Einleitung
Betriebsärzte fühlen sich häufig in einem Di-lemma: Einerseits wollen sie nicht von den Vorgesetzten oder der Personalabteilung als Gesundheitspolizei vereinnahmt werden. Sie sind ja auch an ihre ärztliche Schweigepflicht gebunden. Andererseits ist auch den Betriebsärzten daran gelegen, dass keine schweren Unfälle, evtl. sogar Verletzungen Dritter auftreten, infolge der Berauschtheit eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz.
Die Erfahrung zeigt, dass Kollegen und Vorgesetzte sehr zurückhaltend damit sind, vermutete Suchtprobleme dem Betroffenen gegenüber offen anzusprechen. Kollegen wollen aus langjähriger Verbundenheit her-aus ihren Kumpel „nicht ans Messer liefern“, Vorgesetzte befürchten, dass das Verhältnis zum Mitarbeiter irreversibel beschädigt ist, wenn sie einen derartigen Verdacht äußern, nicht selten bis hin zur Frage, ob das nicht den Tatbestand des Mobbings erfüllt, zumal, wenn diese Vermutung hinsichtlich Suchtmittelprobleme nicht klar beweisbar ist.
So ist das Hinausschieben einer offenen Aussprache über die Problematik eher die Regel als die Ausnahme. Die Hoffnung, das regle sich von selbst, der Mitarbeiter würde sich schon wieder fangen, trügt oft. Hat man sich dann allerdings doch dazu entschieden, die Beobachtungen und Befürchtungen dem Betroffenen gegenüber zu thematisieren, beschwichtigen vielleicht Zusicherungen und Absichtserklärungen vorübergehend die Kritiker – dann verschärft sich jedoch nicht selten nach geraumer Zeit auch wieder das Fehlverhalten, bis irgendwann alle im Umfeld verärgert eine sofortige Kündigung des betreffenden Mitarbeiters wünschen.
Eine Betriebsvereinbarung zum Thema „Suchtmittel und Arbeitsplatz“ kann als Handlungshilfe für alle, die mit dem Thema problematische Suchtmittelkonsum konfrontiert werden, genutzt werden. So können durch frühzeitiges aktives und nachhaltiges Handeln fatale Fälle vermieden werden.
Epidemiologie – Wie häufig sind Suchtprobleme?
Rauchen: Nach wie vor wird in Deutschland die größte Krankheitslast durch das Rauchen verursacht. In Deutschland werden 22 % aller Todesfälle bei den Männern und 5 % bei den Frauen dem Rauchen angelastet (Welte et al. 2000), das sind 120 000 im Jahr. Ein Raucher hat im Vergleich zum Nichtraucher eine um ca. 10 Jahre verkürzte Lebenserwartung. Obwohl nahezu alle Raucher von den mittel- und langfristigen gesundheitlichen Gefahren des Rauchens wissen, rauchen in Deutschland immer noch 21,2 % der erwachsenen Frauen und 30,5 % der erwachsenen Männer. Nicht zuletzt durch ein Maßnahmenbündel der Bundesregierung ist der Zigarettenverbrauch immerhin in den letzten Jahren rückläufig und die Rate der jugendlichen Raucher hat sich mehr als halbiert.
Auch wenn aus arbeitsmedizinischer Sicht ein rauchfreier Betrieb wünschenswert ist, ist ein komplettes Rauchverbot oft nicht durchsetzbar. Die nichtrauchenden Mitarbeiter haben allerdings das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (§ 3 Arbeitsstättenverordnung). Daher ist bei Betriebsbegehungen darauf zu achten, dass an Arbeitsplätzen nicht geraucht wird und allen Mitarbeitern ein Nichtraucher-Pausenraum zur Verfügung steht. Inzwischen ist mittels zahlreicher Studien belegt, dass schon eine kurze Empfehlung zum Rauchverzicht wirk-sam ist. Es wird daher empfohlen, dass bei jeder ärztlichen Untersuchung auch der Raucherstatus erfasst und eine Empfehlun-gen zum Rauchstopp gemacht wird, verbunden mit dem Hinweis auf weitergehende Unterstützungsangebote (S3 Leitlinien Tabakentwöhnung 2015, s. „Weitere Infos“).
Alkohol: An zweiter Stelle des Suchtmittel-missbrauchs steht der Alkohol. In Deutschland gibt es 3,4 % Abhängige und 3,1 % Menschen, die Alkoholmissbrauch betreiben. Etwa 15 % aller erwachsenen Deutschen liegen mit ihrem Alkoholkonsum oberhalb des risikoarmen Gebrauchs (bis zu 24 g Reinalkohol/Tag bei Männern und 12 g bei Frauen), hingegen haben 9 % der erwachsenen Deutschen in den letzten 12 Monaten keinerlei Alkohol getrunken. Mit einem Jahresverbrauch von 11,7 l Reinalkohol pro Erwachsenem steht Deutschland auf Rang 4 der 34 OECD-Länder. Jährlich sterben etwa 74 000 Deutsche an den Folgen ihres überhöhten Konsums, das sind 200 täglich. Da eine Alkoholisierung einen erheblichen Einfluss auf Koordination, Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit hat sowie auch Entscheidungsfindungen beeinflusst, ist ein „nüchternes“ Arbeiten sicherheitsrelevant. Ein Arbeitgeber kann im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung ein Alkoholverbot am Arbeitsplatz einfordern.
Medikamente: An dritter Stelle steht der miss-bräuchliche Medikamentenkonsum. Man geht von 1,4 Mio. Betroffenen in Deutschland aus, ganz überwiegend betrifft das je-doch Frauen im Rentenalter. In 80 % handelt es sich bei der Medikamentenabhängigkeit um einen nicht bestimmungsgemäßen Beruhigungsmittelkonsum, in 20 % um Schmerzmittel. Sehr häufig sind die Auswirkungen für Außenstehende kaum erkenn-bar. Fallen aber eine allgemeine psychomotorische Verlangsamung und eine affektive Nivellierung auf, sollte stets auch an die Möglichkeit eines unsachgemäßen Beruhigungsmittelkonsums gedacht werden. Dann sind Fahr- und Steuertätigkeiten und Arbeiten mit Absturzgefahr mit erhöhter Unfallgefährdung verbunden. Zur Klärung kann ein validierter Reaktionstest eingesetzt werden.
Illegale Drogen: Sehr viel seltener, aber im Einzelfall manchmal besonders schwierig für Betriebe wird es im schier unübersehbaren Bereich der illegalen Drogen. Cannabis ist weiterhin die weitaus am meisten genutzte illegale Droge: Etwa 0,5 % der Er-wachsenen betreiben Missbrauch, 0,5 % einen (vorübergehend) abhängigen Konsum (Hoch et al. 2015), 2,3 % haben im letzten Monat mindestens einmal Cannabis geraucht. Todesfälle durch einen jahrzehntelangen Dauerkonsum z. B. durch Bronchial-karzinom sind denkbar, wobei schwer abschätzbar ist, wie hoch im Einzelfall der Beitrag des Cannabis im Verhältnis zum Zigarettenkonsum gewesen ist. Die allermeisten Cannabisraucher stellen den Konsum im dritten Lebensjahrzehnt (meist ohne spezifische Therapie) wieder ein. Um den Faktor 5–8 seltener sind Missbrauch und Abhängigkeit von anderen illegalen Drogen wie Amphetamin, Ecstasy und Kokain, noch seltener die Opiatabhängigkeit und der Gebrauch von sog. Kräutermischungen mit unklaren, wechselnden chemischen Substanzen. Etwa die Hälfte der Opiatabhängigen ist in ärztlich geführten Substitutionsbehandlungen, meist mittels Methadon. Die Anzahl der Drogentoten ist innerhalb der letzten 14 Jahre von 2030 bis auf 944 im Jahr 2012 gesunken, seitdem geht die Tendenz wieder leicht nach oben, 2014 wurden 1032 Drogentote gezählt, davon waren > 70 % Opiatkonsumenten. Möglicherweise steht das im Zusammenhang mit der schrumpfenden Anzahl substituierender Ärzte, von denen etliche aufgeben, weil sie sich durch die Politik und die Rechtsprechung drangsaliert und teilweise kriminalisiert fühlen.
Drogen und Auszubildende
Ein gelegentlicher Freizeitkonsum von Cannabis fällt betrieblich in aller Regel nicht auf; mehr oder weniger täglicher Konsum kann jedoch zu deutlichen Veränderungen im Leistungsverhalten und der Motivation der Mitarbeiter führen, so dass der Ausbildungserfolg gefährdet ist. Dasselbe gilt selbstverständlich für Alkohol, wobei hier das „binge drinking“ am Wochenende mit Katerproblemen am Montag besonders häu-fig anzutreffen ist. Auch ein pathologischer PC-Gebrauch ist in dieser Altersgruppe ist immer wieder anzutreffen.
Primärpräventive Maßnahmen
Angesichts der hohen Krankheitslast sollte die Suchtprävention ein wichtiges Element in der Gesundheitsförderung sein. So kann dieses Thema z. B. bei Sicherheitskurzgesprächen platziert werden (Wie viel ist zu viel? Wo beginnt der riskante Alkoholkonsum? Hirndoping – mit Pillen Karriere machen? usw.), ebenso in Schulungen für Personalabteilungen, Betriebsräte und betriebliche Vorgesetzte oder in Abteilungsbesprechungen. Nützlich sind auch Beiträge für das Intranet oder Hinweise in der Werks-zeitung. Bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) können zu nahezu allen Suchtthemen kostenlos Broschüren und Booklets bestellt werden, die in unseren Wartezimmern gerne gelesen und mitge-nommen werden.
Alle zwei Jahre bereitet die DHS Anfang Juni eine Aktionswoche Alkohol unter dem Motto „Weniger ist besser“ vor. Vereine, Institutionen und Betriebe sind aufgerufen, eigene Veranstaltungen zu planen und anzumelden. Dann können sie dort kostenlos Infomaterial bestellen, das speziell für diese Woche konzipiert wurde ( Abb. 1).
Sekundär- und Tertiärprävention
Das Geheimnis der erfolgreichen Suchtprävention ist:
- Das konsequente proaktive Begleiten von Mitarbeitern mittels regelmäßiger Termine, und zwar von dem Zeitpunkt an, wo Suchtprobleme vermutet werden, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie zu einem maßvollen oder abstinenten Konsumstil (zurück)gefunden haben. Bewährt hat sich die Methode der motivierenden Gesprächsführung (s. auch Hupfer in Handbuch der Arbeitsmedizin, 2011).
- Ein Konsens zwischen den Sozialpartnern und den Fachstellen hinsichtlich der Anwendung der gemeinsam festgesetzten Regeln in der Betriebsvereinbarung.
- Das Vertrauen in der Betriebsmannschaft: Die Betriebsvereinbarung soll sicherstel-len, dass suchtmittelauffälligen Mitarbei-tern bereits frühzeitig die notwendige Unterstützung zur Wiedererlangung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit zuteil wird. Nicht die Kündigung, sondern die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit ist das Ziel des gemeinsamen Engagements.
- Falls zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit eine Entwöhnungstherapie erforderlich war und diese erfolgreich ver-laufen ist, sollte dem Mitarbeiter auch die Wiederbeschäftigung in der gleichen Position angeboten werden. Es sollte unterstützt werden, wenn er eine Nachbetreuung über Betriebsarzt, Sozialberatung oder externe Suchtberatung wahrnehmen möchte.
Integrierte Suchtprävention zur Sicherung der Nachhaltigkeit
Suchtarbeit darf nicht zur „Schmuddelecke“ der betrieblichen Gesundheitsförderung ab-gestempelt werden. Alle Beteiligten müssen selbstbewusst auf ihre schwierige, aber am Ende doch oft erfolgreiche Arbeit hinweisen können, die letztlich Menschenleben rettet. Veränderungen können allerdings in aller Regel nicht mit sofortiger Wirkung und mit der Brechstange herbeigeführt werden: Wenn ein Mitarbeiter erstmals auf den vermutet problematischen Suchtmittelkonsum hin angesprochen wird und beteuert, dass es sich um eine Episode handelt und er ohne fremde Hilfe zu einem moderaten Konsum zurückkehren kann, dann muss ihm die Ge-legenheit eingeräumt werden, dies zu erproben. Erst wenn in den nachfolgenden Verlaufsgesprächen weiterhin Fehlverhalten konstatiert werden muss, kann der Arbeitgeber auf Inanspruchnahme professioneller Unterstützung drängen. Über eine festgelegte Zahl von Eskalationsstufen kann dann am Ende eine Kündigung ausgesprochen werden. Die BASF SE sichert allerdings in diesen Fällen eine Wiedereinstellung zu, falls der Mitarbeiter eine erfolgreich absolvierte Entwöhnungstherapie nachweisen kann.
Jeder der beteiligten Akteure bleibt da-bei in seiner Rolle: Der Betriebsrat und die in manchen Betrieben tätigen Suchtpräventionskräfte (geschulte Ex-User) stehen an der Seite des betroffenen Mitarbeiters und erklären ihm seine Rechte und Pflichten. Der Arzt stellt die Diagnose und vermittelt, wo nötig in eine externe Behandlung. Dazu muss er die lokalen Leistungsanbieter möglichst sogar persönlich kennen, weil dies erfahrungsgemäß zum zügigen Behandlungs-beginn beiträgt. Der Vorgesetzte weist auf die Versäumnisse und Auffälligkeiten im Leistungsverhalten und/oder Sozialverhal-ten hin. Die Personalstelle ist zuständig für die disziplinarische Seite.
Um Rechts- und Handlungssicherheit zu bieten, ist eine gelebte Betriebsvereinbarung „problematischer Suchtmittelkonsum“ von eminenter Wichtigkeit. Diese entsteht in einem Konsensprozess mit Personalabteilung, Arbeitnehmervertretung und fachlichen Be-ratern (Betriebsarzt, Sozialberatung). So kön-nen sich alle betrieblichen Akteure und die Betroffenen informieren, welche Maßnahmen in welcher Situation vorgesehen sind. Für Betroffene ist das Handeln von Vorgesetzten und Personalverantwortlichen dann nachvollziehbar und nachweislich nicht will-kürlich. Diese Betriebsvereinbarung ist auch ein Schutz für Suchtmittelabhängige: Eine einmalige – i. d. R. auch eine wiederholte – Berauschtheit am Arbeitsplatz oder die auf die Suchterkrankung zurückführbaren Arbeits- und Leistungsmängel werden nicht mit sofortiger Kündigung geahndet, sondern – frühestens nach dem zweiten Gespräch ohne Erfolg – mit der Aufforderung, eine spezifische Therapie zu machen, um dann wieder leistungsfähiger i. d. R. an den alten Arbeitsplatz zurückzukommen. Beeindru-ckend ist immer wieder, wenn Mitarbeiter von der Therapie zurückkommen und be-tonen, wie viel Lebensqualität sie zurückgewonnen haben. Sie sind froh, endlich wie-der ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, in dem nicht mehr die Gier nach Alkohol, das Verstecken der Erkrankung und Scham den Lebensrhythmus diktieren.
Literatur
Croissant B, Hupfer K, Loeber S, MannK: Längs-schnittuntersuchung alkoholauffälliger Mitarbeiter in einem Großbetrieb nach werksärztlicher Kurz-intervention. Nervenarzt 2008; 79:80–85.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) Jahr-buch Sucht 2014. Geesthacht: Neuland Vlg., 2014
Hupfer,K.: Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz. In: Letzel S, Nowak D (Hrg): Handbuch der Arbeits-medizin. 21. Erg.-Lfg Juni 2011. Landsberg: ecomed 2013.
Ziegler K, Brandl G: Suchtprävention als Führungs-aufgabe, 3. Aufl. Wiesbaden: Universum, 2005.
Info
In einem Betrieb mit 1000 Mitarbeitern arbeiten etwa
- 330 Raucher
- 180 MA mit überhöhtem Alkoholkonsum
- 30 Alkoholabhängige
- 10 Medikamentenabhängige
- 5 Cannabisabhängige
- 4 Glücksspielsüchtige
- 0,2 Opiatabhängige
Beispiel
Drogenprävention in der BASF
Seit 2003 existiert in der BASF für Auszu-bildende ein spezielles Drogenpräventions-programm: Jede Ausbildungsklasse wählt sich ihren Ansprechpartner für Suchtfragen. Diese erhalten 2 Schulungstage und Zugang zu einem Newsletter, betreut und organisiert durch einen Sozialarbeiter, der sich speziell um die Auszubildenden kümmert. Diese Auszubildenden sollen dann Vertrauenspersonen für diese Themen in ihren jeweiligen Klassen sein und auch mindestens eine Präventionsaktivität für ihre Klasse anbieten. Inzwischen hat sich gezeigt, dass diese Jugendlichen als Unterstützer für die verschiedensten sozialen und psychischen Probleme ihrer Mitschüler genutzt werden und so auch als Verbindungsleute und Türöffner für eine professionelle Beratung im Sozialdienst oder der werksärztlichen Abteilung fungieren. Bei hohen Fehlzeiten, Unzuverlässigkeit, Persönlichkeitsveränderungen oder plötz-lichen Leistungseinbrüchen, die einen Verdacht auf Drogenkonsum erwecken, wird ein Arbeitsplatzgespräch anberaumt und auch die Drogenfrage erörtert. In diesen Gesprächen steht das Bemühen um eine individuelle Unterstützung zum Erreichen des Ausbildungserfolgs ganz im Vordergrund. Wenn die Azubis dies spüren, wird ggf. auch ein Drogenkonsum offen eingestanden und neben den ausgewählten Hilfsangeboten (Nachhilfe, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Psychotherapie-vermittlung etc.) sind Betroffene dann auch mit unangekündigten Drogentests über einige Zeit einverstanden. Mit diesem Maßnahmenbündel gelang es bisher gut, dass die überwiegende Mehrheit dieser jungen Erwachsenen zu einem Ausbildungs-abschluss und einer anschließenden Fest-einstellung in der BASF gelangten.
Im Vergleich zu Cannabis spielen alle anderen illegalen Drogen im betrieblichen Alltag eine eher untergeordnete Rolle. In Einzelfällen kann die Betreuung jedoch schwierig werden, z. B. wenn auf Drogen ausgewichen wird, die in den herkömmlichen Schnelltests nicht nachweisbar sind. Da entscheidet der äußere Eindruck. Nach unseren Erfahrungen kann aber auch hier ein ehrliches Gespräch mit einem Hilfsangebot an Betroffene für Klarheit sorgen. In einigen wenigen Fällen ist es darüber hinaus notwendig, unsere Kontakte zu den örtlichen Drogenberatungsstellen und Therapieeinrichtungen zu nutzen, um zügig in eine weiterführende Therapie zu vermitteln. In den meisten Fällen verbergen sich hinter dem Drogenkonsum komorbide psychische Störungen oder aber zumindest gravierende Lebensprobleme, die einer unterschiedlich intensiven Beratung oder Behandlung bedürfen.
Weitere Infos
Informationsmaterial der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
www.dhs.de/informationsmaterial.html
S3 Leitlinien Alkoholbezogene Störungen, 2015; S3 Leitlinien schädlicher und abhängiger Tabakkonsum, 2015