Elf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
hat der Autor nun die zweite Auflage seines „Rechtshandbuches“ vorgelegt. Dabei sind die letzte Änderungsverordnung zur ArbMedVV von 2019 ebenso eingeflossen wie aktuelle medizin- und datenschutzrechtliche Aspekte sowie die vertiefenden Ausführungen einiger arbeitsmedizinischer Regeln des Ausschusses für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Bei näherer Durchsicht der Kapitel erlebt man allerdings lebhaft, dass es im arbeitsmedizinischen Alltag nicht immer nur um die Vorsorge geht. Nicht nur grundsätzlich geht Aligbe daher schon zu Beginn seiner Ausführungen über die Vorsorge „zur Abgrenzung“ auf Eignungsuntersuchungen ein, sondern schlägt an vielen Stellen, wie z. B. bei Einstellungen, dem § 23a des Infektionsschutzgesetzes, dem Befähigungsschein für Schädlingsbekämpfer und der ärztlichen Überwachung nach der Strahlenschutzverordnung immer wieder die Brücke zur Eignung, die er dann in einem eigenen Kapitel zum Ende hin noch einmal grundsätzlich betrachtet. Sieht man genau hin, so nehmen die Untersuchungen außerhalb der ArbMedVV sogar einen breiteren Raum ein als die Darstellung der „Anlässe“.
Das macht die Darstellung lebendig und wirklichkeitsnah und bringt schnell die Informationen, die der Ratsuchende im Alltag benötigt.
So begleitet das Handbuch weit über die ArbMedVV hinaus in vielen rechtlichen Fragen. Durch gelegentlichen Blick auf den europarechtlichen Hintergrund und einschlägige Zitate aus den bekannten Kommentaren des Medizin- und Arztrechts gibt das Buch auch Juristen wertvolle Hinweise. Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Änderungen und Neuerungen, darunter das Patientenrechtegesetz, die Datenschutzgrundverordnung und die Änderungen der Gesundheitsschutz-Bergverordnung, der Strahlenschutz- und der Arbeitsstättenverordnung. Der Arbeitnehmerüberlassung wurde ein eigenes Kapitel gewidmet. Die mit der ArbMedVV überholte Darstellung der G-Grundsätze ist entfallen.
Fazit: Wie die Arbeitsmedizin ein „Nischenfach“ der Medizin ist, sind auch die zugehörigen Rechtsfragen eine Nische in der allgemeinen Rechtsbetrachtung. Hier schließt die aktuelle Auflage dieses Buches für Arbeitsmediziner, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Berufsgenossenschaften, die Arbeitsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Unternehmer und Behördenleiter, Betriebs- und Personalräte, Rechtsanwälte und Richter wieder eine wichtige Lücke in den Rechtskommentaren.