Die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fahren fort: „(…) Evidenz und Wirtschaftlichkeit gelten dann nicht mehr und somit stellt das Gesetz einen radikalen Systembruch dar, der die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches konterkariert“.
Zum Artikel: https://www.kbv.de/html/2024_70805.php