Mit dem Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe von ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention – widmen wir uns dem wichtigen Beitrag der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in der Arbeitswelt. Zudem berichten wir auch über aktuelle Aktivitäten der DRV Nord.
Die Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten zu sichern, ist Kernaufgabe der DRV. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VI erbringt die DRV verhaltenspräventive Maßnahmen bei ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Maßnahmen der Krankenversicherung gemäß des Sozialgesetzbuches V setzen früher im Bereich der Gesundheitsvorsorge an. Die gesetzliche Unfallversicherung hat umfassende Präventionsaufgaben in der Arbeitswelt nach dem Sozialgesetzbuch VII zu erfüllen, wie zum Beispiel Beratungsleistungen zum Gesundheitsschutz sowie zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit in den Betrieben.
Das vom Gesetzgeber neugeschaffene Präventionsgesetz von 2016 begründet eine neue Präventionskultur in Deutschland und verschafft für die Durchführung von Prävention und Gesundheitsförderung eine ausdrücklich breitere Plattform im Gesundheitswesen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung in Lebenswelten und Arbeitswelt. Dabei sollen die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung sowie gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungen kongenial zusammenarbeiten.
Diese Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger erfolgt im Rahmen der „nationalen Präventionsstrategie“ nach dem Präventionsgesetz. Gemeinsame Ziele und Handlungsfelder der Sozialversicherungsträger wurden in einer „Bundesrahmenempfehlung“ beschrieben. Zurzeit wird diese in den einzelnen Bundesländern in Landesrahmenvereinbarungen umgesetzt. Ziel des Gesetzgebers ist, Präventionsleistungen zu vernetzen und aufeinander abzustimmen, damit Synergieeffekte und ein wirkungsvolles Handeln gewährleistet sind.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt ihre neu aufgebauten Beratungsangebote in dieser Ausgabe von ASU vor, insbesondere den neu implementierten Firmenservice, der flächendeckend für alle Unternehmensgrößen gedacht ist. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen werden von dem Beratungsangebot profitieren können, um ihre Beschäftigten gesund zu erhalten oder den Krankheitsverlauf zu verlangsamen. Die vom Arbeitgeber angefragten Präventionsleistungen der DRV richten sich an Menschen in Betrieben, bei denen ein hohes Krankheitsrisiko mit bereits erkennbarem persönlichem Risikoprofil besteht und die gleichzeitig besonderen beruflichen Belastungen und Gefährdungen ausgesetzt sind. Der Firmenservice der Rentenversicherung kann dabei unterstützen und über entsprechende Rehabilitationseinrichtungen informieren.
Im Fokus steht dabei der Arbeitgeber, der für Präventionsleistungen für seine Arbeitnehmer – im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – sorgen soll. Die Präventionsleistungen beziehen sich auf Altersvorsorge und individuelle Prävention und Rehabiliation im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements, darin eingeschlossen ist auch das Eingliederungsmanagement. Der Beschäftigte kann sich an seinen Arbeitgeber wenden, der beispielsweise über seinen Betriebs- oder Werksarzt Kontakt mit einer betriebsnahen Rehabilitationseinrichtung aufnimmt. Praxisbeispiele, wie der Firmenservice vor Ort umgesetzt wird, werden Ihnen in dieser Ausgabe von ASU vorgestellt.
Die DRV forscht im Bereich der Rehabilitation, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Die wissenschaftliche Originalarbeit von Michael Linden zeigt Veränderung in der Beurteilung des (Arbeits-)Fähigkeitsprofil einer ergotherapeutischen Behandlung auf. Die Daten wurden mittels einer „Mini-ICF-APP“ erhoben.
Auch dieses Mal stellt Ihnen ASU hochaktuell neue Strukturen der Prävention, diesmal durch die Deutsche Rentenversicherung, vor. Ich würde mich freuen, wenn diese Ausgabe von ASU wieder viele interessante Beiträge für Sie bereithält.
Ihre Annegret Schoeller
Chefredakteurin