19.07.2021 | Druckvorschau © Getty Images/Astrid860 Praxispersonal, das bereits zum 1. März 2020 beschäftigt war, muss nun bis Jahresende einen ausreichenden Impfschutz nach den Empfehlungen der STIKO beziehungsweise eine Immunität gegen Masern nachweisen, schreibt die Ärzte-Zeitung. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Impfnachweispflicht-fuer-Praxispersonal-bis-Jahresende-prolongiert-421351.html