Bricht ein Arbeitnehmer nach einem Gespräch mit dem Chef zusammen, kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln, den die zuständige Berufsgenossenschaft entschädigen muss. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 2 U15/19 R), wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet.