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Zahl der Arbeitsschutz­kontrollen in Betrieben sinkt weiter

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfrak­tion hervor. Der Abstand bis zu einer erneuten Kontrolle eines Betriebs verlängerte sich im Schnitt auf 25 Jahre nach zuvor 22,5 Jahren – 2008 waren es keine 12 Jahre.

Bundesweit ging die Zahl der Kontrollen von Standards zur Sicherheit und zum Gesund­heitsschutz 2018 in fast allen Ländern zurück. Im Vergleich zu 2017 wieder Steigerungen gab es nur in fünf Ländern: In Berlin (von 4.469 auf 4.935 Kontrollen), Hamburg (von 2.757 auf 2.938), Mecklenburg-Vorpommern (von 16.408 auf 16.748), Sachsen (von 6.835 auf 6.888) und Schleswig-Holstein (von 2.288 auf 2.496).

Beim Abstand bis zu einer erneuten Kontrolle gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Deutlich am kürzesten ist der Takt nach den jüngsten Daten für 2018 in Mecklenburg-Vorpommern mit im Schnitt 5,5 Jahren. Es folgen Bremen mit 16,6 Jahren und Brandenburg mit 17,4 Jahren. Am längsten ist dagegen der Abstand bis zum nächsten Kontrollbesuch im Saarland mit zuletzt durchschnittlich 47 Jahren. In Schleswig-Holstein sind es 45,5 Jahre und in Hessen 41,8 Jahre.

Linke-Fachpolitikerin Jutta Krellmann kritisierte, Kontrollen würden seit Jahren kaputtge­spart. Der Staat sei der Meinung, er könne diese Aufgabe den Unternehmen überlassen. „Für die Beschäftigten ist das ein Glücksspiel, auf Kosten ihrer Gesundheit.“ Die Corona­pandemie sei „ein Brandbeschleuniger für die Mängel des Kontrollsystems“. Es sei empö­rend, dass davon gerade Branchen wie der Handel betroffen seien.

aerzteblatt.de

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Gesundheitsschutz müsse in der Pandemie höchste Priorität haben. „Richtig wäre, dass Betriebe erst dann öffnen dürfen, wenn sie die Arbeitsschutzstandards erfüllen.“ Die Län­der bräuchten endlich ausreichende Mittel, um die Einhaltung zu kontrollieren.

Für die Rückkehr von mehr Beschäftigten an den Arbeitsplatz in der Coronakrise hat die Bundesregierung einheitliche Standards zum Schutz gegen das Virus beschlossen. Vorge­geben wird unter anderem grundsätzlich, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Menschen einzuhalten ist – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.

Dafür müssten Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt werden. Pausen, Schichtwechsel und andere Abläufe sind so zu organisieren, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt haben. © dpa/aerzteblatt.de