Eine aktuelle, repräsentative Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt: 55 Prozent der Bevölkerung versuchen, Zusatzstoffe beim Kauf von Lebensmitteln zu vermeiden.
Link zum Web-PDF des Verbrauchermonitors Spezial Zusatzstoffe in Lebensmitteln:
Link zum A-Z Index Lebensmittelzusatzstoffe:
https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/lebensmittelzusatzstoffe-4921.html
Zusatzstoffe werden Lebensmitteln aus technologischen Gründen zugesetzt. So beeinflussen beispielsweise Farbstoffe das Aussehen, Emulgatoren die Konsistenz und Süßungsmittel den Geschmack eines Lebensmittels - Eigenschaften, die von den meisten Befragten der Studie als wichtig oder sehr wichtig eingestuft werden.
Mehr als die Hälfte versucht, Zusatzstoffe beim Kauf von Lebensmitteln zu vermeiden. Denn bei den meisten Befragten ist das wahrgenommene gesundheitliche Risiko von Zusatzstoffen größer als deren eingeschätzter Nutzen - dies gilt insbesondere für Süßungsmittel, Farbstoffe und Geschmacksverstärker (jeweils über 40 %). Vor allem mögliche Unverträglichkeiten sowie die Förderung von Krebs und Übergewicht sind Risiken, die von den Befragten mit Lebensmittelzusatzstoffen verbunden werden.
Die Ergebnisse zeigen weiterhin, dass die Bevölkerung ihr Wissen über Lebensmittelzusatzstoffe als gering einschätzt. So fühlen sich die Menschen zum einen nicht gut informiert, beispielsweise wenn es um die Funktionen oder mögliche gesundheitliche Risiken von Zusatzstoffen geht. Zum anderen zeigen die Ergebnisse, dass selbst häufig eingesetzte Zusatzstoffe vielen nicht bekannt sind. Jeweils über 40 Prozent der Befragten geben an, den Geschmacksverstärker Mononatriumglutamat und das Süßungsmittel Aspartam nicht zu kennen. Nicht allen ist die vorrangige Funktionsgruppe einzelner Zusatzstoffe bekannt: Zwar weiß die Mehrheit, dass Carotin als Farbstoff verwendet wird, bei Milchsäure wissen hingegen nur etwa ein Viertel der Befragten, dass diese hauptsächlich als Konservierungsstoff genutzt wird.
Der Begriff Lebensmittelzusatzstoff wird in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 definiert. Danach versteht man darunter einen Stoff mit oder ohne Nährwert, der einem Lebensmittel aus technologischen Gründen zugesetzt wird. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen in der Europäischen Union nur verwendet werden, wenn sie zuvor zugelassen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass der Stoff für die vorgesehene Verwendung gesundheitlich unbedenklich ist. Weiterhin muss eine technologische Notwendigkeit für den Zusatz bestehen und Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen durch die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffs nicht irregeführt werden. Ein in der EU zugelassener Lebensmittelzusatzstoff erhält eine E-Nummer und muss in der Zutatenliste angegeben werden.