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Die AWMF-Leitlinie zur Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen für den Einsatz in der Betriebs- und Sozialmedizin

Autoren: W. Schneider, R. Dohrenbusch, H. Gündel, P. Henningsen, V. Köllner, B. Widder

Zusammenfassung der Leitlinie

Die erstmals 2012 publizierte Leitlinie (S2k) wurde durch ein Expertengremium von insgesamt neun medizinischen und psychologischen Fachgesellschaften grundlegend überarbeitet und 12/2019 auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. publiziert (AWMF-Registernummer 051-029). Sie dient der interdisziplinären Qualitätssicherung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Versicherungs- oder sonstige Entschädigungsleistungen, die psychische oder psychosomatische Erkrankungen mit hierdurch bedingten Funktionsstörungen geltend machen. Sie gliedert sich in drei Abschnitte: Teil I nennt spezifische Aspekte der gutachtlichen Untersuchung, Teil II beschreibt die Kriterien zur Begutachtung der beruflichen Leistungsfähigkeit vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtsgebiete, Teil III beschäftigt sich mit Kausalitätsfragen bei geltend gemachten Traumafolgestörungen. Im Artikel wird die Leitlinie in ihren Grundzügen dargestellt und in ihrer Aussagekraft für die Betriebs- und Sozialmedizin diskutiert.

An der Leitlinienerstellung waren die folgenden Fachgesellschaften beteiligt: die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM, federführend Teil II), die Deutsche Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung (DGNB, federführend Teil III), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die Deutsche Gesellschaft für Klinische Psychotherapie, Prävention und Psychosomatische Rehabilitation (DGPPR), die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), das Deutsche Kollegium für Psycho­somatische Medizin (DKPM), die Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT) sowie die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP). Für die Überarbeitung der Leitlinie wurden 24 Ärzte und Psychologen von ihren Fachgesellschaften delegiert, ergänzend wurden 14 externe Expertinnen und Experten aus Deutschland und der Schweiz hinzugezogen. Zur Bewertung des Leitlinientextes erfolgten mehrere Konsensabfragen (Delphi-Verfahren). Darüber hinaus wurde eine öffentliche Konsultationsphase durchgeführt, im Rahmen derer an der Leitlinienüberarbeitung nicht beteiligte Personen und Verbände Änderungs- und Ergänzungsvorschläge einbringen konnten. Abschließend wurde die Leitlinie durch die Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften bestätigt.

Im Teil I werden die Rahmenbedingungen sowie die unterschiedlichen Methoden der Begutachtung mit Bezug auf die verschiedenen Rechtsgebiete erläutert und spezielle Fragestellungen wie der Validität und Reliabilität dargelegt.

Teil II befasst sich mit der Begutachtung der beruflichen Leistungsfähigkeit in den unterschiedlichen Rechtszusammenhängen. Der Ansatz orientiert sich an der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health der WHO), bei der die Funktionsfähigkeit infolge einer Erkrankung als Resultat einer komplexen Wechselbeziehung zwischen dem Individuum und seiner Umwelt verstanden wird. So wird davon ausgegangen, dass bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit der Diagnose nur eine eingeschränkte Aussagekraft zukommt, sondern dass insbesondere den etwaig vorliegenden Funktionsbeeinträchtigungen eine entscheidende Rolle bei der Bewertung des Leistungsvermögens zukommt. Weiterhin werden Mechanismen der Krankheitsverarbeitung in ihren Auswirkungen auf die Funktionseinschränkungen sowie das Niveau an Aktivitäten beziehungsweise Aktivitätseinschränkungen dargelegt. Als weitere zentrale Kategorie wird abschließend das Ausmaß an Partizipation zu beurteilen sein. Aus diesem Ansatz lassen sich auch therapeutische und rehabilitative Maßnahmen herleiten.

Teil III befasst sich mit Kausalitätsfragen bei geltend gemachten psychischen Schädigungsfolgen. Neben Einführungskapiteln in die rechtlichen und psychotraumatologischen Grundlagen findet sich eine eingehende Aufarbeitung der zugehörigen diagnostischen Kriterien einschließlich literaturbasierter Angaben zur Prävalenz und Inzidenz, zum Verlauf sowie zu differenzialdiagnostischen Erwägungen bei Traumafolgestörungen. Der Hauptteil umfasst strukturierte Empfehlungen zur gutachtlichen Einschätzung einer möglichen Kausalität sowohl bei ereignisreaktiven psychischen Störungen als auch bei psychischen Folgen einer Körperschädigung. Ergänzend enthält die Leitlinie Hinweise zu den Anforderungen an die gutachtliche Untersuchung und verweist auf Besonderheiten in den verschiedenen Rechtsgebieten.

Über alle drei Teile der Leitlinie hinweg werden Empfehlungen gegeben, die das Vorgehen zu den einzelnen Themenstellungen akzentuieren.

Die Langfassung der Leitlinie ist auf der Website der AWMF abrufbar. Bitte beachten Sie, dass stets die aktuell gültige Version dieser Leitlinie anhand der AWMF Website zitiert werden sollte:

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-030.html

Nächste Überprüfung geplant: 31. Oktober 2025

Kontakt

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Schneider
Goerdelerstr.19, 23566 Lübeck
schneiderlupus@gmail.com