Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die 55. MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt. Die Liste wurde jetzt an den Bundesminister für Arbeit und Soziales übergeben; sie enthält 69 Änderungen und Neuaufnahmen und ist in gedruckter Form wie auch digital im Open Access verfügbar. Sie ist Teil der wissenschaftlichen Politikberatung, die sich die DFG in ihrer Satzung zur Aufgabe gemacht hat.
In der aktuellen Liste legte die Kommission eine neue Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) für Trikresylphosphate fest. Diese werden häufig als Flammschutzmittel, Weichmacher oder auch in Schmiermitteln verwendet. Die Kommission folgt bei der Bewertung arbeitsstoffrelevanter Chemikalien ihrem Grundsatz, unterschiedlichste Aspekte einzubeziehen. So reagierte sie durch die Festlegung eines Biologischen Arbeitsstoff-Referenzwertes (BAR) für das Halbmetall Antimon auf die Besorgnis von Polizeibeamten über eine erhöhte Antimonbelastung. Antimon wird unter anderem als Zusatzstoff in Sprengstoffzündern und Munition eingesetzt, so dass es beim Schießtraining als Teil der Munitionsdämpfe und -stäube freigesetzt wird. Der jetzt festgelegte BAR beschreibt die Hintergrundexposition beruflich nicht exponierter Personen und erlaubt damit abzuschätzen, in welchem Ausmaß Personen dem Stoff im Beruf ausgesetzt sind.
Um eine hohe wissenschaftliche Qualität der Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe zu gewährleisten, aktualisiert die Kommission zudem regelmäßig ihre Vorgehensweisen. So erarbeitete sie neue Kriterien für die Bewertung der Eigenschaften von Substanzen, die allergische Reaktionen der Haut hervorrufen, auf der Basis neuer In-vitro-Testmethoden. Dies war notwendig, da die bislang durchgeführten Tierversuche zur Sensibilisierung über die Haut für Kosmetika seit März 2013 verboten sind. Darüber hinaus verfasste die Kommission Kriterien zur Überprüfung von Stoffen auch in Bezug auf Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte) für Schwangere. Bislang wurden Stoffe nur in Bezug zum MAK-Wert auf eine Gefährdung während der Schwangerschaft hin überprüft und nicht hinsichtlich der Konzentration eines Arbeitsstoffes im Körper – beispielsweise im Blut oder Urin – einer Beschäftigten.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste enthält neben den namensgebenden MAK-Werten – den Stoffmengen, die als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursachen – Angaben darüber, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder in toxischen Mengen über die Haut aufgenommen werden können. Sie weist außerdem die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem stellt sie Biologische Leit-Werte (BLW) sowie Arbeitsstoff-Referenzwerte (BAR) auf. Zu allen überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der Kommission transparent darlegen. Die Vorschläge für Änderungen und Neuaufnahmen stehen bis zum 31. Dezember 2019 zur Diskussion. Bis dahin können dem Kommissionssekretariat neue Daten oder wissenschaftliche Kommentare vorgelegt werden.
Insgesamt legte die Kommission für neun Stoffe den MAK-Wert neu fest, bei sieben Stoffen änderte sie den Wert, bei zwei Stoffen bestätigte sie ihn nach eingehender Prüfung der neueren Literatur. Neu ist auch die Einstufung von fünf Stoffen in die Kanzerogenitäts-Kategorie 4, für die die Kommission MAK-Werte festgelegt hat, die, wenn sie eingehalten werden, vor der Entstehung eines Tumors schützen. Dazu gehört die beispielsweise zur Wasserenthärtung eingesetzte Nitrilotriessigsäure und ihre Natriumsalze sowie das zur Herstellung von Kunststoffen verwendete Vinylacetat. Alle Stoffe mit einem MAK-Wert wurden zudem auf die Begrenzung von kurzzeitigen Expositionsspitzen und auf eine Gefährdung während der Schwangerschaft hin überprüft.
Alle in der Liste genannten Stoffe prüfte die Kommission auch auf ihre atemwegs- und hautsensibilisierenden Eigenschaften, bei Cyanurchlorid wurde neu auf die hautsensibilisierende Wirkung hingewiesen. Fünf Stoffe erhielten erstmalig den Warnhinweis, dass auch die Aufnahme durch die Haut neben der Inhalation wesentlich zur Gefährdung der Gesundheit beitragen kann, bei sechs weiteren Stoffen wurde dieser Hinweis beibehalten. Im Teil „BAT-Werte, BLW, EKA und BAR“ nahmen die Expertinnen und Experten 15 Änderungen und Neuaufnahmen vor. Dabei änderten sie beispielsweise den BAT-Wert für N,N-Dimethylacetamid und 1,4-Dioxan und leiteten neue BAR-Referenzwerte für Acrylnitril, Bisphenol S und 1,4-Dichlorbenzol ab.
Die digitale Fassung der MAK- und BAT-Werte-Liste steht in deutscher, englischer und spanischer Sprache zur Verfügung. Damit trägt die Kommission auch auf internationaler Ebene zur Weiterentwicklung und zum aktiven Arbeitsschutz bei.
Eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen der MAK- und BAT-Werte-Liste, den Zugang zu den Open-Access-Publikationen der MAK Collection sowie weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission siehe unter: www.dfg.de/mak
Quelle: Deutsche Forschungsgmeinschaft (DFG)