Lernen begleitet uns durchs Leben heißt es in der Pressemitteilung der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 18.04.24.. Wichtige Lernräume für den Wissenserwerb seien Kita, Schule und Hochschule. Damit Lernen und Teilhabe dort für alle möglich werde, brauche es geeignete Lernumgebungen, auch in punkto Raumakustik. Denn Lärm erschwere das Lernen.
Dass eine gute akustische Gestaltung von Bildungseinrichtungen Vorteile für alle bringe, betont das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tages gegen Lärm am 24. April. "Eine optimale Raumakustik ist für gesundes Lernen und Lehren essenziell", sagt Dr. Florian Schelle, Leiter des Bereichs Lärm im IFA: "Insbesondere im Bildungsbereich muss die Sprachverständlichkeit optimal sein. Lernende und Lehrende mit eingeschränktem Hörvermögen, mit Hörgeräten oder implantierten Hörsystemen benötigen besonders gute akustische Verhältnisse, um gesprochener Kommunikation folgen zu können. Das Schöne ist: Gute Raumakustik nutzt allen, nicht nur Menschen mit Hörbeeinträchtigung." Sie verringere generell die Höranstrengung, fördere Konzentration und Aufmerksamkeit und helfe bei Problemen mit der Sprachverarbeitung, wenn Kommunikation in einer Sprache stattfindet, die nicht als Muttersprache gelernt wurde. Und ganz nebenbei erhöhe sich die Motivation und Leistungsfähigkeit, während die negativen Effekte von schlechter Akustik - Lärm, Stress und Erschöpfung - ausblieben. Auch pädagogisches Personal profitiere so und könne länger gesund im Job arbeiten.
Und es gibt viel zu tun, schreibt die DGUV, denn hallige Räume und schlechte Akustik seien im deutschen Bildungssystem keine Seltenheit. Grundvoraussetzung und die mit Abstand wirksamste Verbesserungsmaßnahme sei eine Akustikdecke. Sie absorbiere den Schall und senke so die Nachhallzeit. Daneben gäbe es vielfältige ergänzende Maßnahmen wie Trittschallschutz auf den Fußböden, Filz- oder Gummigleiter unter Stühlen und Tischen oder Teppich in besonders lauten Bereichen. (vgl. Informationen unten)
Genaue Vorgaben finden sich im staatlichen Regelwerk, die Präventionsfachleute der gesetzlichen Unfallversicherungsträger können Bildungseinrichtungen hierzu bedarfsgerecht beraten und unterstützen. Weiterführende Informationen:
DGUV Regel 102-601 - Branche Schule
DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung