In ihrem Schreiben verweisen die Präsidenten von DGAUM und VDBW, Prof. Dr. med. Hans Drexler und Dr. med Wolfgang Panter darauf, dass die anstehenden COVID-19-Impfungen im Rahmen der Nationalen Impfstrategie für alle Beteiligten eine enorme Herausforderung darstellen und eine abgestimmte, arbeitsteilige Koordination aller im Gesundheitswesen beteiligten Institutionen erfordern. Hier stehen die Betriebsärztinnen und -ärzte für die Beschäftigten der von ihnen betreuten Betriebe für die Durchführung der COVID-19-Impfkampagne zur Verfügung. In der ersten Impfphase betrifft dies vorrangig die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Bereich des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege.
Durch die Nutzung der bereits vorhandenen betriebsärztlichen Strukturen in den Unternehmen ist nach Ansicht von DGAUM und VDBW eine Entlastung der regionalen Impfzentren möglich und die Durchimpfung der Beschäftigten kann erheblich beschleunigt werden. Zudem stärkt die Impfung am Arbeitsplatz die Impfbereitschaft, da den zu impfenden Beschäftigten die Impfung an dem Ort angeboten wird, an dem dieser ohnehin bereits tätig ist. Lange Wege und Wartezeiten werden vermieden. Außerdem wird an nicht wenigen Arbeitsorten, an denen prioritär Impfungen durchgeführt werden müssen, etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch in einigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge, die sachgerechte Lagerung von Impfstoffen möglich sein, so dass ein aufwändiger Transport der Impfstoffe hier unterbleiben kann.
Nicht zu vergessen ist, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte einen guten Zugang zu den Beschäftigten haben und über eine hohe Akzeptanz sowie Detailkenntnisse über die sehr unterschiedlichen Arbeitsabläufe in Betrieben und Unternehmen verfügen. Darüber hinaus haben sie langjährige Erfahrungen mit Impfungen, der Organisation, der individuellen Beratung, der Applikation und der längerfristigen Nachbetreuung mit Impferfolgskontrollen oder möglichen Nebenwirkungen.
Die über 12.000 Betriebsärztinnen und -ärzte kennen nicht nur die unterschiedlichen tätigkeitsspezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie die besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Durch bereits bestehende betriebliche Strukturen haben sie außerdem einen unkomplizierten Zugang sowohl zu den Beschäftigten, zu Arbeitgebern und zu Interessenvertretungen in den Betrieben und Unternehmen.
Die Beteiligung von Betriebsärztinnen und -ärzten bedarf nach Ansicht der Präsidenten von DGAUM und VDBW einer Abstimmung mit den Impfzentren, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie den Unternehmen. Die Beteiligung der Betriebsärzteschaft in Phase I basiere auf dem Infektionsschutzgesetz und liege daher außerhalb der betriebsärztlichen Einsatzzeiten nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Deshalb sind haftungsrechtliche Fragen zu klären sowie eine Vereinbarung über die Vergütung zu treffen.