Laut einem ersten Gesetzesentwurf zum „EpiLage-Fortgeltungsgesetz“, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sollen die bisherigen Bestimmungen aus dem im März 2020 beschlossenen „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sowie dem im November erweiterten Infektionsschutzgesetz um mindestens drei Monate verlängert werden.
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