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Diskussionspapier des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed)

Perspektiven für die Arbeitsmedizin

1. Einleitung

Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) die derzeitige Situation, Stärken, Schwächen und den Entwicklungsbedarf der Arbeitsmedizin in Deutschland bewertet. Daraus werden Perspektiven für die Arbeitsmedizin, Diskussionsanstöße und Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen in Deutschland abgeleitet. Besonders werden dabei berücksichtigt:

  • Die Bitte der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder an das BMAS, den AfAMed mit der Erstellung eines Konzepts zur Verbesserung der Situation der Arbeitsmedizin zu beauftragen.
  • Der Wandel der Arbeit und ihrer gesundheitlichen Aspekte, insbesondere durch die Globalisierung der Wirtschaft, den technologischen Wandel, die demografische Entwicklung und nicht zuletzt die aktuelle Pandemie.
  • Verfügbare Daten zur Betreuungssituation der Betriebe durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie zur Nachwuchs­situation in der Arbeitsmedizin.
  • Rolle und Beitrag der Arbeitsmedizin im betrieblichen Gesundheitsmanagement.
  • Rolle und Beitrag von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern in Institutionen des Arbeitsschutzes.
  • Die arbeitsmedizinische Forschung und Lehre.
  • Rolle und Beitrag der Arbeitsmedizin im Arbeitsschutzsystem.
  • Adressaten dieser Stellungnahme des AfAMed sind das BMAS, die Arbeits- und Sozial­ministerkonferenz (ASMK), die staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen, die gesetzliche Unfallversicherung, die Organisationen der Sozialpartner, Ärztekammern, weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte für Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Akademien und weitere Partner der betrieblichen Prävention.

    Ziel ist es, eine positive Entwicklung der Arbeitsmedizin in den kommenden Jahren zu fördern, damit ihre Potenziale für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten optimal genutzt werden können. Diese Publikation beschränkt sich auf die wesentlichen Empfehlungen und Diskussionsimpulse des AfAMed; die ungekürzte Fassung ist auf der Homepage der BAuA veröffentlicht (s. „Weitere Infos“).

    2. Diskussionsimpulse und Empfehlungen

    Zur Betreuungs- und Nachwuchssituation (3.3, 3.5, 3.6)

    Die zuletzt stetig zunehmenden Absolventenzahlen einer arbeits­medizinischen Weiterbildung und die hohe Auslastung arbeitsmedizinischer Akademien belegen inzwischen – entgegen pessimistischen Prognosen auf Grundlage von Daten bis 2011 – eine verbesserte Nachwuchssituation in der Arbeitsmedizin. Andererseits stehen bisher nur unvollständige Daten zur Betreuungskapazität und zur Versorgungssituation der Betriebe durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zur Verfügung. Deshalb wird ein flächendeckendes, einheitliches und detailliertes Monitoring aller Arbeitsmedizinerinnen/-mediziner, aller Ärztinnen und Ärzte in arbeitsmedizinischer Facharztweiterbildung sowie der Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin seitens der Ärztekammern angeregt. Das Gleiche gilt für eine Weiterentwicklung des Monitorings der betrieblichen Betreuungssituation.

    Eine weitere positive Entwicklung der Arbeitsmedizin und Verstetigung ihrer Nachwuchssituation wird maßgeblich von Engagement und Kompetenz ihrer Fachvertreter, von attraktiven Weiterbildungs- und Arbeitsbedingungen, aber auch vom Stellenwert des medizinischen Arbeitsschutzes in Deutschland abhängen – und damit von einem ­gesellschaftlichen Konsens und der Unterstützung aller Institutionen und Partner des Arbeitsschutzes.

    Betreuungskonzepte (3.4)

    Soweit die Betriebsgröße und -struktur es ermöglichen, ist der Be­stellung interner Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte
    für ­Arbeitssicherheit gegenüber einer Beauftragung überbetrieblicher Dienste grundsätzlich der Vorzug zu geben. Für die Bestellung ­interner Betriebsärztinnen und -ärzte sprechen die Erhöhung des ­Wirkungsgrades der Beratung, intensivierte Betriebskenntnis der ­Beratenden und ihre Einbindung in betriebliche Planungsabläufe.

    Die arbeitsmedizinische Wissenschaft und Praxis bieten ihre Beratung und Beteiligung bei der Entwicklung, Erprobung und Evaluation neuer beziehungsweise alternativer Konzepte zur Verbesserung der Klein- und Kleinstbetriebsbetreuung an.

    Kooperation (3.7)

    Die Kooperation von Betriebsärztinnen und -ärzten mit Expertinnen und Experten weiterer Disziplinen mit präventiven Kompetenzen kann wertvolle Beiträge zur Beratungsqualität nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) leisten. Um eine präventive Ausrichtung und Synergie der Arbeit dieser unterschiedlich qualifizierten Expertinnen und ­Experten zu gewährleisten, ist ihre Einbindung in die Steuerungs­gremien des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu empfehlen.

    Kooperation (3.7)

    Die Kooperation von Betriebsärztinnen und -ärzten mit Expertinnen und Experten weiterer Disziplinen mit präventiven Kompetenzen kann wertvolle Beiträge zur Beratungsqualität nach dem Arbeits­sicherheitsgesetz (ASiG) leisten. Um eine präventive Ausrichtung und Synergie der Arbeit dieser unterschiedlich qualifizierten Expertinnen und Experten zu gewährleisten, ist ihre Einbindung in die Steuerungsgremien des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu empfehlen.

    Telemedizin in der Arbeitsmedizin (3.8)

    Die verstärkte Nutzung der Telearbeitsmedizin kann die Versorgungsstruktur sinnvoll unterstützen. Allerdings müssen Betriebs­ärztinnen und -ärzte die Arbeitsplätze kennen, zur Gefährdungs­beurteilung beitragen und deshalb nennenswerte Anteile ihrer Tätigkeit in den betreuten Betrieben praktizieren. Der AfAMed empfiehlt die Festlegung von Qualitätsanforderungen an die Telearbeitsmedizin – beispielsweise durch eine Arbeitsmedizinische Regel (AMR) – und hält eine fokussierte Überwachung der Versorgungsqualität für erforderlich.

    Weiter- und Fortbildung (3.2)

    Der Wandel der Arbeit, neue Gefährdungen und Präventionskonzepte sind in der arbeitsmedizinischen Weiterbildung und Fortbildung jeweils aktuell zu berücksichtigen. Der AfAMed empfiehlt, zur Sicherung der Qualität in der betriebsärztlichen Betreuung und zur Aktua­lisierung arbeitsmedizinischer Fachkenntnisse ein verbindliches Fortbildungszertifikat – in Analogie zur ambulanten und stationären Versorgung – in der Arbeitsmedizin einzuführen. Auch allen Mitarbeitenden im betriebsärztlichen Dienst und im betrieblichen Gesundheitsmanagement sind kontinuierlich aktuelle Fortbildungen anzubieten und zu ermöglichen.

    Forschung und Lehre (4.2)

    Die arbeitsmedizinischen Lehrstühle und die arbeitsmedizinische Lehre an den Universitäten ermöglichen den Studierenden, das Fach Arbeitsmedizin erstmals kennenzulernen. Ebenso bieten im Einzelfall gewerbeärztliche Institutionen und größere betriebsärztliche Dienste für Studierende Möglichkeiten der wissenschaftlichen Arbeit. Allerdings existiert aktuell an 15 medizinischen Fakultäten in Deutschland kein arbeitsmedizinischer Lehrstuhl, und in zwei Bundesländern ist kein gewerbeärztlicher Dienst mehr vorhanden. Die Initiative der ASMK zur Stärkung der Arbeitsmedizin in Wissenschaft und Praxis ist vor diesem Hintergrund sehr zu begrüßen und zu unterstützen. Der AfAMed empfiehlt, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder, die gemeinsame Wissenschaftskonferenz, der Medizinische Fakultätentag und die Ministerinnen und Minister für Wissenschaft und Bildung der Bundesländer die arbeitsmedizinische Forschung und Lehre gezielt und nachhaltig fördern. Dazu kann insbesondere die Neugründung von Lehrstühlen für Arbeitsmedizin an medizinischen Fakultäten ohne arbeitsmedizinische Institution und die Stärkung gewerbeärztlicher Institutionen entscheidend beitragen. Ebenso sollten Famulaturen im betriebsärztlichen Umfeld im Rahmen des Studiums vollwertig anerkannt werden.

    Prävention von Berufskrankheiten (4.3)

    Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sollte über die Meldung des begründeten Verdachts auf das Vorliegen einer Berufskrankheit im von ihr/ihm betreuten Betrieb Kenntnis erhalten. Dabei sind die Grundsätze des Datenschutzes, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten. Dadurch können eine unverzügliche Überprüfung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, eine individuelle Beratung der Betroffenen und sich daraus ableitende Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgen.

    Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen (4.3)

    Die Prävention arbeitsbedingter physischer und psychischer Erkran­kungen auch in ihren frühen Stadien durch individuelle arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten und die Beratung der Arbeitgeber zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen leisten einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Beitrag. Zur Fokussierung auf die Früherkennung und Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen wird die Erarbeitung einer wissenschaftlichen Leitlinie empfohlen.

    Infektionsschutz (4.5)

    Institutionen, Partner sowie Expertinnen und Experten des Arbeitsschutzes müssen sich bei der Priorisierung von Handlungsfeldern darauf einstellen, dass für die Arbeitgeber und Beschäftigten die Hygiene und ein wirksamer Infektionsschutz an den Arbeitsplätzen auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Arbeitsschutzziel sein werden.

    Arbeitsmedizinische Vorsorge (4.6)

    Arbeitsmedizinische Vorsorge soll die Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit der Beschäftigten erfassen, zur Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen, zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes beitragen (§ 1 ArbMedVV). Die Auswertung so gewonnener arbeitsmedizinischer Erkenntnisse kann wesentliche Beiträge zur Gefährdungsbeurteilung leisten. Dafür kann die Gesamtheit ausgeübter Tätigkeiten, arbeitsbedingter Belastungen und Beanspruchungen sowie der Gesundheit der Beschäftigten von Bedeutung sein. Weil arbeitsmedizinische Vorsorge in der Praxis oft noch allein auf den aktuellen Vorsorgeanlass ausgerichtet ist, wird der AfAMed ein Konzept „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge“ erarbeiten.

    Zur Weiterentwicklung der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird darüber hinaus eine vertiefte Diskussion zu folgenden Fragestellungen angeregt:

  • Unter welchen Voraussetzungen ist Pflichtvorsorge zu definieren und in welchen Fällen könnte auch Angebotsvorsorge angemessen sein?
  • Wie können die Potenziale der Wunschvorsorge noch besser genutzt werden – insbesondere um gesundheitliche Beeinträchtigungen bei noch nicht erfassten oder unterschätzten Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu veranlassen?
  • Wie kann arbeitsmedizinische Vorsorge zur Begleitung neuer Technologien in den Betrieben gefördert und in der ArbMedVV abgebildet werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Expositions­bedingungen kann nachgehende Vorsorge einen Beitrag zur Früh­erkennung von Erkrankungen mit längeren Latenzzeiten bei Beschäftigten mit zurückliegender Exposition leisten?
  • Sollte als Entscheidungsgrundlage für das Angebot nachgehender Vorsorge eine wissenschaftlich fundierte Positivliste für den Anhang der ArbMedVV erarbeitet werden?
  • Differenzierung Vorsorge und Eignung (4.6)

    Die vertrauliche betriebsärztliche Beratung von Beschäftigten mit chronischen Erkrankungen zu ihrem gesundheitsgerechten Einsatz im Betrieb ist Bestandteil arbeitsmedizinischer Vorsorge, besonders häufig der Wunschvorsorge. Bei der Erarbeitung detaillierter Empfehlungen und bei der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge ist konsequent ihre Abgrenzung von betrieblich veranlassten Eignungsuntersuchungen – zum Beispiel vor Übernahme einer neuen Tätigkeit mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen, mit Übermittlung der Eignungsbeurteilung an den Arbeitgeber – zu beachten. Im Dialog mit den betrieblichen Partnern ist zu vermitteln, dass medizinische Eignungsuntersuchungen keine aus der Gefährdungsbeurteilung ableitbaren Arbeitsschutzmaßnahmen sind.

    Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (4.7)

    Die betriebsärztlichen Aufgaben im BEM umfassen die frühzeitige Erkennung von Rehabilitationsbedarf, die Erstellung eines Anforderungsprofils nach Arbeitsplatzbegehung mit Belastungsanalyse, den Abgleich des Fähigkeitsprofils mit dem Anforderungsprofil am Arbeitsplatz sowie die Begleitung der Rehabilitanden bei der Wiedereingliederung (§167 Satz 2 SGB IX). Eine arbeitsmedizinische Beratung und Begleitung sollte Bestandteil jedes BEM sein. Der Austausch von Betriebsärztinnen/-ärzten und Rehabilitations­ärztinnen/-ärzten insbesondere vor Entlassung von Beschäftigten aus der stationären Rehabilitation sollte gesetzlich verankert sein und intensiviert werden. Betriebsärztinnen und -ärzte sollten die sozialmedizinische Beurteilung des Rehaberichts erhalten, um die Beschäftigten bei der Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes besser unterstützen zu können.

    Betriebliches Gesundheitsmanagement (4.8)

    Sollte in einem Unternehmen ein betriebliches Gesundheitsmanagement realisiert werden, sollte die AME „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ berücksichtigt werden. Es ist sinnvoll, Betriebsärztinnen und -ärzte mit der Koordinierung zu beauftragen, um redundante Aufgabenzuordnungen zu vermeiden und die Aktivitäten der am Gesundheitsmanagement mitwirkenden Partner effizient zu steuern.

    Wissensmanagement (4.9)

    Der AfAMed regt an, in Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, betrieblicher Präventionspraxis, gesetzlicher Unfallversicherung, des staatlichen Arbeitsschutzes und der BAuA ein zukunftsfähiges Wissensmanagement auf den Gebieten des medizinischen und technischen Arbeitsschutzes zu entwickeln. Ein solches System könnte die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz und breiter, kontinuierlicher Beteiligung von Expertinnen und Experten der Wissenschaft und der betrieblichen Präventionspraxis (WikiPrinzip) nutzen und integrieren.

    Arbeitsmedizinische Mitwirkung in Institutionen des Arbeitsschutzes (4.10)

    Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in Institutionen des Arbeitsschutzes – insbesondere Gewerbeärztinnen/-ärzte, Ärztinnen und Ärzte der Unfallversicherungsträger sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung der Ursachen und Kausalzusammenhänge arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten, bei der Ableitung wirksamer Präventionsprogramme, durch Beratung von Unternehmen und Arbeitsschutzexpertinnen und -experten anderer Disziplinen sowie durch Mitwirken bei der Arbeitsschutzaufsicht und Weiterentwicklung der Arbeitsschutzregulation. Der hier vorgeschlagene Aufbau eines interdisziplinären Wissensmanagementsystems für Sicherheit und Gesundheit (4.9) wäre beispielsweise ohne die arbeitsmedizinische Kompetenz in diesen Institutionen kaum realisierbar.

    Aufsicht und Überwachung (4.11)

    Um die betriebsärztliche Versorgung sicherstellen zu können, ist auch eine passgenaue Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden erforderlich.

    Durch den im Arbeitsschutzkontrollgesetz ab 2023 vorgesehenen Fokus und Datenaustausch zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe zwischen Unfallversicherungsträgern und Landesbehörden wird eine Verbesserung und Systematisierung der Überwachung und mehr Transparenz der Umsetzung des ASiG und der ArbMedVV in den Betrieben angestrebt.

    Der Ausbau von arbeitsmedizinischen Stellen in den Institutionen des Arbeitsschutzes sollte gefördert und ihr Stellenwert sowie die Attraktivität ihrer Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das gilt besonders für die nach Jahren kontinuierlichen Stellenabbaus kritisch geschwächten gewerbeärztlichen Institutionen der Länder.

    Literatur

    EuGH: Rechtsprechung des EuGH vom 06.04.2006.

    Hägele H et al.: Abschlussbericht zur Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, 2. Strategieperiode. Berlin: Geschäftsstelle der ­Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, 2019.

    Hasselhorn HM, Michaelis M, Kujath P: Die betriebsärztliche Betreuung von Erwerbstätigen – Ergebnisse der repräsentativen LidA-Studie. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2020; 55:186–191.

    Kraus T, Panter W: Evaluation und Monitoring der arbeitsmedizinischen ­Versorgung. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2021; 56: 473–479

    Die vollständige Literaturliste ist der ungekürzten Fassung auf der BAuA- Webseite (s. „Weitere Infos” links) zu entnehmen.

    KONTAKT

    Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (AfAMed)

    Geschäftsführung des AfAMed
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
    Nöldnerstr. 40–42
    10317 Berlin
    ausschuss.arbeitsmedizin@baua.bund.de

    Weitere Infos

    Ungekürzte Version des Diskussionspapiers inklusive ­vollständiger Literaturliste
    https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AfA…

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