„Diese Ärzte sind mit ihrem Fachwissen und ihrer Verantwortung die Garanten dafür, dass differenziert und für die Gesellschaft nachvollziehbar die betrieblichen Aktivitäten aufgenommen werden können, ohne dass Infektionen mit dem Coronavirus dadurch erhöht in Kauf genommen werden“, heißt es in einem am 14. April veröffentlichten gemeinsamen Schreiben des Verbandes Freier Berufe (VFB) im Lande Nordrhein-Westfalen, der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) und des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) an den nordrheinwestfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet.
Konkret fordern die drei Organisationen in einer E-Mail an Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann: Für die Wiederöffnung eines Wirtschaftsunternehmens, Geschäfts, Beherbergungsbetriebs oder einer Gaststätte oder von Teilen davon ist der unteren Gesundheitsbehörde ein gegen die Ausbreitung des Corona-19-Virus gerichteter, für die betriebliche Praxis bindender Hygieneplan zur Genehmigung vorzulegen, der von der zuständigen Betriebsleitung und einem für den Betrieb bestellten Arbeitsmediziner oder Betriebsarzt/Werksarzt zu unterzeichnen ist.
Weitere in Kraft befindliche Hygiene-Regeln bleiben davon unberührt. Ohne die Zustimmung des Arbeitsmediziners oder Betriebsarztes/Werksarzt zu dem ihm vorgelegten Hygieneplan kann die Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde nicht erteilt werden. Ohne Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde kann der Betrieb nicht wieder aufgenommen werden, soweit dieser in Folge von Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes oder anderer in diesem Kontext beschlossenen Gesetze oder Verordnungen geschlossen oder beschränkt ist.
„Wir bitten Sie, dies als professionellen Beitrag zu einer sorgfältig moderierten Exitstrategie in Ihre Überlegungen einzubeziehen“, schreiben Bernd Zimmer, Vorsitzender des VFB, Rudolf Henke, Präsident der ÄkNo und Dr. Wolfgang Panter, Präsident des VDBW, an die beiden Landesminister und deren Staatssekretäre. „Gleiches Vorgehen kann und muss für die Wiederinbetriebnahme aller anderen Betriebe in NRW gelten, um nicht Gefahr zu laufen, eine 2. Welle von Infektionen loszutreten“, heißt es in dem Schreiben weiter.