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Weitere Krankheit führt nicht automatisch zu erneuter Lohnfortzahlung

„Ein neu­er Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeits­verhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte“, so eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108123/Weitere-Krankheit-fuehrt-nicht-automatisch-zu-erneuter-Lohnfortzahlung

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