„Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte“, so eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Bibliogr. Info (RIS)
Offener Zugang