Sie müssen in schriftlicher Form vorliegen, Beschäftigte müssen sie befolgen. Betriebsanweisungen sind Grundlage für Unterweisungen. Nichterstellen kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden.
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/die-rolle-von-betriebsanweisungen-im-arbeitsschutz_98_612300.html