Es wird offenbar, dass sich global die Lebenswelten und die Arbeitswelt mit neuen Marktanforderungen enorm verändern. Diese neuen Anforderungen werden beispielsweise durch Digitalisierung und disruptive Technologien bei einer immer älter werdenden Gesellschaft hervorgerufen. Dadurch fallen zwar bestimmte Berufe weg, doch es kommen neue hinzu wie z. B. im Dienstleistungssektor. Weitere Berufe bleiben erhalten, deren Aufgabenspektrum sich jedoch ändern. So werden beispielsweise in der heutigen Zeit und zukünftig auch weiterhin Sekretärinnen benötigt, doch viel weniger dafür, dass sie Texte schreiben. Die Sekretärinnen neuer Prägung betätigen sich mehr im Sinne von „Assistenz“, organisieren und bauen Termine auf. Diese Verschiebungen der Arbeitsanforderungen führen insgesamt gesehen, zu einem Rückgang der physischen und einem Anstieg der psychischen Arbeitsbelastung.
Damit ist es nur konsequent, dass der Gesetzgeber die psychische Belastung in die Systeme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes integriert. Im Arbeitsschutzgesetz wurde im Jahr 2013 als Schutzziel die psychische Gesundheit aufgenommen. Neben dem Programm der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zur psychischen Gesundheit im Betrieb fanden auch die Empfehlungen von „gesundheitsziele.de“ Eingang in das Präventionsgesetz von 2015. Ferner erstellte der Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesarbeitsministeriums im Jahr 2011 Empfehlungen zur psychischen Gesundheit im Betrieb.
Die Prävention und die Gesundheitsförderung von psychischen Belastungen erhalten im Rahmen der Arbeitsgestaltung einen höheren Stellenwert. Ziel soll sein, lebensstilbedingte Krankheiten zu verhindern und die der gesundheitlichen Ressourcen in der Arbeitswelt entsprechend zu stärken. Zudem müssen neben die Gesundheit unterstützenden Lebens- und Arbeitsverhältnissen Partizipations- und Qualifizierungsmöglichkeiten der Beschäftigten weiterentwickelt werden. Insbesondere die Tertiärprävention, die weiteren Verschlechterungen des Gesundheitszustandes vorbeugen soll, erfordert die Kooperation von Präventionsakteuren, insbesondere der Betriebe, der Krankenkassen und der Rentenversicherungen. Hierbei sind die ergonomische und individuelle Arbeitsgestaltung sowie die Einrichtung eines gesundheitsgerechten Arbeitsplatzes wesentlich. Die stufenweise Eingliederung der Krankenkassen mit Hilfe des „Hamburger Modells“ oder der Rentenversicherung mit Unterstützung des „Betsi“-Verfahrens erweisen sich als hilfreich.
Die gesetzlichen Grundlagen sind also für ein solches Handeln zur Stärkung der psychischen Gesundheit nicht nur gelegt, sondern darauf aufbauend werden seit einigen Jahren Strukturen innerhalb des Betriebs, aber auch im Rahmen von Versorgungssektoren übergreifend Kooperationen aufgebaut und erprobt. Der Schwerpunkt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Prävention und Arbeitsgestaltung“ dieser Ausgabe von ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention – gibt hochinteressante Einblicke in diese neuen Strukturen und das Zusammenarbeiten zur Stärkung der psychischen Gesundheit im Betrieb und soll Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Wir, das Redaktionsteam, wünschen Ihnen eine erkenntnisreiche und spannende Lektüre der letzten ASU-Ausgabe dieses Jahres sowie ein besinnliches Weihnachtsfest und einen gelungenen Start für das Jahr 2019!
Ihre Annegret Schoeller
Chefredakteurin