Das hochentwickelte System der Rehabilitation in Deutschland kann in hohem Maße dazu beizutragen, die erkennbaren zukünftigen Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft erfolgreich zu bewältigen. Orientiert am individuellen Unterstützungsbedarf der Menschen mit Funktionsbeeinträchtigungen sind die jeweiligen Rehabilitationsleistungen fachlich fundiert zu identifizieren und sachgerecht anzuwenden.
Die zentrale Aufgabe der Rehabilitation, als wichtiges Feld der Sozialpolitik, besteht darin, Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern. Um den erarbeiteten Wohlstand und die erreichte Lebensqualität auch für die Zubunft zu sichern und weiter zu entwickeln, gilt es, auch die Leistungsfähigkeit des Rehabilitationssystems zu erhalten unter besonderer Berücksichtigung der Veränderungen im Bereich der Medizin und der Arbeitswelt. Darüber hinaus sind die Potenziale der Rehabilitation in Bezug auf die Gesundheitsförderung älterer Menschen von hohem Wert.
Vonseiten der Bundesregierung wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel für Modellvorhaben in Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation eingesetzt, um die Erprobung und Verbreitung neuer Erkenntnisse in diesem Bereich der Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Sozialpolitik zu unterstützen.
Mit der Initiative „RehaFutur“ unterstützte die Bundesregierung die mittel- und langfristige Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation. Die Leistungen zur Teilhabe sollen in einer alternden Gesellschaft und bei zunehmender Dynamik der Arbeitswelt noch effektiver, flexibler und nachhaltiger unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Betroffenen erbracht werden. Zentrale Bausteine dieser Initiative, wie die Stellungnahme der „Wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur“, die Entwicklung und Umsetzung des Neuen Reha-Modells in den Berufsförderungswerken sowie weitere aktuelle Projekte wie RehaFuturReal zeigen, dass viele Ergebnisse erarbeitet worden sind, die fortan von allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation aufgegriffen und umgesetzt werden.
Wichtige Schwerpunkte bei der bisherigen Umsetzung waren:
- stärkere Verknüpfung der Aktivitäten im Reha-System mit der Arbeit in und mit Unternehmen,
- individuelle Gestaltung der Abläufe in Reha-Prozessen als Voraussetzung für die aktive, selbstverantwortliche Einbeziehung der Leistungsberechtigten und
- Inklusion als wichtiges Ziel bei Rehabilitationsprozessen.
RehaFutur war und sollte ein ständiger Prozess sein, an dem Viele beteiligt sind. Es ist ein Gemeinschaftswerk, das von vielen Ideen und innovativen Impulsen gespeist wird.
Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist der Weg vorgezeichnet. Aus den Erkenntnissen des RehaFutur-Prozesses wird die Struktur für die weitere Arbeit im Bereich der Rehabilitation erwachsen. Die zentrale Anforderung an alle Akteure der Rehabilitation heißt auch weiterhin: Gemeinsam mit allen zu Beteiligenden nach zukunftsfähigen Lösungen suchen, an ihnen arbeiten und sie dann in die Praxis umsetzen!
Ministerialdirektorin Gitta Lampersbach
Leiterin der Abteilung V im BMAS
Belange behinderter Menschen, Prävention, Rehabilitation, Soziale Entschädigung