„In der momentanen Situation kommt der arbeitsmedizinischen Vorsorge eine besondere Bedeutung zu. Sie ist nicht außer Kraft gesetzt. Die Pflicht- und Angebotsvorsorge muss weiterhin durchgeführt werden. Vor allem Mitarbeitende, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit COVID-19 haben, können sich individuell von den Betriebsärzten beraten lassen“, erklärt Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland. Diese Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
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