Den meisten Ärzten in Deutschland wird der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) refinanziert. Für Betriebsärzte gilt das nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sieht darin eine elementare Ungleichbehandlung und hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu nun ein Rechtsgutachten vorgelegt, berichtet das Deutsche Ärzteblatt.
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