Teleworking in Germany: a comparison of men and women
Objectives: The increasing dissemination of information and communication technologies had already contributed to an increase in working from home before the Covid-19 pandemic. Nevertheless, only a comparatively small proportion of employees in Germany have a teleworking agreement. This article examines how the extent and scope of contractually agreed teleworking differs among men and women in Germany. We further consider the importance of different life situation in this context and whether there are any gender-specific preferences.
Methods: The gender-specific prevalence of teleworking as well as the wish to do so and any possible obstacles are examined in more detail using data from the BAuA Working Time Survey. The BAuA Working Time Survey has been carried out every two years since 2015 and is a panel survey that initially comprised more than 20,000 employees. For the descriptive analyses, dependent employees up to the age of 65 were taken into account (2015: n = 18,119; 2017: n = 8767; 2019: n = 8622).
Results: The share of employees with contractually agreed teleworking has increased since 2015. Whilst a larger share of men had a teleworking agreement in 2015, the proportions of men and women have equalized in 2019 (17 per cent of men and 16 per cent of women). The proportion of employees with a teleworking agreement has increased across all life situations. The largest increase can be found among women with children under six years of age. The preference for teleworking has also increased among both men and women.
Conclusions: Teleworking agreements are found increasingly equally distributed between men and women. Younger cohorts and mothers with young children benefit particularly from the expansion of teleworking arrangements. Thus, teleworking appears to be popular for reconciling family and work.
Keywords: home office – teleworking – gender differences – development over time – BAuA Working Time Survey
ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2019; 55: 638 – 641
Telearbeit in Deutschland: Männer und Frauen im Vergleich
Zielstellungen: Die zunehmende Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien hat schon vor der Covid-19-Pandemie zu einer Zunahme der Arbeit von Zuhause beigetragen. Dennoch verfügt nur ein vergleichsweise kleiner Anteil der Beschäftigten in Deutschland über eine Vereinbarung zur Telearbeit. Der vorliegende Beitrag betrachtet, inwiefern sich das Ausmaß und der Umfang der vertraglich vereinbarten Telearbeit bei Männern und Frauen unterscheiden, welche Bedeutung unterschiedliche Lebenssituationen in diesem Zusammenhang haben und welche geschlechtsspezifischen Wünsche vorliegen.
Methoden: Die geschlechtsspezifische Verbreitung der Telearbeit sowie der Wunsch nach Telearbeit und mögliche Hindernisse werden auf Basis der Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung näher betrachtet. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung ist eine seit 2015 alle zwei Jahre durchgeführte Panelbefragung von anfänglich mehr als 20 000 Beschäftigten. Für die deskriptiven Auswertungen wurden abhängig Beschäftigte bis einschließlich 65 Jahren berücksichtigt (2015: n = 18 119; 2017: n = 8767; 2019: n = 8622).
Ergebnisse: Der Anteil an Beschäftigten mit vertraglich vereinbarter Telearbeit hat seit 2015 zugenommen. Während 2015 noch deutlich mehr Männer als Frauen über eine Telearbeitsvereinbarung verfügten, waren es 2019 17 Prozent der Männer und 16 Prozent der Frauen. Der Anteil an Beschäftigten mit Telearbeitsvereinbarung hat über alle Lebenssituationen hinweg zugenommen. Die größte Zunahme ist bei Frauen mit Kindern unter sechs Jahren zu verzeichnen. Auch der Wunsch nach Telearbeit hat sowohl bei Männern als auch bei Frauen zugenommen.
Schlussfolgerungen: Der Zugang zu Telearbeit ist zunehmend gleichberechtigt zwischen den Geschlechtern. Jüngere Kohorten und Mütter mit kleinen Kindern profitieren besonders von der Ausweitung von Telearbeitsregelungen. Damit erscheint Telearbeit ein beliebtes Gestaltungsmittel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sein.
Schlüsselwörter: Homeoffice – Telearbeit – Geschlechterunterschiede – Entwicklung im Zeitverlauf – BAuA-Arbeitszeitbefragung
Einleitung
Während der Covid-19-Panemie ist die Zahl der Beschäftigten, die zumindest gelegentlich von Zuhause arbeiten, deutlich gestiegen (Frodermann et al. 2020; Schröder et al. 2020). Auch das Ausmaß der Arbeit von Zuhause hat drastisch zugenommen und viele Beschäftigte haben vollständig oder größtenteils von Zuhause gearbeitet. Frauen sind deutlich häufiger ins Homeoffice gewechselt als Männer. Am häufigsten arbeiteten Frauen im Homeoffice, die mindestens ein Kind betreuen (Frodermann et al. 2020).
Die Tertiarisierung der Arbeit wie auch die zunehmende Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien haben schon vor der Covid-19-Pandemie zu einer Zunahme der ortsunabhängigen Arbeit sowie der Arbeit von Zuhause beigetragen. Die Arbeit von Zuhause ist dabei bei einigen Beschäftigten im Rahmen einer Homeoffice- beziehungsweise Telearbeitsvereinbarung vertraglich geregelt. Andere arbeiten auch ohne eine schriftliche Vereinbarung regelmäßig von Zuhause aus. Vor allem die im Betrieb ungeregelte Arbeit von Zuhause geht häufig mit einer erhöhten Arbeitsintensität und einer Entgrenzung der Arbeitszeiten einher (Backhaus et al. 2020; Wöhrmann et al. 2020). Insbesondere Frauen berichten auch von einer schlechteren Work-Life-Balance, wenn sie häufig oder ungeregelt von Zuhause aus arbeiten. Und auch ihre Gesundheit schätzen sie seltener als gut ein.
Inwiefern sich das Ausmaß und der Umfang der vertraglich vereinbarten Telearbeit bei Männern und Frauen unterscheidet, welche Bedeutung unterschiedliche Lebenssituationen in diesem Zusammenhang haben und welche geschlechtsspezifischen Wünsche vorliegen, zeigt der vorliegende Beitrag auf Basis repräsentativer Zahlen der BAuA-Arbeitszeitbefragung. Dabei wird im Folgenden der Begriff Telearbeit für die vertraglich geregelte Arbeit von Zuhause verwendet.
Fragestellung/Zielstellung
Obwohl vereinbarte Telearbeit in Deutschland im europäischen Vergleich vergleichsweise selten vorkommt (Eurofound 2020), ist sie bei zwei von fünf Beschäftigten grundsätzlich möglich (Brenke 2016; Grunau et al. 2019). Immer wieder wird deshalb auch ein Recht auf Homeoffice gefordert. Fahrzeitersparnis und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind Vorteile, die von Betriebsverantwortlichen ebenso genannt werden wie von Beschäftigten (Grunau et al. 2019). Immer wieder wird hervorgehoben, dass Telearbeit die Erwerbsbeteiligung beziehungsweise den Erwerbsumfang von Frauen erhöhen und damit zu einer geschlechtergerechteren Verteilung von Erwerbsarbeit beitragen kann (Arntz et al. 2019). Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag zunächst dargestellt, wie sich die Verbreitung von Telearbeit bei Männern und Frauen entwickelt hat und inwiefern es Hinweise darauf gibt, dass Telearbeit als ein Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie genutzt wird.
Viele Tätigkeiten eignen sich jedoch nicht oder nur schwer für eine Ausführung in Telearbeit. In der Produktion oder im Handwerk ist die Arbeit vor Ort meist unabdingbar. Ähnliches gilt für viele Tätigkeiten im Dienstleistungsbereich mit Kundenkontakt. Bei Bürotätigkeiten stehen teilweise datenschutzrechtliche Gründe einer Arbeit von Zuhause entgegen. Gleichzeitig möchte ein Großteil der Beschäftigten auch gar nicht von Zuhause arbeiten. Einige befürchten oder haben die Erfahrung gemacht, dass sich die Grenze zwischen Arbeits- und Privatleben im Homeoffice schwieriger ziehen lässt oder dass sie unter dem mangelnden direkten Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen leiden (Grunau et al. 2019). Etwa jede beziehungsweise jeder zehnte Beschäftigte ohne Telearbeitsvereinbarung würde jedoch gerne zumindest ab und zu von Zuhause aus arbeiten und schätzt auch ein, dass ihre oder seine Tätigkeit dies grundsätzlich zulasse (Backhaus et al. 2020; Grunau et al. 2019). Inwiefern sich der Wunsch nach Telearbeit bei Männern und Frauen unterscheidet, ist bislang jedoch noch weitgehend unklar. Auf diese geschlechtsspezifischen Unterschiede, ebenso wie auf die mögliche Realisierung des Wunsches nach Telearbeit wird im Folgenden deshalb ebenfalls näher eingegangen.
Methoden
Für die folgenden Darstellungen wird auf Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung zurückgegriffen. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung ist eine von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verantwortete Beschäftigtenbefragung, die seit 2015 als Panelstudie durchgeführt wird. Ziel ist es, ein repräsentatives Abbild des Arbeitszeitgeschehens in Deutschland zu geben und Zusammenhänge und Auswirkungen auf das Wohlbefinden von Beschäftigten analysieren zu können. Hierzu werden Personen ab 15 Jahren, die einer bezahlten Erwerbstätigkeit von mindestens 10 Stunden pro Woche nachgehen, alle zwei Jahre befragt. 2015 haben über 20 000 Beschäftigte an der Befragung teilgenommen; in den beiden Folgewellen mehr als 10 000 Personen. Die Datenerhebung wurde mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) durchgeführt. Für die Auswertungen wurden abhängig Beschäftigte bis einschließlich 65 Jahren berücksichtigt (2015: n = 18 119; 2017: n = 8767; 2019: n = 8622). Im Rahmen der Befragung wurde den Teilnehmenden unter anderem die Frage gestellt, ob sie mit ihrem Unternehmen Telearbeit oder Homeoffice vereinbart haben, und wenn ja, wie viele Tage in der Woche sie dies in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wurde nach dem Wunsch nach Telearbeit gefragt und warum dieser möglicherweise nicht realisiert werden konnte. So konnten die Befragten ohne Telearbeitsvereinbarung angeben, ob sie nicht in Telearbeit arbeiten wollen oder ob sie in Telearbeit arbeiten wollen, ihre Tätigkeit aber nicht in Telearbeit ausgeübt werden kann oder ihr Unternehmen Telearbeit nicht zulässt.
Ergebnisse
Der Anteil an Beschäftigten mit vertraglich vereinbarter Telearbeit hat seit 2015 kontinuierlich zugenommen. Während 2015 insgesamt acht Prozent der Beschäftigten eine Telearbeitsvereinbarung abgeschlossen hatte, waren es 2017 zwölf und 2019 bereits 16 Prozent. Männer wie Frauen arbeiteten meist höchstens einen Tag in der Woche von Zuhause (7 % der Beschäftigten arbeiteten 2019 weniger als einen Tag in der Woche in Telearbeit, weitere 5 % durchschnittlich einen Tag pro Woche). Zwei von hundert Männern und eine von hundert Frauen arbeiteten an fünf oder mehr Tagen pro Woche von Zuhause.
Während sich zwar der Umfang von Telearbeit zwischen Männern und Frauen bislang nicht nennenswert unterschieden hat, verfügte 2015 noch ein größerer Anteil der Männer (11 %) über eine Telearbeitsvereinbarung als Frauen (7 %). In den vergangenen Jahren haben die Anteile nicht nur insgesamt zugenommen, sondern sich für Männer und Frauen auch angeglichen. So berichteten 2019 17 Prozent der Männer und 16 Prozent der Frauen davon, auf eine Vereinbarung zur Telearbeit zurückgreifen zu können.
Dabei haben die Anteile an Männern und Frauen mit Telearbeitsvereinbarung über alle Lebenssituationen hinweg zugenommen. Sowohl Beschäftigte mit als auch ohne Kinder können zunehmend auf eine Telearbeitsvereinbarung zurückgreifen. Die größte Zunahme an Telearbeit ist bei Frauen mit Kindern unter sechs Jahren zu verzeichnen. Während 2015 nur gut jede achte Frau mit kleinen Kindern über eine Telearbeitsvereinbarung verfügte, war es 2019 nahezu jede dritte (➥ Abb. 1). Damit hat ein deutlich höherer Anteil an Müttern mit kleinen Kindern die Möglichkeit, in Telearbeit zu arbeiten, als an Vätern mit Kindern im selben Alter (23 %). Gleichzeitig scheint eine Telearbeitsvereinbarung bei Männern weniger mit der familiären Situation zusammenzuhängen. Zwar hat nahezu jeder vierte Mann mit kleinen Kindern eine Vereinbarung zur Telearbeit – dies trifft allerdings auch auf etwa jeden fünften Mann ohne Kinder oder mit älteren Kindern zu. Lediglich Männer über 50 Jahre ohne Kinder im Haushalt haben etwas seltener mit ihrem Unternehmen Telearbeit vereinbart. Bei Frauen hingegen nimmt der Anteil an Beschäftigten mit Telearbeit sowohl über die Altersgruppen hinweg als auch mit dem Alter der Kinder kontinuierlich ab. Bei kinderlosen Männern und Frauen unter 50 Jahren sowie bei Müttern und Vätern mit mindestens einem Kind zwischen 7 und 12 Jahren ist Telearbeit jeweils ähnlich weit verbreitet.
Während sich 2017 noch etwa 60 Prozent der Beschäftigten explizit gegen eine Telearbeitsvereinbarung ausgesprochen haben, war es 2019 nur noch die Hälfte der Beschäftigten. Gestiegen ist hingegen der Anteil an Beschäftigten, die angeben, dass sie sich eine Telearbeitsvereinbarung wünschen, ihre Tätigkeit aber nicht von Zuhause ausführbar ist. Nur etwa jede beziehungsweise jeder zwölfte Beschäftigte gibt an, dass der Betrieb Telearbeit nicht unterstützt (➥ Abb. 2).
Diskussion und Schlussfolgerungen
In der Zusammenschau der deskriptiven Zahlen lässt sich ein zunehmend gleichberechtigter Zugang zu Telearbeit zwischen den Geschlechtern erkennen. Auch der Wunsch nach Telearbeit und mögliche Hindernisse unterschieden sich nicht nennenswert zwischen Männer und Frauen. Besonders jüngere Kohorten und Mütter mit kleinen Kindern scheinen von der Ausweitung von Telearbeitsregelungen zu profitieren. Damit erscheint Telearbeit ein beliebtes Gestaltungsmittel für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sein. Inwiefern Telearbeit die Vereinbarkeit jedoch tatsächlich ermöglicht und welche Auswirkungen dies auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen, die Work-Life-Balance von Eltern und auf ihre Gesundheit hat, gilt es zukünftig näher zu untersuchen.
Abzuwarten bleibt in diesem Zusammenhang auch, welche Veränderungen sich bezüglich der Prävalenz von Telearbeit und auch des Wunsches nach Telearbeit durch die deutliche Zunahme der Arbeit von Zuhause während der Covid-19-Pandemie ergeben und wie sich die Erfahrungen mit Telearbeit und Homeoffice langfristig auswirken.
Literatur
Arntz M, Ben Yahmed S, Berlingieri F: Working from home: Heterogeneous effects
on hours worked and wages (ZEW Discussion Paper Nr. 2019–015). Mannheim: ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, 2019. http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp19015.pdf (zuletzt abgerufen am 15.07.2020).
Backhaus N, Wöhrmann AM, Tisch A: BAuA-Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland (baua: Bericht kompakt). Dortmund, Berlin, Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019. http://doi.org/10.21934/baua:berichtkompakt20191216.2 (zuletzt abgerufen am 15.07.2020).
Brenke K: Home Office: Möglichkeiten werden bei weitem nicht ausgeschöpft. DIW Wochenbericht, 2016; 83: 95–105.
Eurofound: Telework and ICT-based mobile work: Flexible wokring in the digital age Luxembourg: Publication Office of the European Union, 2020. https://www.eurofound.europa.eu/sites/default/files/ef_publication/fiel… (zuletzt abgerufen am 15.07.2020).
Frodermann C, Grunau P, Haepp T, Mackeben J, Ruf K, Steffes S, Wanger, S: Online-Befragung von Beschäftigten: Wie Corona den Arbeitsalltag verändert hat (IAB-Kurzbericht Nr. 13/2020). Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2020. http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1320.pdf (zuletzt abgerufen am 15.07.2020).
Grunau P, Ruf K, Steffes S, Wolter S: Mobile Arbeitsformen aus Sicht von Betrieben und Beschäftigten: Homeoffice bietet Vorteile, hat aber auch Tücken (IAB-Kurzbericht Nr. 11/2019). Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 2019. http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf (zuletzt abgerufen am 15.07.2020).
Schröder C, Göbel J, Grabka M et al.: Vor dem Covid-19-Virus sind nicht alle Erwerbstätigen gleich (DIW aktuell Nr. 41). Berlin: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 2020. https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.789499.de/diw_ak… (zuletzt abgerufen am 15.07.2020).
Wöhrmann AM, Backhaus N, Tisch A, Michel, A: BAuA-Arbeitszeitbefragung:
Pendeln, Telearbeit, Dienstreisen, wechselnde und mobile Arbeitsorte. Dortmund, Berlin, Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020.
Ethikkommissions-Votum: Die BAuA-Arbeitszeitbefragung erhielt ein positives Ethikvotum der Ethikkommission der BAuA
(ID 010_2017; ID 024_2019).
Interessenkonflikt: Das Autorenteam gibt an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.
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Dr. Anita Tisch
Leitung Fachgruppe 1.1 Wandel der Arbeit
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