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Herausforderung und Chance

Schichtmodellwechsel im Polizeidienst

Der Wechselschichtdienst der ­Polizei in Hamburg

Die Sicherstellung des Polizeidienstes für eine Bevölkerung von 1,8 Mio. Menschen erfordert die Organisation der Arbeit in den Kommissariaten der Hamburger Polizei in einem sogenannten Wechselschichtdienst (WSD), der in einer Dienstzeitregelung (DZR) festgelegt ist. Mehr als 1500 Polizistinnen und Polizisten (mit einem Frauenanteil von ca. 35 % und einem Durchschnittsalter von 38 Jahren) arbeiten bei der Hamburger Polizei in den Polizeikommissariaten und der Polizeieinsatzzentrale im WSD.

Bis zum Jahr 2015 regelte die damalig geltende DZR eine vierwöchige Rotation mit vier Dienstgruppen (A bis D). Hierbei fielen für die Schutzpolizistinnen und -polizisten zwischen 35 und 49 Wochenstunden an, einschließlich Nacht- und Wochenendarbeitszeit (➥ Tabelle 1). In der ersten Woche der Rotation, der sogenannten Frühdienstwoche, waren sechs aufeinanderfolgende, um 5:30 Uhr beginnende Frühdienste unterschiedlicher Länge zu leisten. In den drei Folgewochen wurden Tag-, Spät- und Nachtschichten im Wechsel absolviert, wobei ein Tag- und ein Nachtdienst von einer Länge von 12,25 Stunden anfielen. In den Wochen 2 bis 4 der Rotation folgten freie Tage ausschließlich den Nachtdiensten und hatten als sogenannte Ausschlaftage (d. h. Tage, an denen ein Nachtdienst endet) nur einen eingeschränkten Erholungswert. Zusammenhängende freie Wochenenden, das heißt ein freier Samstag und ein darauf folgender Sonntag, waren mit diesem Schichtsystem nicht realisierbar.

Diese Dienstzeitregelung entsprach in verschiedenen Punkten nicht den arbeitswissenschaftlichen Handlungsempfehlungen bezüglich der Organisation von Schichtarbeit (Paridon et al. 2012; Harth et al. 2020; s. Tabelle 3). Insbesondere fehlten geblockte Wochenendfreizeiten, die von besonders hohem Nutzwert für das Sozialleben und die Regeneration sind. Des Weiteren bedeutete der frühe Frühschichtbeginn um 5:30 Uhr die durchschnittliche Beendigung des Nachtschlafes um 4:30 Uhr, bei langen Anfahrtswegen sogar bereits um 3:30 Uhr. Je nach Chronotyp kann diese Abfolge mit einem Risiko für Schlafdefizite einhergehen (Kervezee et al. 2021). Besonders problematisch waren auch die eher kurzen Ruhephasen nach den Nachtdiensten (zwischen 23,75 und 30,75 Stunden), die eigentlich einen direkten Ausgleich der Belastung durch die Nachtarbeit ermöglichen sollten. Mit 40 Diensten in acht Wochen (d. h. in zwei Rotationen) hatten die Polizistinnen und Polizisten im WSD zudem, entgegen den oben genannten arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen, nicht weniger Arbeitstage als Polizeibedienstete im Tagesdienst.

Die Belegschaft der Schutzpolizei hatte Kritik an dieser Organisation der Arbeitszeiten und Schichtgestaltung geäußert, wobei die physische und psychische Belastung sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (Partnerschaft, Familie, Freizeit, Pflege, gesellschaftliches Engagement) problematisiert worden waren (Schade 2014). Wesentliche Kritik wurde von den Schutzpolizistinnen und -polizisten an dem sechstägigen Frühdienstblock, dem Fehlen freier Wochenenden, den kurzen Übergängen zwischen Nacht- und Früh- beziehungsweise Tagesdienst sowie der Tatsache, dass im Vier-Wochen-Turnus nur ein freier Tag, der kein Ausschlaftag ist, eingeplant werden konnte, geäußert (Jägde 2015).

Der Weg zum neuen Schicht­dienstsystem

Vor dem Hintergrund dieser Kritik wurde die zuständige Direktion „Polizeikommissariate und Verkehr“ im Jahr 2014 durch den Hamburger Polizeipräsidenten beauftragt, Vorschläge für neue Dienstzeitmodelle zu erarbeiten. Ziel war es, den Vier-Schichten-WSD mit besonderem Augenmerk auf die Gesundheitsverträglichkeit, die Vereinbarkeit von Freizeit, Familie und Beruf sowie die Zufriedenheit der Beschäftigten umzugestalten.

Um dies umzusetzen, wurde die Arbeitsgruppe „Begleitgruppe DZR-neu“ gebildet, der Vertreterinnen und Vertreter der Leitungen der Kommissariate, der Personalabteilung, der Gleichstellungsbeauftragten und des Personalrates angehörten, außerdem Polizistinnen und Polizisten unterschiedlichen Dienstgrades sowie die betreuende Betriebsärztin. Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema der Schichtdienstgestaltung entwickelte die Begleitgruppe ein neues Hamburger Schichtdienstmodell, das an das Dienstzeitmodell der Einsatzleitzentrale der Polizei Berlin angelehnt wurde (s. Tabelle 2).

Das neue Schichtdienstmodell – die sogenannte „DZR-neu“ – sollte in einer einjährigen Pilotierungsphase zwischen dem 01.06.2015 und 31.05.2016 erprobt und wissenschaftlich begleitet werden.

Alle Kommissariate hatten die Möglichkeit, sich an der Pilotierungsphase zu beteiligen. Zunächst wurde ein Meinungsbild erstellt, ob eine Teilnahme an der Pilotierung für die im WSD Beschäftigten der jeweiligen Kommissariate in Betracht kam. In 15 der 24 Polizeikommissariate (PK ) wurde grundsätzlich die Bereitschaft zur Erprobung der DZR-neu signalisiert. Voraussetzung für die Teilnahme an der Pilotierung war schließlich eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der WSD-Beschäftigten im jeweiligen PK sowie die Zustimmung des Personalrates und des Personalamtes. Es erfolgten die Anhörung und Diskussion der Gegenargumente, so dass möglichst viele Beschäftigte in den Prozess eingebunden werden konnten.

Der erste Abstimmungsprozess erfolgte zwischen März und April 2015. Insgesamt 7 der 15 grundsätzlich interessierten Polizeikommissariate stimmten der Pilotierung zu, 5 davon starteten zum geplanten Zeitpunkt am 01.06.2015. Die Zustimmung für die Pilotierung lag in den jeweiligen Polizeikommissariaten zwischen 66 % und 92 %. Nach Abschluss der Pilotierungsphase und Vorlage der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung (s. unten) wurde die DZR-neu in weiteren Kommissariaten sowie in der Einsatzzentrale progressiv pilotiert und nach Abstimmung endgültig eingeführt. Das letzte Polizeikommissariat begann mit der Pilotierung im Januar 2021 und führte im Januar 2022 eine Abstimmung durch. Die endgültige Einführung steht unmittelbar bevor (➥ Abb. 1). Die Zustimmung für die endgültige Einführung lag jeweils zwischen 71 % und 95 %.

Informationsveranstaltungen waren den verschiedenen Abstimmungen vorangegangen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation (s. unten) standen für die Informationsveranstaltungen ab 2016 zur Verfügung.

Abb. 1:  Evaluationsverlauf (eigene Darstellung)

Abb. 1: Evaluationsverlauf (eigene Darstellung)

Das neu entwickelte Schichtdienstmodell „neue Dienstzeitregelung“

In der DZR-neu rotiert der Nacht- und Schichtdienst in einem achtwöchigen Rhythmus mit 36 bis 48 Wochenstunden vorwärts (➥ Tabelle 2). Im Vergleich zu dem bis 2015 verwendeten Vier-Schichten-WSD-Modell sieht die neue DZR in einem Zeitraum von acht Wochen bei insgesamt 35 Diensten ein freies Wochenende und 14 freie Tage vor (siehe Gegenüberstellung in ➥ Tabelle 3). Eine Frühdienstwoche existiert nicht mehr. Pro Woche folgen im Anschluss an zwei Nachtdienste zwei oder drei freie Tage, so dass nach dem sogenannten Ausschlaftag mindestens ein freier Tag zur Erholung zur Verfügung steht. Nach den Nachtdienstphasen (mit zwei aufeinanderfolgenden Nachtschichten) besteht eine Ruhephase von 72 Stunden. Damit entspricht dieses Schichtmodell den Empfehlungen zur Schichtplangestaltung stärker als das alte.

Bei der gegebenen Personalausstattung kann dies jedoch nur durch eine Verdichtung von Arbeitszeiten realisiert werden, verbunden mit einer Zunahme der Anzahl von Zwölf-Stunden-Diensten von vier auf 14 in acht Wochen, was entgegen den arbeitsmedizinischen Empfehlungen steht.

Tabelle 2:  Neue Dienstzeitregelung (DZR-neu)

Tabelle 2: Neue Dienstzeitregelung (DZR-neu)
Tabelle 3:  Gegenüberstellung bisherige DZR und DZR-neu (8 Wochen) im Vergleich zu Empfehlungen

Tabelle 3: Gegenüberstellung bisherige DZR und DZR-neu (8 Wochen) im Vergleich zu Empfehlungen

Wissenschaftliche Evaluation

Nach der geltenden Hamburger Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten soll die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden nicht überschreiten. Die oberste Dienstbehörde kann für einzelne Verwaltungsbereiche jedoch davon abweichende Regelungen zulassen, wenn dringende dienstliche Belange dies erfordern. Daher war für die Verwirklichung der DZR-neu mit den regelmäßig anfallenden Zwölf-Stunden-Diensten eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Diese wurde unter der Auflage erteilt, dass die potenziellen Auswirkungen auf die Gesundheit, die Arbeitsfähigkeit und die Vereinbarkeit mit dem Privatleben der DZR-neu wissenschaftlich evaluiert werden. Daraufhin wurde das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) von der Polizei beauftragt, die wissenschaftliche Evaluation von DZR-neu durchzuführen.

Die wissenschaftliche Evaluation der Auswirkungen der neuen Dienstzeitregelung beruht auf der Bewertung der übergreifenden Parameter Gesundheit, Arbeitsbelastung und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, die mittels anonymisierten Fragebogens und anhand von Routinedaten erhoben und ausgewertet wurden (➥ Tabelle 4). Zudem wurden in der ersten Evaluationsphase auch qualitative Interviews durchgeführt.

Tabelle 4:  Parameter zur Evaluation der neuen Dienstzeitregelung

Tabelle 4: Parameter zur Evaluation der neuen Dienstzeitregelung

Die Gegebenheiten der ersten Pilotierungsphase (2015–2016) erlaubten es, die Evaluation im Sinne eines kontrollierten Studiendesigns mit Vorher-Nachher-Vergleich zu konzipieren, das heißt, alle Parameter wurden vor Beginn der Pilotierung in allen Kommissariaten sowie zwölf Monate nach Beginn der Pilotierung erhoben. Hierbei stellten die pilotierenden Kommissariate die Interventionsgruppe dar; die nicht-pilotierenden Kommissariate dienten als Kon­trollgruppe.

Die Evaluation der Pilotphase ließ insgesamt keine negativen Effekte auf Gesundheit und Vereinbarkeit mit privatem Leben durch die DZR-neu erkennen. Ausgehend von einer vergleichbaren Situation bei Interventions- und Kontrollgruppen vor Beginn der Pilotierung hinsichtlich der Selbsteinschätzung der eigenen Gesundheit, der Schlafqualität, der Arbeitsfähigkeit und der Vereinbarkeit vom Beruf mit dem privaten Leben wurden diese Parameter nach zwölf Monaten Pilotierung in der DZR-neu-Gruppe statistisch signifikant höher bewertet (Bittner et al. 2016). Die Umsetzung der neuen Dienstzeitregelung im Arbeits- und Familienalltag fiel den meisten Betroffenen leichter als erwartet (Terschüren et al. 2020).

Nach Vorlage des Evaluationsberichts erließ das Personalamt eine weitere Ausnahmeregelung, die die Einführung des neuen WSD-Systems in weiteren Kommissariaten sowie in der Einsatzzentrale ermöglicht hatte. Diese Ausnahmeregelung wurde an eine erneute Evaluation nach Ablauf von fünf Jahren gebunden. Weitere Auflagen waren, dass zum Ausgleich der Mehrbelastung durch die Zwölf-Stunden-Schichten nach jeweils fünf Diensten eine dreitägige Erholungsphase und ein freies Wochenende im Acht-Wochen-Rhythmus garantiert und planbar seien mussten, das heißt, diese Freizeiten durften grundsätzlich nicht für Sondereinsätze zur Verfügung stehen. Des Weiteren sollte sichergestellt werden, dass die Beschäftigten im Wechselschichtdienst das Angebot von arbeitsmedizinischer Beratung und Vorsorge wahrnehmen können.

Nach der quasi flächendeckenden Einführung der DZR-neu in den Kommissariaten sowie der Einsatzzentrale und nach Ablauf der in der Ausnahmeregelung benannten Frist von fünf Jahren erfolgte die Follow-up-Evaluation. Wie in der Pilotphase wurden Aspekte der Gesundheit, Arbeitsbelastung und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben als Zielparameter definiert. Als Datenquelle diente eine weitere Fragebogenerhebung, die im Dezember 2020 durchgeführt wurde, sowie die Analyse der Routinedaten zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für den Zeitraum 2013 bis 2020.

Die Evaluation des Fünf-Jahres-Follow-up hat die Ergebnisse der Pilotphase weitestgehend bestätigt. Es lassen sich keine negativen Effekte auf die selbst eingeschätzte Gesundheit, die Vereinbarkeit des Dienstes mit dem privaten Leben, die Arbeitszufriedenheit oder die Arbeitsfähigkeit erkennen; basierend auf den Routinedaten zu krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit lässt sich im Zeitraum der DZR-neu ein Rückgang des Krankenstandes beobachten1. Es lässt sich jedoch erkennen, dass mit zunehmender Laufzeit von DZR-neu die Polizistinnen und Polizisten weniger gut mit den Zwölf-Stunden-Schichten zurechtkommen, unabhängig von ihrem Alter. Auf individueller Ebene sollte diese Problematik in der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie in einer etwaigen Weiterentwicklung der DZR-neu Rechnung getragen werden.

Nach Vorlage dieser Ergebnisse und mit einem positiven Votum des Arbeitsmedizinischen Diensts der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Ausnahmegenehmigung um weitere sechs Jahre verlängert worden. Die oben genannten Auflagen bezüglich der Garantie und Planbarkeit von Ruhephasen und freiem Wochenende bestehen weiterhin. Zudem wurde empfohlen, in diesem Zeitraum zu prüfen, ob die belastenden Zwölf-Stunden-Schichten vermieden beziehungsweise zumindest reduziert werden können, ohne die Anzahl von Freischichten zu reduzieren.

Fazit

Die Implementierung eines neuen Schichtdienstmodells im Polizeidienst stellte für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Die Vorschaltung einer Pilotierungsphase in einem Teil der Polizeikommissariate hatte eine erste wissenschaftliche Evaluation erlaubt. Die Entscheidung zur Einführung des neuen Schichtmodells in weiteren Polizeikommissariaten konnte evidenzbasiert getroffen werden. Die Ergebnisse der Evaluation standen dabei sowohl dem Personalamt als genehmigende Behörde, wie auch den Dienststellen-Leitungen und den betroffenen Polizistinnen und Polizisten zur Verfügung. Wichtig für den Erfolg des Umstellungsprozesses war, neben der wissenschaftlichen Begleitung, die Beteiligung der betroffenen Polizistinnen und Polizisten, die vor Beginn der Erprobungsphase und auch vor der endgültigen Einführung des neuen Schichtdienstmodells befragt und eingebunden wurden. Das neue Modell, das inzwischen in allen Polizeikommissariaten sowie in der Einsatzzentrale eingeführt wurde, erfreut sich unter den Betroffenen einer hohen Akzeptanz.

Widmung: Unsere Kollegin Dr. Cordula Bittner hat die Evaluation der ersten Pilotphase geleitet. Als Projektleiterin sorgte sie mit ihrem hohen persönlichen Engagement für ein gegenseitiges Verstehen zwischen Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und Polizistinnen/Polizisten. Der erfolgreiche Abschluss der Pilotphase legte die Grundlage für den Erfolg des Projekts und die Durchführung der Follow-up-Evaluation. Dr. Cordula Bittner ist im März 2019 nach schwerer Krankheit verstorben. Diese Veröffentlichung widmen wir ihrem Gedenken.

Literatur

Bittner C, Velasco Garrido M, Mache S, Terschüren C, Herold R, Petersen T et al.: Pilotierung einer neuen Dienstzeitregelung (DZR-neu) in dem Wechselschichtdienst der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg – Evaluationsbericht. Hamburg: Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin.

Harth V, Terschüren C für die Leitliniengruppe (2020) S2k-Leitlinie „Gesundheitliche Aspekte und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit“ (AWMF Registernummer 002 – 030) 2020 [zuletzt abgerufen 30.10.2020. Verfügbar über: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-030.html].

Jägde A: Der andere Schichtdienst. Hamburger Polizei Journal 2015; 3: 18–21.

Kervezee L, Gonzales-Aste F, Boudreau P, Boivin DB: The relationship between chronotype and sleep behavior during rotating shift work: a field study. Sleep 2021; 44 (4).

Paridon HES, Harth V, Nickel P, Nold A, Pallapies D: Schichtarbeit – Rechtslage, gesundheitliche Risiken und Präventionsmöglichkeiten. DGUV Report, Bd. 1/2012. Berlin: DGUV, 2012, S. 146.

Schade F: Ist besser auch gut? Neues Dienstzeitmodell für den Wechselschichtdienst der Schutzpolizei in der Diskussion. DPolG Polizeispiegel 2014; 12: 3–4.

Terschüren C, Herold R, Mache S, Velasco Garrido M, Preisser A, Harth V: Piltophase eines neu gestalteten Wechselschichtsystems der Polizei in einer Metropolregion – subjektive Erwartungen und Bewertungen nach einem Jahr. Zbl Arbeitsmed 2020; 70: 199–206.

doi:10.17147/asu-1-189937

Kernaussagen

  • Eine Gestaltung des Schichtdienstmodells, die möglichst den arbeitswissenschaftlichen ­Empfehlungen entspricht, ist im Polizeidienst essenziell.
  • Mit dem Ziel, dies zu erreichen, startete die Hamburger Polizei die Pilotierung eines neuen Schichtdienstmodells mit einer wissenschaftlichen Begleitung.
  • Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation sind für die Entscheidungsfindung herangezogen worden.
  • KOAUTORIN/KOAUTOR

    Elisabeth Rohwer, M.Sc.
    Priv.-Doz. Dr. Stefanie Mache
    Dr. Claudia Terschüren
    Dr. Robert Herold
    Priv.-Doz. Dr. Alexandra M. Preisser
    Univ.-Prof. Dr. Volker Harth

    Alle Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)

    Kontakt

    Dr. med. Marcial Velasco Garrido, M.P.H.
    Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM); Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE); Seewartenstraße 10; 20459 Hamburg

    Foto: UKE

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