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Obstruktive Atemwegserkrankungen im Beruf

Wie gelingt eine frühe Diagnostik zur Vermeidung chronischer Verläufe?

Occupational Obstructive Respiratory Diseases – How to Succeed in Early Diagnostics to Avoid Chronic Diseases

Aufhebung des Unterlassungszwangs bei einigen Berufskrankheiten

Am 1. Januar 2021 ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ in Kraft getreten. Neu geregelt wird darin unter anderem der Wegfall des Unterlassungszwangs, der bei einigen der häufigsten Berufskrankheiten Voraussetzung für eine Anerkennung war (Römer u. Zagrodnik 2021; Krohn et al. 2020). Bislang wurden einige Berufskrankheiten (BK) – darunter zum Beispiel Haut-, Atemwegs- oder Bandscheibenerkrankungen – nur anerkannt, wenn die Betroffenen die Tätigkeit aufgeben, die zu der Erkrankung geführt hat. Die am 07.05.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Berufskrankheitenrechts sieht nun den Wegfall des Unterlassungszwangs als Kriterium für die Anerkennung von Berufskrankheiten vor. Durch das Aufheben des Unterlassungszwangs ab dem 01.01.2021, unter anderem auch bei den obstruktiven Atemwegserkrankungen, kommt nun bei wesentlich mehr Personen mit entsprechenden Krankheitsbildern eine Berufskrankheit infrage.

Bedeutung der Früherkennung

Auch an modernen Arbeitsplätzen können nach wie vor Gefährdungen entstehen, die die Entwicklung obstruktiver Atemwegserkrankungen begünstigen können. Zu Beginn zeigen diese Erkrankungen häufig eher diskrete oder unspezifische Symptome; sie werden oft erst als potenzielle Berufskrankheit (Nummern 4301, 4302, 1315 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung, BKV) erkannt, wenn das Krankheitsbild schon fortgeschritten ist. Präventive Maßnahmen, die den Eintritt der Erkrankung verhindern oder verlangsamen könnten, kommen dann häufig zu spät. Der Frühdiagnostik kommt dabei besondere Bedeutung zu und kann mit diagnostischen Herausforderungen verbunden sein.

Für die berufsbedingten Hauterkrankungen ermöglicht das Hautarztverfahren, Präventionsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten und einer (chronischen) Berufskrankheit vorzubeugen. Dazu gehören unter anderem die Beratung und Maßnahmen der Prävention nach dem STOP-Prinzip1, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten die Betroffenen und bieten ihnen gegebenenfalls „individualpräventive Maßnahmen“ an, um einer Entstehung, Verschlimmerung oder dem erneuten Ausbruch der jeweiligen Berufskrankheit entgegenzuwirken.

In Bezug auf die obstruktiven Atemwegs­erkrankungen hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nun ebenfalls ein Frühmeldeverfahren entwickelt. Das Früh­meldeverfahren Atemwege wird zunächst in den drei Pilotregionen Südniedersachsen/Thüringen, Mittelfranken und der Metropolregion München erprobt und evaluiert.

Die Identifikation der „Frühfälle“ stellt eine diagnostische Herausforderung an die (erst-)behandelnden Ärztinnen und Ärzte dar, um zu unterscheiden, ob Beschäftigte einen „Frühfall“ darstellen (Meldung zur Prävention arbeitsbedingter obstruktiver Atemwegserkrankungen; s. „Weitere Infos“) oder ob bereits der begründete Verdacht auf eine Berufskrankheit bei klinisch weiter fortgeschrittener Erkrankung vorliegt. Zur Verbesserung des Prozedere bei Verdacht auf ein beruflich assoziiertes Asthma bronchiale siehe Checkliste 1.

Beruflich assoziiertes Asthma ­bronchiale ist keine Seltenheit

Jährlich werden mehrere tausend Verdachtsfälle auf eine tätigkeitsbezogene Atemwegs­erkrankung im Sinne der Ziffer 4301, 4302 oder 1315 (ohne Alveolitis) der Berufskrankheitenverordnung (Berufskrankheits-Verdachtsmeldung) den Unfallversicherungsträgern gemeldet:

  • BK Nr. 4301 BKV: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschließlich Rhinopathie),
  • BK Nr. 4302 BKV: Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen und
  • BK Nr. 1315 BKV: Erkrankungen durch Isocyanate, wobei Isocyanate an den Atemwegen eine IgE-vermittelte Allergie auslösen, aber auch chemisch-irritativ auf die Atemwege wirken können.
  • Chronische Atemwegserkrankungen wie das Asthma bronchiale und die chronisch-obstruktive Bronchitis sowie die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) sind somit häufige Erkrankungen von hoher sozioökonomischer Relevanz (Rabe u. Watz 2017). Dabei fallen nicht nur die direkt entstehenden Kosten infolge ärztlicher Leistungen, Arzneimittelausgaben und Rehabilitation ins Gewicht; auch die indirekten Kosten durch Produktionsausfälle während der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit sowie die durch die Erkrankung resultierenden Einschränkungen der Lebensqualität der Betroffenen sind erheblich. In rund 10–15 % der Fälle ist ein Asthma bronchiale auf eine arbeitsplatzbezogene Genese zurückzuführen. Von diesen wiederum liegt bei ca. 80–90 % der Betroffenen eine allergische Ursache vor (Lowery et al. 2007; Ochmann u. Nowak 2008). Bei etwa sechs von zehn Fällen der vom zuständigen Unfallversicherungsträger anerkannten Berufskrankheit Nr. 4301 gemäß Berufskrankheitenverordnung sind Mehlstäube und Backhilfsmittel wie Enzyme das auslösende Allergen. Darüber hinaus können auch Vorratsmilben, Tierallergene, Schimmelpilze, Pflanzenallergene, Holzallergene sowie Chemikalien wie Isocyanate und Kolophonium die kausale Noxe sein (Ochmann u. Nowak 2008). Es ist seit vielen Jahren bekannt, dass zum Zeitpunkt der Berufskrankheiten-Verdachtsanzeigte viele Betroffene bereits seit Jahren symptomatisch sind und sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium mit teilweise irreversibler Obstruktion befinden. So zeigten schon Feldstudien aus den 1980er Jahren bei einer Stichprobe von 242 Lehrlingen sowie Handwerkerinnen und Handwerkern im Bezirk der Bäckerinnung Bochum eine Diagnosehäufigkeit von 16,5 % für eine nasale und/oder bronchiale Erkrankung, von denen 75 % nicht ärztlich diagnostiziert und 95 % nicht ärztlich als BK-Verdachtsanzeige gemeldet waren (Woitowitz 1983; Ulmer u. Thiel 1982). Gemäß einer finnischen Untersuchung aus dem Jahr 2017 fallen beim beruflich assoziierten chemisch-irritativen Asthma bronchiale nur etwa 8 % der symptomatischen Beschäftigten im Rahmen der klinischen Diagnostik auf, durch Screeningprogramme ca. 18 % (Suojalehto et al. 2017; Jeebhay u. Baatjies 2020). Infolgedessen wird die Erstdiagnose um rund 2,2 Jahre (Median) verzögert (Jeebhay u. Baatjies 2020; Fishwick u. Forman 2018). Epidemiologische Erkenntnisse aus der Landwirtschaft – einer bezüglich der Entwicklung einer tätigkeitsbezogenen Atemwegserkrankung relevanten Branche – belegen, dass die Symptome einer Rinderallergie zum Zeitpunkt der Anzeige als Berufskrankheit im Durchschnitt bereits mehr als 9 Jahre bestanden hatten (Heutelbeck et al. 2007). Dabei eröffnet gerade die frühzeitige Diagnosestellung Möglichkeiten, durch geeignete Präventionsstrategien die Erkrankungsfolgen einer Berufskrankheit gering zu halten beziehungsweise deren drohende Manifestation sogar gänzlich zu vermeiden und dadurch einen Verbleib im Arbeitsleben zu ermöglichen (Heutelbeck et al. 2007; Fishwick et al. 2015).

    Berufliche Tätigkeiten mit potenziell atemwegswirksamen Expositionen

    Für Ärztinnen und Ärzte ist die Kenntnis der typischen Tätigkeiten mit potenziell atemwegswirksamen Expositionen zur Einleitung weiterer Maßnahmen essenziell, auch wenn noch nicht die Voraussetzungen für eine Meldung des Verdachts auf eine Berufskrankheit vorliegen. Die wesentlichen Tätigkeiten sind im Folgenden beispielhaft aufgeführt. Die Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Bereiche mit Tätigkeiten mit vorwiegend allergisierend-wirksamen Expositionen: Landwirtschaft, Futtermittel, Obstanbau, Veterinärwesen, Tierfarm, Zoologie, Zoohandlung, Geflügelfarm, Verarbeitung von Federn, Tierpflege, Versuchs-/Biologielaboratorien, Imkerei, Umgang mit Fliegen/Küchenschaben/Heuschrecken, Tierzuchtbetrieb, Mehlverarbeitung, Futter- und Nahrungsmittelindustrie, Bäckerei, Konditorei, Mühle, Gärtnerei, Obstverwertung, Anbau sowie Verarbeitung von Tabakblättern und Tee, Plantagen, Dock- und Lagerarbeit im Umgang mit grüner Kaffeebohne/Kakaobohne/Rhizinusbohne, Friseurbetriebe (u. a. Umgang mit Haarbleichmittel), Latex-Handschuhe in Pflege- und Gesundheitsberufen, Umgang mit Desinfektionsmitteln, Abfallwirtschaft, Klima- und Befeuchtungsanlagen, Ficus als Zimmerpflanze beziehungsweise Dekoration, Tischlerei, Holzbearbeitung, Waschmittelherstellung, Küchenbetriebe, pharmazeutische Unternehmen, Schaumstoffherstellung, Umgang mit Lacken/Klebstoffen/Füll- und Abdichtmassen/Härtern/Kunststoffen/Kunstharzen/Farbstoffen/Zahnprothesen/Kochenzement/künstlichen Fingernägeln, Edelmetallschneidereien, Katalysatorherstellung, Löten.
  • Bereiche mit Tätigkeiten mit vorwiegend chemisch-irritativ oder toxisch wirkenden Expositionen: chemische Industrie, Umgang mit Azofarbstoffen und Anthrachinon, zum Beispiel Herstellung, Abfüllen, Textilfärben, Fototechnik, Herstellung und Anwendung von Polyurethanschäumen, Lacken, Klebstoffen, Formenbau, Schaummittel für Polyvinylchlorid-Herstellung, Friseurbetriebe, Desinfektion, Gerberei, Pathologie, Kunstharzherstellung, Umgang mit Härtern/Weichmachern/zahnärztliche und orthopädische Kunststoffen/Lebensmittelverpackung/Ölheizungen, Herstellung und Staub von erhitztem Plexiglas, Laboratorien, Holzimprägnierung, Kältetechnik, gering ventilierte Tierställe, Schneiden von Folien mit Schweißdraht, Metallbearbeitung, Metallschutzgasschweißen.
  • Bereiche mit Tätigkeiten mit Expositionen durch Isocyanate: chemische und pharmazeutische Industrie, Synthesevorgänge in Laboratorien, Kunststoffherstellung, Gießerei, Kokerei, Farbstoffherstellung, Malerei, Lackiererei, Spritzlackiererei, Kosmetikindustrie, Bauhandwerk, Trockenbau, Verlegung von Parkett/Fußboden/Fliesen, Rohrinstallation, Schreinerei, Zimmerei, Isolierung, Korrosionsschutz, Schlosserei, Schaumstoffproduktion und -verarbeitung, etwa in Automobil(zuliefer)unter­nehmen, Textilindustrie, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln/Fotochemikalien.
  • Optimierung des Vorgehens bei der Früherkennung

    Um Beschäftigte mit möglichen Risiken für eine Entwicklung obstruktiver Atemwegserkrankungen (Berufserkrankung) im Sinne der Nummern 4301 (inkl. Rhinopathie), 4302 und 1315 (ohne Alveolitis) der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung zu einem frühen Zeitpunkt der Erkrankung zu identifizieren, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Auch eher milde und unspezifische Symptome wie beispielsweise unklare Rhinitis, Dyspnoe, Husten, Leistungsminderung ernst nehmen.
  • An einen Arbeitsplatzbezug denken: Eine kurze Tätigkeitsanamnese ist unverzichtbar. Die Frage nach einer Symptomlinderung außerhalb der Arbeitszeit ist sensitiv, jedoch nicht unbedingt spezifisch. Auch wenn kein Arbeitsplatzbezug vorliegt, berichten Asthma-Erkrankte zu 41 % über eine Verbesserung der Beschwerden am Wochenende und zu 54 % im Urlaub (Ochmann u. Nowak 2018).
  • Bei unauffälliger kardiologischer Abklärung von Belastungsatembeschwerden auch an eine Erkrankung der Atemwege denken.
  • Die interdisziplinäre Kooperation zwischen Allgemeinmedizin, Pneumologie, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO), Dermatologie und Arbeitsmedizin kann helfen, einen beruflichen Zusammenhang frühzeitig zu identifizieren.
  • Zur Detektion einer reversiblen Obstruktion der Atemwege mit entsprechendem Arbeitsplatzbezug helfen Peak-Flow-Messungen über mehrere Wochen unter Berücksichtigung des Verlaufs während der Exposition am Arbeitsplatz und unter Expositionskarenz (arbeitsfreie Zeit). Empfehlenswert sind mehrfach tägliche Messungen und ein begleitendes Tagebuch mit Dokumentation der Exposition, der klinischen Symptomatik und erfolgten therapeutischen Maßnahmen wie Medikamenteneinnahme. Signifikante Änderungen sind ab 20 % vom Peak-Flow-Wert anzunehmen (Pralong u. Cartier 2017; Ochmann u. Nowak 2018).
  • Auch eine eher kurze Beschwerdedauer oder ein junges Lebensalter schließen eine berufliche Komponente nicht aus; abzugrenzen sind infektbedingte Atemwegsbeschwerden.
  • In der Diagnostik können die Beschäftigten mit frühen Symptomen auch gegebenenfalls funktionsanalytisch auffallen, beispielsweise in Form von niedrig normalen Lungenfunktionswerten, einem auffälligen Peak-Flow-Verlauf mit Unterschieden der Peak-Flow-Werte zwischen Arbeitswoche und arbeitsfreier Zeit und/oder erhöhten Werten des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids (FeNO).
  • Weitere diagnostische Methoden zum Nachweis einer Typ-I-Allergie sind die Prick-Testung und spezifische IgE-Bestimmungen. Schließlich stellt die spezifische Testung der bronchialen Hyperreagibilität mit dem vermuteten Allergen den Goldstandard zum Nachweis eines beruflichen bedingten Asthmas bron­chiale dar (Ochmann u. Nowak 2018).
  • Das Pilotprojekt „Frühmelde­verfahren Atemwege“

    Um möglichst früh Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können und eine manifeste Berufskrankheit zu verhindern sowie die Prognose für die Erkrankten zu verbessern, steht mittlerweile analog dem bereits gut etablierten Hautarztverfahren das Frühmeldeverfahren Atemwege zur Verfügung (Meldung zur Prävention arbeitsbedingter obstruktiver Atemwegserkrankungen; s. „Weitere Infos“).

    Versicherte, die erste Beschwerden zeigen, die auf die mögliche Entstehung einer obstruktiven Atemwegs-Berufskrankheit hindeuten, die aber noch nicht den Anforderungen einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige genügen, sollen frühzeitig identifiziert werden, um ihnen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen der individuellen Prävention (IP-Maßnahmen) anzubieten. Das Frühmeldeverfahren Atemwege initiiert somit – analog dem Hautarztverfahren – weit im Vorfeld des Berufskrankheiten-Verdachts IP-Maßnahmen. So sollen idealerweise der Eintritt einer obstruktiven Atemwegs-Berufskrankheit beziehungsweise deren Erkrankungsfolgen verhindert werden. Mit Zustimmung der Betroffenen können Ärztinnen und Ärzte den vier beteiligten Unfallversicherungsträgern Patientinnen und Patienten aus den Pilotregionen als „Frühfälle“ melden, wenn folgende Konstellation vorliegt (beide Kriterien müssen zutreffen):

  • Eine berufliche Tätigkeit mit potenziell atemwegswirksamen Einwirkungen.
  • Die Feststellung einer Erkrankung der oberen oder unteren Atemwege nach ICD-10-Schlüssel.
  • Dabei kommen durchaus Erkrankungen mit verschiedenen ICD-Verschlüsselungen für eine Frühmeldung in Frage, hierzu zählen auch Symptome, wie beispielsweise rezidivierender Husten, Dyspnoe, Niesen, nasaler Pruritus, Rhinorrhoe und Schwellung der Nasenschleimhaut, die nicht durch akute Infekte plausibilisiert werden können.

    Die frühe Identifikation von Beschäftigten mit dem Risiko, eine Berufserkrankung der Atemwege zu entwickeln, ist von Vorteil, da

  • eine frühe individual-präventive Betreuung idealerweise bei Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes seitens der Unfallversicherungsträger eingeleitet werden kann,
  • eine zeitnahe Entscheidung über das Vorliegen einer möglichen Berufskrankheit inkl. möglicher Leistungen der Unfallversicherungsträger möglich ist,
  • dadurch der Entwicklung funktioneller Residuen (für die Erkrankten) und Kompensationsleistungen (für den Unfallversicherungsträger) entgegengewirkt wird,
  • mittel- und langfristig manifeste Berufskrankheiten der Atemwege verhindert beziehungsweise zumindest deren Schweregrad vermindert wird.
  • Interessenkonflikt: Das Autorenteam erklärt, dass es innerhalb der vergangenen drei Jahre Forschungsunterstützung von der DGUV (Projekt-Nummer FF-FB0279) erhalten sowie Honorare für Gutachten und Vorträge bezogen hat.

    Literatur

    Fishwick D, Forman S: Health surveillance for occupational asthma. Curr Opin Allergy Clin Immunol 2018; 18: 80–86.

    Fishwick D, Sen D, Barber C et al.: Occupational chronic obstructive pulmonary disease: a standard of care. Occup Med (Lond) 2015; 65: 270–282.

    Heutelbeck ARR, Janicke N, Hilgers R, Kütting B: German cattle allergy study (CAS): public health relevance of cattle-allergic farmers. Int Arch Occup Environ Health 2007; 81: 201–208.

    Jeebhay MF, Baatjies R: Prevention of Baker’s Asthma. Curr Opin Allergy Clin Immunol 2020; 20: 96–102.

    Krohn S, Drechsel-Schlund G, Römer W, Wehrmann W: Rechtsänderungen bei Berufskrankheiten – Auswirkungen auf die dermatologische Praxis. Dermatologie in Beruf und Umwelt 2020; 68: 145–148.

    Lowery EP, Henneberger PK, Rosiello R, Sama SR: Quality of life of adults with workplace exacerbation of asthma. Qual Life Res 2007; 16: 1605–1613.

    Ochmann U, Nowak D: Berufsbedingtes Asthma – immer ernst nehmen. Pneumologe 2018; 15: 164–173.

    Pralong JA, Cartier A: Review of diagnostic challenges in occupational asthma. Curr Allergy Asthma Rep 2017; 17: 1.

    Rabe KF, Watz H: Chronic obstructive pulmonary disease. Lancet 2017; 389: 1931–1940.

    Römer W, Zagrodnik FD: Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts nach dem 7. SGB-IV-Änderungsgesetz. DGUV Forum 2021; 1: 3–10.

    Suojalehto H, Karvala K, Haramo J et al: Medical surveillance for occupational asthma-how are cases detected? Occup Med (Lond) 2017; 67: 159–162.

    Ulmer WT, Thiel H: Respirationsallergien bei Bäckern-Epidemiologische, klinische und arbeitsmedizinische Aspekte. Stuttgart: Thieme, 1982.

    Woitowitz H-J: Unser täglich Brot – Die Bäckerkrankheit, ein Berufsrisiko. Dtsch Arztebl 1983; A: 46–56.

    doi:10.17147/asu-1-250944

    Weitere Infos

    Frühmeldeverfahren Atemwege. Hinweise für Ärztinnen und Ärzte
    https://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/atemwegserkrankun…

    Kernaussagen

  • Durch Aufheben des Unterlassungszwangs seit 01.01.2021 bei einigen Berufskrankheiten ist auch bei den obstruktiven Atemwegserkrankungen mit einem Anstieg der Anerkennung als Berufskrankheiten zu rechnen, wobei diese meist schon weit fortgeschritten sind.
  • Der Früherkennung kommt somit in Zukunft eine noch höhere Bedeutung zu, da die gesetz­lichen Unfallversicherungsträger individuelle Präventionsmaßnahmen anbieten können, um funktionelle Residuen und die sozioökonomische Belastung zu minimieren.
  • Zur Verbesserung der Früherkennung wurde seitens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung das Frühmeldeverfahren Atemwege entwickelt, wo entsprechende „Frühfälle“ aus den Pilotregionen gemeldet werden können.
  • Checkliste 1

    Verdacht auf beruflich assoziiertes Asthma bronchiale

  • Kurze Arbeitsanamnese (inklusive Frage nach Besserung außerhalb der Arbeitszeit).
  • Ausführliche Lungenfunktionsdiagnostik.
  • Peak-Flow-Messungen mindestens 14 Tage mit Exposition (am Arbeitsplatz) und mindestens 14 Tage ohne Exposition (Privatleben) durchführen, parallel Tagebuch erforderlich.
  • Bei Verdacht auf Typ-I-Allergie Prick-Testung und spezifische IgE-Bestimmung.
  • Unspezifische bronchiale Hyperreagibilität/exhalatives Stickoxid.
  • Checkliste 2

    Verbesserungsvorschläge bei der Früherkennung

  • Milde und unspezifische Symptome wie beispielsweise unklare Rhinitis, Dyspnoe, Husten, Leistungsminderung ernst nehmen.
  • Kurze Tätigkeitsanamnese, Frage nach einer Symptomlinderung außerhalb der Arbeitszeit.
  • Bei unauffälliger kardiologischer Abklärung von Belastungsatembeschwerden auch an eine Erkrankung der Atemwege denken.
  • Interdisziplinäre Kooperation zwischen Allgemeinmedizin, Pneumologie, HNO, Dermatologie und Arbeitsmedizin.
  • Peak-Flow-Messungen über mehrere Wochen, begleitendes Tagebuch.
  • Infektbedingte Atemwegsbeschwerden abgrenzen.
  • In der Diagnostik können die Versicherten mit frühen Symptomen auch gegebenenfalls ­funktionsanalytisch auffallen.
  • Weitere Diagnostik wie Prick-Testungen, spezifische IgE-Bestimmungen und spezifische ­bronchiale Hyperreagibilitätstestung.
  • Checkliste 3

    Voraussetzungen für Meldung von Patientinnen und Patienten zum „Frühmeldeverfahren Atemwege“

  • Eine berufliche Tätigkeit mit potenziell atemwegswirksamen Einwirkungen.
  • Die Feststellung einer Erkrankung der oberen oder unteren Atemwege nach ICD-10-Schlüssel.
  • Koautorin und Koautoren

    Prof. Dr. med. Hans Drexler
    Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

    Univ.-Prof. Dr. med. Astrid Heutelbeck
    Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, ­Universitätsklinikum Jena

    Prof. Dr. med. Dennis Nowak
    Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und ­Umweltmedizin, LMU Klinikum, München

    Kontakt

    Dr. med. Ludwig Frei-Stuber
    Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, LMU Klinikum, Campus Innenstadt; Ziemssenstraße 1; 80336 München

    Foto: Klinikum der Universität München

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