Neuer Vertrag vereinfacht Durchführung und Abrechnung bei innerbetrieblichen Impfungen
Im Fokus der Vertragsverhandlungen stand die Förderung des Impfens in Unternehmen. Die jetzt geschaffenen einheitlichen Rahmenbedingungen erleichtern die Umsetzung, Durchführung und Abrechnung. Für die Partner ergeben sich darüber hinaus weitere Vorteile: Betriebsärztinnen und -ärzte erhalten Abrechnungssicherheit sowie ein Honorar, orientiert an der Vergütung der Regelversorgung. Die digitalisierte Abrechnung spart Zeit und Ressourcen auf beiden Seiten.
Weitere Betriebskrankenkassen, Betriebsmedizinerinnen und -mediziner, die nicht im VDBW organisiert sind, sowie betriebsärztliche Dienste können dem Vertragsangebot jeweils zum ersten eines Monats kostenfrei beitreten. Alle Schutzimpfungen aus der Schutzimpfungs-Richtlinie nach § 20i Absatz 1
SGB V können erbracht und abgerechnet werden. Der Impfkatalog kann darüber hinaus von den Betriebskrankenkassen flexibel erweitert werden.
Unser Verbandspräsident Dr. Wolfgang Panter und Dr. Uwe Gerecke, Präsidiumsmitglied sowie wissenschaftlicher Leiter des VDBW:
„Mit dem neuen Vertrag stärken wir die betriebliche Vorsorge. Der Vertrag ist bewusst offen gestaltet, so dass weitere Betriebskrankenkassen sowie Betriebsärztinnen und -ärzte unkompliziert beitreten und ebenfalls von den Vorteilen profitieren können.“
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter > Betriebs- und Arbeitsmedizin > praktische Arbeits- und Betriebsmedizin > Impfen
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