Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Beschäftigten, die im Freien arbeiten, haben die Sonnenstrahlung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterweisen.
Die BGHM erklärt, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen.