Ziel ist, krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden und es den Beschäftigten zu ermöglichen, lange beruflich tätig sein zu können. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun eine neue Arbeitsmedizinische Regel veröffentlicht, die ein ganzheitliches Vorsorgeprinzip in Unternehmen in den Fokus stellt. Der Verband der Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) begrüßen dies ausdrücklich.
Der ganzheitliche Ansatz sieht unter anderem vor, dass im Rahmen der betrieblichen Vorsorge grundsätzlich immer auch Erkrankungen und Risikofaktoren einbezogen werden, die die Beschäftigungsfähigkeit gefährden können. Auch Gefährdungen aus früheren Beschäftigungsverhältnissen sollen Berücksichtigung finden. Das Angebot von Wunschvorsorgen, die auf Verlangen der Arbeitnehmenden durchgeführt werden, soll gestärkt und kann aktiv seitens der Arbeitgeber beworben werden. 2 Sowohl VDBW als auch die DGAUM sehen in der neuen Arbeitsmedizinischen Regel deutliche Vorteile und auch Chancen für die Unternehmen. Individuelle Risikofaktoren können besser rechtzeitig erkannt und arbeitsbedingte Erkrankungen mitunter verhindert werden. Wunschvorsorgen, die von Arbeitnehmerseite initiiert werden, stellen hierbei ein besonderes Potential dar. Sie bieten eine zusätzliche Möglichkeit, sowohl Gefährdungen als auch individuelle Risikofaktoren früh zu erkennen. Auf lange Sicht kann eine gute arbeitsmedizinische Betreuung ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens sein, wenn es darum geht, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
„Die neue Arbeitsmedizinische Regel zeigt Arbeitgebern, aber auch den Sozialpartnern und den Beschäftigten neue Wege der arbeitsmedizinischen Betreuung auf, die der langfristigen Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Dies ist auch ein Beitrag, dem Fachkräftemangel in Zukunft zu begegnen“, so VDBW-Präsident Dr. Wolfgang Panter. Prof. Thomas Kraus, Präsident der DGAUM ergänzt: „Von einer guten arbeitsmedizinischen Betreuung profitieren alle Seiten gleichermaßen: Beschäftigte, Arbeitgeber aber auch unsere Gesellschaft insgesamt.“ Die neue Arbeitsmedizinische Regel zur ganzheitlichen arbeitsmedizinischen Vorsorge kann hier abgerufen werden: BAuA - Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) - Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin