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Stress am Arbeitsplatz: Wir brauchen eine Anti-Stress-Verordnung

Die Anforderungen in der Arbeit verharren auf hohem Niveau. Multitasking, Termin- und Leistungsdruck, aber auch ermüdende Routinen belasten die Gesundheit der Beschäftigten. Besonders problematisch wird dies, wenn Stress dauerhaft anhält. Deshalb wundert es nicht, wenn eine Zunahme gesundheitlicher Beschwerden festgestellt wird und vor allem Beschäftigte mit hohen psychischen Anforderungen über einen schlechten Gesundheitszustand klagen. Die Betriebe sind aufgefordert zu handeln. Daran zweifelt mittlerweile kaum noch jemand.

Derzeit besteht eine Lücke zwischen dieser Anforderung und den bestehenden Regelungen. Diese Schutzlücke gilt es durch eine verbindliche Verordnung zu schließen. Ähnlich wie bei anderen Risiken, etwa durch Gefahrstoffe oder Lärm, brauchen die Betriebe eindeutige, verbindliche und praxistaugliche Vorgaben. Eine Anti-Stress-Verordnung erhöht zudem die Rechtssicherheit für die Betriebe. Konflikte, wie sie derzeit in oft endlosen Auseinandersetzungen ausgetragen werden, können damit vermieden werden.

Eine Anti-Stress-Verordnung schafft Klarheit darüber, auf welche Belastungen in einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung der Blick zu lenken ist. Der Verordnungsentwurf der IG Metall bezieht sich auf den aktuellen Stand der arbeitswissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse. So werden Arbeitsaufgabe, -organisation und Arbeitszeitgestaltung, die sozialen Beziehungen sowie die Umgebungsbedingungen ausdrücklich genannt. Diese Belastungsfaktoren sollen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Aufgrund der öffentlichen Debatten wird die Pflicht zur Bekämpfung psychischer Belastungen nun auch im Arbeitsschutzgesetz klargestellt. Das ist ein wichtiger Schritt. Er reicht aber noch nicht, um den Druck zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zu erhöhen, wie die unzureichende Praxis der vergangenen Jahre zeigt. Deshalb treten auch mehrere Bundesländer für eine Anti-Stress-Verordnung ein.

Die bisherigen Regelungen haben den Schutz der Beschäftigten nicht ausreichend gewährleistet. An einer Anti-Stress-Verordnung und konkreten verbindlichen Regelungen führt kein Weg vorbei. 

    Zur Person

    Petra Müller-Knöß

    IG Metall Vorstand,

    Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz,

    Mitglied im Ausschuss für Arbeitsmedizin beim BMAS

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