Die Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ schafft mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention und bietet eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten. Sie ist jedoch keine verbindliche Vorschrift. Darin zusammengefasst sind die zentralen Erkenntnisse eines Expertenaustausches, der unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), begleitet durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundeskanzleramt durchgeführt wurde.