Seit März 2020 gilt eine Impfpflicht für Kita- und Schulkinder sowie für Menschen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten.
Masern sind eine hochansteckende Virus-Erkrankung. Eine gezielte Behandlung dagegen gibt es nicht, nur Beschwerden können gelindert werden. Ernste Folge-Erkrankungen wie etwa Lungen- oder Gehirnentzündung können besonders bei Kleinkindern, aber auch bei Erwachsenen auftreten. Schätzungen zufolge stirbt etwa 1 von 1 000 Erkrankten an den Masern und deren Folgen.
Es gibt einen wirksamen Schutz vor Masern: eine Impfung, die in Deutschland seit über 30 Jahren angewendet wird. Fachleute empfehlen Kindern zwei Impfungen im Alter von 11 bis 23 Lebensmonaten. Aktuelle Masernausbrüche haben gezeigt, dass vor allem Jugendliche und junge Erwachsene nicht ausreichend geschützt sind. Daher empfehlen Fachleute Jugendlichen, versäumte Impfungen nachzuholen. Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, wird eine einmalige Masern-Impfung empfohlen, wenn sie bisher nicht oder nur einmal geimpft wurden oder unsicher über einen ausreichenden Schutz sind.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin erstellt im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung werbefreie und kostenlose Gesundheitsinformationen zu verschiedenen Themen:
Infoblatt "Masern-Impfung bei Kindern"
www.patienten-information.de/kurzinformationen/masernimpfung-bei-kindern
Infoblatt "Nachhol-Impfung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen"
www.patienten-information.de/kurzinformationen/nachholimpfung-masern