Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat das neuartige Coronavirus vorläufig der Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung zugeordnet. Damit steigen die Anforderungen an den Arbeitsschutz in Arztpraxen, berichtet die ÄrzteZeitung.