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Von der Wissenschaft zur Praxis: Aktualisierung der Definition der Feuchtarbeit
TRGS 401 –From Science to Practise: Update of the Definition of Wet Work
Einleitung
Die Dauer des Tragens von okklusiv wirkenden Schutzhandschuhen wurde bis dato als ebenso schädigend wie der Kontakt zu Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten angesehen. Aktuelle epidemiologische und experimentelle Untersuchungen zeigen jedoch,
dass:
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse haben zur Folge, dass zum Beispiel auch bei Wasserkontakt zur Verminderung der Barriereschädigung Schutzhandschuhe getragen werden sollten. Die neue TRGS 401 berücksichtigt nicht nur die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Okklusion und Flüssigkeitskontakten, sondern benennt auch erstmalig Handwaschfrequenzen, die Anlass zur Angebots- oder Pflichtvorsorge geben sollen.
Nach sechsjähriger Überarbeitung wurde die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ im Oktober 2022 (TRGS 401) veröffentlicht. Sie ersetzt die Ausgabe von Juni 2008 mit Berichtigung von März 2011 und vermittelt unter anderem ein neues Bild der Feuchtarbeit.
Die Feuchtarbeit ist eine der Hauptursachen für die Entstehung von sogenannten irritativen Kontaktekzemen der Hände. Diese führen am häufigsten zu schweren und/oder wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101). Zudem begünstigt sie durch die entzündlichen Veränderungen der Hautbarriere die Entstehung von allergischen Kontaktekzemen (Fartasch 2012).
Jährlich werden den Unfallversicherungsträgern in Deutschland über 20.000 beruflich bedingte Handekzeme meist durch sogenannte Hautarztberichte angezeigt. Die irritativen Kontaktekzeme der Hände stellen dabei die größte Gruppe der beruflich verursachten entzündlichen Hauterkrankungen (Behroozy u. Keegel 2014; Diepgen u. Coenraads 1999; Nicholson et al. 2010) dar. Mehr als zwei Drittel der beruflich bedingten Handekzeme verteilen sich auf nur sechs Tätigkeitsbereiche: die Friseur-, Nahrungsmittel-, Metallverarbeitungs- sowie Reinigungsbranche, das Baugewerbe, und die Gesundheitsberufe. Die Handekzeme treten somit überwiegend in Berufen mit Feuchtarbeit auf. Hier liegen vielfach auch Mischexpositionen mit häufigem Händewaschen, Kontakt zu Wasser oder irritativen Flüssigkeiten vor. Nach heutigem Wissensstand ist Feuchtarbeit der Hauptrisikofaktor für die Entstehung der irritativen Kontaktekzeme der Hände.
Die Inhalte der aktuellen TRGS 401 wurden über die Jahre präzisiert und weiterentwickelt (Dörr u. Pieper 2023). Bereits 1996 wurden der unmittelbare Hautkontakt und das Arbeiten im sogenannten feuchten Milieu in den ehemaligen Regeln TRGS 150 und 531 definiert. Diese Punkte wurden 2006 in der ersten TRGS 401 zusammengefasst. In der Fassung von 2008 wurden dann auch die Informationen über die Entstehung von Sensibilisierungen durch Hautkontakt aus der ehemaligen TRGS 540 übernommen, während sensibilisierende Stoffe für die Atemwege in der TRGS 406 geregelt wurden.
Anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden nun in der aktuellen TRGS 401 bestimmte Gefährdungen der Haut wie der Umgang mit flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (Okklusion), die Häufigkeit des Händewaschens und der Hautkontakt zu wässrigen Flüssigkeiten (früher als feuchtes Milieu bezeichnet) neu gewichtet und quantifiziert. Vorgestellt werden die wissenschaftlichen Hintergründe, die zu den neuen Definitionen führten.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Feuchtarbeit
Die meisten wissenschaftlichen Untersuchungen zur Feuchtarbeit orientieren sich an der erstmalig 2004 in Deutschland eingeführten konsensbasierten Definition der Feuchtarbeit in der damaligen TRGS 531 (Tiedemann et al. 2016; Funke et al. 2001; Jungbauer et al. 2004; Fartasch et al. 2012;
Fartasch 2016). 2008 wurde diese Definition dann auch in der TRGS 401 verankert (Fartasch 2009; Ochsmann et al. 2006). In Deutschland bestimmt die Dauer der Feuchtarbeit zudem präventiv-medizinische Angebote wie die Angebots- oder Pflichtvorsorge. So sind bislang eine Angebotsvorsorge bei regelmäßig mehr als zweistündiger Feuchtarbeit und eine Pflichtvorsorge bei einer Dauer der Feuchtarbeit ab vier Stunden pro Arbeitstag vorzusehen. Zeiten der Arbeiten im feuchten Milieu und Zeiten des Tragens von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen, auch Okklusion genannt, wurden dabei nach der bisherigen TRGS 401 addiert. Dieses Vorgehen implizierte, dass hier die Arbeit im feuchten Milieu und das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen als biologisch gleichwertig gefährdend einzuschätzen waren.
Viele Jahre wurden unterschiedliche Aspekte der Feuchtarbeit durch experimentelle und epidemiologische Untersuchungen analysiert. Dabei war eine einzelne Wertung der unterschiedlichen Gefährdungen der Haut, wie die Dauer des Handschuhtragens, dem Wechsel zwischen Okklusion und direktem Kontakt zu Wasser/Flüssigkeiten und dem häufigen Händewaschen, nicht möglich. Inzwischen liegen jedoch experimentelle Humanstudien und epidemiologische Feldstudien vor (Weistenhöfer et al. 2015), die ein Umdenken bezüglich der Einwirkungen durch Okklusion (Fartasch et al. 2012), der Bedeutung des Händewaschens und dem Wechsel zwischen Flüssigkeitseinwirkung, Okklusion und Reinigung der Haut nahelegen (Fartasch et al. 2012; Antonov et al. 2013; Tiedemann et al. 2016).
Gefährdungsbeurteilung und neue Definition der Feuchtarbeit
In der nun überarbeiteten TRGS 401 wurden aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse präventionsrelevante Definitionen entsprechend ergänzt und bestehende modifiziert.
So wurde der allumfassende Begriff des „feuchten Milieus“ präzisiert und durch „Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten“ ersetzt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung haben Arbeitgeber zukünftig auf dieser Basis zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt. Es liegt eine Gefährdung, und somit eine Indikation für eine Angebotsvorsoge, wenn
Die in der TRGS 401 angegebenen Frequenzen sollte jedoch lediglich orientierenden Charakter haben.
Besonderes Belastungsmusters und Häufigkeit des Händewaschens
In der wissenschaftlichen Literatur der letzten Jahre wurden erhöhte Risiken für das Auftreten von irritativen Kontaktekzemen durch häufiges Händewaschen ab einer Frequenz von 20-mal pro Arbeitstag dokumentiert (Hamnerius et al. 2018; Visser et al. 2014; Luk et al. 2011). Da die TRGS 401 ein Präventionsinstrument ist, bestand in den beratenden Gremien ein breiter Konsens, bereits eine Händewaschfrequenz von 15-mal als Gefährdung einzustufen. In diesem Fall ist dann eine Angebotsvorsorge anzubieten. Steigt die Frequenz des Händewaschens auf 25-mal pro Arbeitstag, muss eine Pflichtvorsorge veranlasst werden. Die erwähnten nummerischen Angaben zu den Belastungen durch Hautkontakt mit wässrigen Flüssigkeiten mit der zusätzlichen Belastung durch Handschuhokklusion beruhten jedoch lediglich auf Konsens. Ausgangslage waren hier die Erkenntnisse aus mehreren Studien, die zeigen konnten, dass die Haut nach Okklusion durch flüssigkeitsdichte Handschuhe mit einer stärkeren Schädigung bei Kontakt zu unterschiedlichen Einwirkungen wie zum Beispiel auf Detergenzien, die beim Händewaschen verwendet werden, reagiert (Fartasch et al. 2012; Antonov et al. 2013; Tiedemann et al. 2016). Die erhöhte Empfindlichkeit der Haut nach Okklusion scheint auch noch mehrere Stunden anzuhalten (Fartasch et al. 2012).
Flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe und ihre Rolle bei der Prävention von Kontaktekzemen
Flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe werden aufgrund von unterschiedlichen Indikationen als sogenannter „Handschutz“ in den Feuchtberufen und anderen beruflichen Tätigkeitsfeldern, bei denen der Umgang mit flüssigen Substanzen überwiegt, eingesetzt. Dies erfolgt beispielsweise zum Schutz – beziehungsweise als Präventionsmaßnahme – gegen Verschmutzung, Irritation und Verätzungen durch Kontakt zu chemischen Arbeitsstoffen und/oder im Rahmen von Hygienemaßnahmen sowie zum Infektionsschutz im Gesundheitswesen. Auch in neuen Arbeitsfeldern wie der Produktion von Halbleitern in Reinräumen werden flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhe verwendet. Allerdings dient hier das Tragen eher dem Produktschutz.
Die angenommene Barriereschädigung der Haut durch Okklusion ist nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnistand wesentlich geringer als der zeitlich vergleichbare direkte Kontakt zu Wasser oder anderen Flüssigkeiten (Wetzky et al. 2009; Tiedemann et al. 2016; Jungbauer et al. 2004; Fartasch et al. 2012; Fartasch 2016; Weistenhöfer et al. 2015). Dies bedeutet, dass in der Praxis bei der Wahl zwischen „Haut nass“ oder „Handschuh nass“ auf jeden Fall dem Tragen von Handschuhen dem Vorzug zu geben ist. Angesichts der Tatsache, dass der berufliche Kontakt mit reinem Wasser eher die Ausnahme darstellt und in wässrigen Lösungen meist noch verschiedene Substanzen enthalten sind, wie zum Beispiel Detergenzien, die die irritative Potenz erhöhen, überwiegt hier die „protektive“ Wirkung des Handschuhtragens (Jungbauer et al. 2004).
Die bisherigen Formulierungen in der TRGS 401 hatten teilweise dazu geführt, dass in bestimmten beruflichen Bereichen das Feuchtwerden der Haut und/oder das häufigere Händewaschen eher in Kauf genommen wurden, anstatt entsprechend schützende Handschuhe zu tragen.
Nach der neuen TRGS 401 ist das ausschließliche Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen daher nicht mehr als Feuchtarbeit an zu sehen.
Die Verwendung von Schutzhandschuhen ist immer dann zu empfehlen, wenn dadurch Verschmutzungen und das Händewaschen reduziert werden kann. Die Benutzung flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe ist dem direkten Kontakt mit Wasser vorzuziehen. Beim Handschuhwechsel sollten Hände möglichst nur abgetrocknet und nicht gewaschen werden (Austrocknung durch Wasser und Reinigungsmittel), sofern die Hände zum Beispiel beim Ausziehen keinen Kontakt mit der
Außenfläche der Handschuhe hatten.
Hinweise zur Handreinigung und -desinfektion in der neuen TRGS 401
In der aktualisierten TRGS 401 finden sich zur Reinigung der Hände und zur Desinfektion weitere unterstützende Hinweise in den Abschnitten „Allgemeine Hygienemaßnahmen“, „Organisatorische Schutzmaßnahmen“ sowie „Weitere Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit“.
Hautreinigung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hautreinigung möglichst schonend zu erfolgen hat und die Intensität der Reinigung und die Auswahl des Reinigungsmittels dem Grad der Verschmutzung anzupassen sind. Dabei sollten nach neueren Erkenntnissen möglichst Hautreinigungsmittel ohne Reibekörper verwendet werden, auch wenn sie bei starker Verschmutzung die Waschzeit erheblich verkürzen können. Die längeren Waschzeiten bei Anwendung von sogenannten milden Reinigern führen offensichtlich nicht zu stärkeren Schädigungen der Hautbarriere (Gina et al. 2023b). Der Einsatz reibekörperhaltiger Hautreinigungsmittel sollte nur der Entfernung von stark anhaftenden Verschmutzungen dienen, die in der Arbeitsorganisation möglichst verhindert werden sollten. Auf den Einsatz von Reinigungsbürsten muss verzichtet werden. Ist dennoch der Einsatz reibekörperhaltiger Hautreinigungsmittel erforderlich, sollte dies möglichst selten erfolgen, zum Beispiel nur am Ende des Arbeitstages. An Waschplätzen sollten daher immer zusätzlich reibekörperfreie Hautreinigungsmittel wie Flüssigreiniger zur Verfügung gestellt werden.
Desinfektion und Händewaschen
Da aus wissenschaftlichen Studien bereits seit langem bekannt ist, dass die Kombination aus Händewaschen und Händedesinfektion vermehrt zu irritativen Kontaktekzemen im Gesundheitswesen oder im Sanitär- und Hygienebereich führen und die Händedesinfektion deutlich hautschonender als das Händewaschen ist (Jungbauer et al. 2004; Slotosch et al. 2007) sollte bei nicht sichtbarer Verschmutzung, aber mikrobieller Belastung lediglich eine Händedesinfektion erfolgen.
Weitere Schutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit und die Anwendung von Hautschutzmittel
In der TRGS 401 findet sich unter anderem die Empfehlung, dass nach Ausziehen der flüssigkeitsdichten Handschuhe die Hände möglichst nur mit einem Einmalhandtuch abgetrocknet werden sollten, um so ein Händewaschen zu vermeiden. Außerdem sollten die Hände nicht unmittelbar desinfiziert oder mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen belastet werden. Hier ist allerdings zu betonen, dass dies nicht für Tätigkeiten in hygienesensiblen Bereichen (ermittelt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung) umsetzbar ist – hier gelten nach wie vor die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI), die besagen, dass nach dem Ausziehen der Handschuhe in jedem Fall eine Händedesinfektion durchzuführen ist, „da Handschuhe auf Grund unerkannter Perforationen und dem Risiko der Kontamination beim fehlerhaften Ausziehen der Handschuhe keinen lückenlosen Schutz vor der Kontamination der Hände gewähren“.
Anwendung von Hautschutzmitteln
Es wird empfohlen, dass vorzugsweise solche Hautschutzmittel angewendet werden sollten, die eine nachgewiesene Wirksamkeit aufweisen. Hier sollte jedoch auch das Nachweisverfahren für die ausgelobte Schutzwirkung dargelegt worden sein. Die Wirksamkeitsprüfung sollte durch den Hersteller nach geltenden wissenschaftlichen und medizinischen Empfehlungen durchgeführt worden sein (siehe AWMF-Leitlinie „Berufliche Hautmittel“ der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie – ABD; Fartasch et al. 2015). Hautschutzmittel, deren Wirksamkeit am Menschen (in vivo) nachgewiesen wurde (z. B. repetitives Irritationsmodell = mehrfache wiederholte Einwirkung über mehrere Tage; Schliemann et al. 2014) sind bei der Auswahl zu bevorzugen, weil bisherige In-vitro-Testungen zum Wirksamkeitsnachweis die eigentliche berufliche Expositionssituation nicht zur Genüge simulieren. Hautschutzmittel, die nach dem DGUV Grundsatz GS-PS-14 „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln“ zertifiziert sind, erfüllen diese Vorgaben und sind für die meisten Feuchtarbeitsplätze geeignet. Sie sind erkennbar an dem DGUV Test-Zeichen mit dem Zeichenzusatz „Wirksamkeit
geprüft“.
Die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln zur Verringerung von Okklusionseffekten durch flüssigkeitsdichte Handschuhe ließ sich bis dato wissenschaftlich nicht belegen (Gina et al. 2023a; Fartasch et al. 2011). Sollte jedoch zusätzlich eine Tätigkeit mit wiederholtem Kontakt zu Wasser oder hautreizenden Substanzen vorliegen, wäre die Anwendung von Hautschutzmitteln zu erwägen – hier sollte jedoch ein genügend zeitlicher Abstand zum Anlegen der Handschuhe gegeben sein, da ansonsten das Handschuhmaterial durch Inhaltsstoffe der Hautschutzmittel beeinträchtigt werden könnte.
Interessenkonflikt: Die Autoren MF und MG sind als Gutachter für die Sozialgerichtsbarkeit und die gesetzliche Unfallversicherung tätig und sind am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Institut der Ruhr-Universität (IPA) beschäftigt. Das IPA ist ein unabhängiges Forschungsinstitut der Ruhr-Universität Bochum. Die Autorin BP ist im Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft Holz und Metall tätig und leitet das Sachgebiet Hautschutz im DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen. Die Ansichten in diesem Artikel sind die des Autorenteams.
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Weitere Infos
Aktualisierung der Definition der Feuchtarbeit in der neuen TRGS 401. IPA Journal 03/2022, S. 12ff.
https://publikationen.dguv.de/forschung/ipa/ipa-journal/4643/ipa-journa…
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www.dguv.de/medien/fb-psa/de/sis-artikel/sis-2018-11.pdf
TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung – Beurteilung – Maßnahmen, 2022.
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https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4266809/pdf/main.pdf
Kernaussagen
Bei der Überarbeitung der TRGS 401 wurden folgende aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt (Fartasch et al. 2023):