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Informationen zur Abrechnung von COVID-19-Impfungen

Das PDF dient ausschließlich dem persönlichen Gebrauch! - Weitergehende Rechte bitte anfragen unter: nutzungsrechte@asu-arbeitsmedizin.com.

Seit dem 8. April 2023 ist die Coronavirus-Impfverordnung außer Kraft getreten. Seither regelt die Schutz-Impfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, auf welche COVID-19-Impfungen gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben. Die Honorare für die ärztlichen Impfleistungen werden von nun an von den Krankenkassen und nicht mehr vom Bund übernommen. Aktuell laufen die Verhandlungen der KV’en mit den GKV über die Vergütung dieser Impfleistungen. Bei einigen Krankenkassen können die COVID-19-Impfungen bereits über DGAUM Selekt abgerechnet werden. Eine Liste der teilnehmenden Krankenkassen finden Sie auf unserer Homepage. Bei allen anderen Krankenkassen können Impfungen gegen COVID-19 bis auf Weiteres nur im Kostenerstattungsverfahren mit GOÄ-Abrechnung erstattet werden.

Darüber hinaus können via Helmsauer Care Manager ebenfalls Covid-19-Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet sowie elektronische Impfzertifikate ausgestellt werden.

Weitere Infos unter:

www.dgaum.de/impfen/impfen-gegen-covid-19/

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