsschutz funktioniert, wenn es eindeutige, für alle verbindliche Zielvorgaben und unterstützende Arbeitshilfen gibt. Albert Nienhaus
Mit den DGUV-Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und den zugehörigen Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge (BGI/GUV-I 504) wurden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung wirkungsvolle Instrumente geschaffen, um das Gesundheitsrisiko des Einzelnen bei der Arbeit so gering wie möglich zu halten.
Dieser Inhalt liegt nur als PDF-Datei vor. Bitte öffnen Sie die im Artikel verlinkte Datei, um auf den Inhalt zuzugreifen.