Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, die so genannte MAK-Kommission, berät wissenschaftlich den Senat der DFG sowie Bundes-/Landesregierungen, Parlamente und Behörden zu Fragen des Gesundheitsschutzes beim Umgang mit Gefahrstoffen, insbesondere im Arbeitsschutz.