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Überlegungen zur praktischen Durchführung im Betrieb – Folge 5 –

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Einleitung

„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ Seit 1996 überträgt das Arbeitsschutzgesetz (s. „Weitere Infos“) dem Arbeitgeber mit § 5 (1) die Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und listet in § 5 (3) detailliert auf, welche Faktoren oder funktionalen Zusammenhänge („Umgang“, „Zusammenwirken“) eine Gefährdung begründen können. Da diese Gefährdungen gemäß § 5 (3) lediglich „insbesondere“ zu beachten sind, war die Berücksichtigung weiterer –und somit auch psychischer – Belastungen naturgemäß niemals ausgeschlossen. Da diese allerdings im Gegensatz zu den konventionellen Gefährdungen im Gesetz zunächst nicht explizit genannt waren, wurde in der Vergangenheit die Notwendigkeit, sie in die Gefährdungsbeurteilung einzuschließen, vielfach in Abrede gestellt. Auch ein Verweis auf § 3 der damaligen Bildschirmarbeitsverordnung, in dem es hieß: „Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen“, konnte die Skeptiker oftmals nicht überzeugen.

Nachdem der Gesetzgeber „psychische Belastungen bei der Arbeit“ als sechsten Punkt in die Liste der Gefährdungen des § 5 (3) des Gesetzes aufgenommen hat, besteht nunmehr ein zweifelsfreier und nicht mehr zur Diskussion stehender Auftrag an den Arbeitgeber, diesen Aspekt der Arbeitstätigkeit im Hinblick auf den Gesundheitsschutz zu beurteilen.

Folge 1 legte den Fokus auf den noch bestehenden Nachholbedarf im Hinblick auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen (GPB) sowie auf die GPB-Anlässe. Folge 2 ging auf die betrieblichen Akteure ein und stellt die GPB als Projekt vor. Folge 3 beleuchtete Aspekte von Planung und Prozessablauf. Folge 4 befasste sich mit der Kommunikation und der Verfahrensauswahl. In der vorliegenden letzten Folge 5 schließlich werden verschiedene Analyseverfahren skizziert und die Maßnahmenumsetzung erläutert.

Analysetiefe von Verfahren

Bei den quantitativen Verfahren der Verhältnisprävention kommen auf einer orientierenden Ebene die vorhandenen Daten und Quellen, Checklisten oder Kurzfragebögen zur Anwendung. Die Antwortmöglichkeiten stellen in der Regel nur ein grobes Raster zur Verfügung, z.B. in Form der Alternativangabe „eher ja“ oder „eher nein“. Eine orientierende Analyse zeichnet sich dadurch aus, dass sie einfach und kostensparend ist, bestehendes Wissen sinnvoll genutzt werden kann und insbesondere kleine Teams damit eine gute Diskussionsbasis erhalten. Es ist jedoch zu bedenken, dass mit einem orientierenden Verfahren zunächst lediglich partielle, selektive Informationen gewonnen werden. Zumindest schränkt das Fehlen einer Systematik im dargestellten Sinne (z.B. Vollständigkeit der Themenfelder, Repräsentanz der Erkenntnisse, Erfassungstiefe) den praktischen Nutzen für die Erstellung einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung ein.

Den anderen Pol des Methodenspektrums stellen Expertenverfahren, z.B. arbeitswissenschaftliche Analysen für spezielle Fragestellungen oder kritische, schwer beurteilbare Belastungen und Beanspruchungen dar. Diese erfassen auch betriebliche Details, sind aber zwangsläufig mit Aufwand und Kosten verbunden und haben keine überragende Bedeutung als Standardverfahren (5).

Als solche haben sich Screening-Methoden etabliert, die eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung ermöglichen. Sie sollten spätestens durchgeführt werden, wenn sich im orientierenden Verfahren bereits Hinweise auf psychische Belastungen und Beanspruchungen zeigen, Expertenverfahren jedoch zu aufwändig wären. Beobachtungsverfahren oder moderierte Workshops, zumeist aber detaillierte Fragebögen mit differenzierten und skalierten Antwortmöglichkeiten sind die üblichen Erhebungsinstrumente dieser Stufe.

Hinweise zu Beobachtungsverfahren

Beobachtungsverfahren kommen vorzugsweise bei kleinen Kollektiven zum Einsatz. Die Beobachtung und Beurteilung durch geschulte Beobachter oder externe Experten wird meist durch Kurzinterviews ergänzt, um auch Belastungen, die von außen schwer erkennbar sind, zu erfassen. Analysebogen und Checklisten sind die gängigen unterstützenden Instrumente. Beobachtungsverfahren ermöglichen die Erfassung psychischer Belastungen unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung der Beschäftigten, allerdings kann die Beobachtung an sich bereits Einfluss auf Verhalten und Wahrnehmung der Beschäftigten nehmen. Beobachtungsverfahren ermöglichen ein weitgehend flexibles Vorgehen, jedoch entziehen sich Belastungen leicht der Erfassung, wenn sie nur passager, z.B. saisonal wirksam werden.

Hinweise zu Workshops

Workshops profitieren von der gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsbasis der beteiligten Beschäftigten. Neben einer fachlich professionellen, neutralen Moderation bieten Checklisten eine Möglichkeit, Struktur und Inhalte der Workshops systematisch zu gestalten. Ein wesentlicher Vorteil von Workshops liegt in der intensiven Einbeziehung der Betroffenen, die als Experten ihrer eigenen Arbeit teamspezifische und praktikable Lösungen erarbeiten können und damit eine hohe Effizienz der Gefährdungsbeurteilung gewährleisten. Die unmittelbare, konzentrierte und spezifische Analyse mit gemeinsamer Diskussion und Priorisierung kann unmittelbar in die Entwicklung von Maßnahmen einmünden und damit die Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilung sicherstellen. Problematisch kann es allerdings werden, bei begrenzter Teilnehmerzahl „repräsentative“ Beschäftigte zur Mitarbeit zu rekrutieren. Die denkbare Dominanz von Meinungsführern ist ebenso zu berücksichtigen wie ein hierarchisches Gefälle der Teilnehmer untereinander, das einen vertrauensvollen, offenen Austausch in Frage stellen kann.

Hinweise zu Befragungen

Die am häufigsten eingesetzte Methode stellt eine anonymisierte Befragung der Belegschaft oder einzelner Abteilungen mittels standardisierter oder an die betrieblichen Bedingungen angepasster Fragebögen dar, die mindestens 20, mitunter auch um 100 Fragen umfassen und skalierte Antwortmöglichkeiten vorsehen. Die Nutzung von Fragebögen ermöglicht sämtlichen Beschäftigten die Beteiligung (Sonntag u. Feldmann 2017), was als Ausdruck von Gleichbehandlung und Wertschätzung empfunden werden kann. Mit einer Befragung lassen sich auch Belastungen, die der externen Beobachtung verborgen bleiben können oder in einem Workshop mitunter nicht offen zur Sprache kommen, zuverlässig erfassen, z.B. das Führungsverhalten von Vorgesetzten oder Konflikte in der kollegialen Zusammenarbeit. Die Rahmenbedingungen der Analyse sind einheitlich, denn in der Regel erhalten die Beschäftigten denselben Fragebogen zur selben Zeit und in derselben Phase unternehmerischer Abläufe.

Das Projektteam wird bei der Auswahl eines geeigneten Verfahrens auch administrative Aspekte zu bedenken haben: etwa dessen Verständlichkeit und Handhabbarkeit, die Zahl der gestellten Fragen, die zeitliche Dauer für die Auswertung, das Format der Ergebnisdarstellung, die Präsentation der Ergebnisse durch den Anbieter, die Verfügbarkeit ergänzender Informationen oder vertragliche Gesichtspunkte.

Ergebnisse von Befragungen zeigen die Quantität der psychischen Belastungen in den einzelnen Themenfeldern transparent auf. Sie erleichtern den Vergleich mit Referenzkollektiven, z.B. intern mit verschiedenen Abteilungen und Standorten und extern mit Unternehmen desselben Wirtschaftszweigs oder der allgemeinen Erwerbsbevölkerung. Andererseits lassen sich, sofern die Fragen nicht sehr umfangreich und detailliert sind (und damit in Zeiten hohen Arbeitsdrucks oftmals einen zumutbaren Rahmen sprengen), qualitative, spezifische Angaben, die ggf. bereits auf geeignete Maßnahmen hinweisen, nur durch ergänzende freitextliche Kommentare gewinnen.

Die betrieblichen Akteure müssen sich bewusst sein, dass auch ein Fragebogen als Analysetool stets nur als Teil der gesamten Gefährdungsbeurteilung fungiert. Die Konkretisierung von Ergebnissen und die Entwicklung von Maßnahmen dürften in der Regel nicht ohne Teammeetings und Workshops darstellbar sein.

Planung von Maßnahmen

Wenngleich zu Beginn des Projekts ein besonderer Fokus auf der Organisation der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl des geeigneten Analyseinstruments liegt, wäre es ein Versäumnis, die praktische Phase der Gefährdungsbeurteilung zu beginnen, ohne vorher die Ableitung von Maßnahmen administrativ, beispielsweise zeitlich, geplant zu haben. Denn erst die Umsetzung von Maßnahmen stellt den erfolgskritischen Teil der Gefährdungsbeurteilung dar: „Der Arbeitgeber hat … zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (ArbSchG § 5; s. „Weitere Infos“). Somit ist eine Gefährdungsbeurteilung nur dann vollständig, wenn aus der Analyse Erkenntnisse gewonnen werden und bei ersichtlichem Verbesserungspotenzial konkrete Maßnahmen zur Optimierung des psychischen Gesundheitsschutzes auch tatsächlich ergriffen werden. Anderenfalls würde nicht nur der gesetzliche Auftrag verfehlt, sondern die Beschäftigten würden demotiviert und die Glaubwürdigkeit der Verantwortlichen würde Schaden nehmen.

Das Projektteam selbst kann naturgemäß keine konkreten Maßnahmen vorab skizzieren. Jedoch ist gemeinsam mit dem Unternehmer, der wie bei allen anderen Angelegenheiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der gesetzlichen Pflicht steht, bereits in den frühen Projektphasen namentlich festzulegen, welche Funktionsträger des Managements die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zu übernehmen haben. Diese Personen sind frühzeitig zu informieren und zu qualifizieren, um sie auf ihre Aufgabe aus der Gefährdungsbeurteilung vorzubereiten.

Sollte eine derart weitsichtige Projektplanung unterbleiben, bestünde das Risiko, dass nach Beendigung der Analysephase und bei Vorliegen der Ergebnisse sich nur mühsam Vorgesetzte finden lassen würden, die – an diesem Punkt der Gefährdungsbeurteilung unter Erwartungsdruck der Beschäftigten – den weiteren Fortgang der Gefährdungsbeurteilung verantworten würden. Zwangsläufig müssten eine unnütze zeitliche Verzögerung und Frustration bei den Beschäftigten befürchtet werden.

Festlegung von Maßnahmen

Vielfach werden die verantwortlichen Manager das Befragungsergebnis und die resultierenden Konsequenzen erst unter Einbeziehung der Befragten bzw. einer repräsentativen Gruppe in moderierten und klar strukturierten Workshops konkretisieren können. Damit sind eine adäquate Partizipation der Beschäftigten, die konstruktive, lösungsorientierte Nutzung dieses Ideenpools und die Akzeptanz von Maßnahmen gewährleistet. Es ist zweckmäßig, der Initiative zu Maßnahmen eine Priorisierung der vorliegenden Resultate voranzustellen. Richtungweisend können dafür neben den statistischen Ergebnissen von Checklisten und Befragungsresultaten freitextliche Kommentierungen, das gesundheitliche Risikopotential, Zeitdauer und Praktikabilität von Maßnahmen oder auch die subjektive Dringlichkeit eines Anliegens aus Sicht der Beteiligten sein. Anregungen und Vorschläge für grundsätzlich in Betracht zu ziehende Maßnahmen finden sich auch in diversen Publikationen, etwa im Gefährdungskatalog der Berufsgenossenschaft RCI (2016).

Die kooperative Erarbeitung von Maßnahmen trägt auch dazu bei, nicht in einen vordergründigen Aktionismus zu verfallen oder die Maßnahmen auf so genannte „Quick Wins“ oder Alibi-Aktionen zu reduzieren, die den wesentlichen Kern der erfassten psychischen Belastungen unberücksichtigt lassen. Alle Beteiligten müssen Klarheit darüber entwickeln, dass sich psychische Belastungen oftmals sehr komplex darstellen und entsprechend auch die erforderlichen Maßnahmen mitunter nicht kurzfristig und einfach umsetzbar sind. Vielmehr werden diese häufig als kontinuierlicher Prozess zu konzipieren sein, der erst langfristig zu einer relevanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen wird.

Hierarchie der Maßnahmen

Die Verantwortlichen sollten nicht der Versuchung erliegen, aus den Ergebnissen der Analyse primär verhaltenspräventive Maßnahmen abzuleiten. Gesetzlicher Auftrag ist auch bei den psychischen Belastungen die präventive Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Daraus resultierende Maßnahmen unterliegen der im ArbSchG § 4 festgeschrieben Hierarchie der Arbeitsschutzmaßnahmen: Gefahren sind demnach zunächst an ihrer Quelle zu bekämpfen, während individuelle Schutzmaßnahmen als nachrangig eingestuft sind. Folglich sind verhaltenspräventive Konzepte bei psychischen Belastungen vielfach zwar sinnvoll, sie dürfen ein Unternehmen aber nicht von der primären Pflicht abhalten, einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, der Verbesserungen auf der betrieblichen, ursächlichen Seite beinhaltet.

Dokumentation und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Selbstverständlich sind die erarbeiteten Maßnahmen mit Aktionsnehmer und zeitlicher Frist ebenso in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren wie die erfolgte Umsetzung oder der Beginn einer länger dauernden Implementierungsphase. Eine terminlich festgeschriebene Wirksamkeitskontrolle ermöglicht es allen Akteuren, den zeitgerechten Abschluss von Maßnahmen zu prüfen. Auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist in bestimmten Abständen, auf jeden Fall aber, „… wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben“ (DGUV V1, § 3 (2)) (DGUV 2009) zu aktualisieren. Das können beispielsweise Veränderungen der Arbeitsumgebung, der Arbeitsorganisation, der Arbeitszeiten oder auch der Beschäftigtenzahl und -struktur sein.

Interessenkonflikt:

Der Autor gibt an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Literatur

1 Albrod, M.: Einführung in den betrieblichen Gesundheitsschutz. Rieder, Verlag für Recht und Kommunikation. Münster, 2017

2 Bauer, J.: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Rechtliche Rahmenbedingungen. Zbl Arbeitsmed 2016, 66, 47

3 Bauer, J.: Screening auf psychische Belastungen. Zbl Arbeitsmed 2016, 66, 43

4 Baumann, Helge, M. Maschke: Betriebsvereinbarungen 2015 – Verbreitung und Themen. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung, WSI Mitteilungen, 3/2016, 223

5 Becker, Thomas et al. (Ausschuss für Arbeitsmedizin): Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Information, Publikation, Redaktion (Hrsg.), Psychische Gesundheit im Betrieb, Arbeitsmedizinische Empfehlung, Bonn, 2011

6 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Amt für Arbeitsschutz (Hrsg.): Psychische Belastungen. Handlungskonzept zur Gefährdungsbeurteilung, Hamburg, 2016

7 Berufsgenossenschaft Rohstoffe Chemische Industrie: Gefährdungsbeurteilung - Gefährdungskatalog, Merkblatt A 017, Oktober 2016

8 Betriebsverfassungsgesetz. www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BetrVG.pdf

9 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Erfahrungen und Empfehlungen, Erich Schmidt Verlag, Berlin, 2014

10 Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed): Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 3.2 „Arbeitsmedizinische Prävention“. www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AMR/pdf/AMR-3-2.pdf

11 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Besonderer Schwerpunkt: psychische Belastung. Ein Praxisleitfaden für Arbeitgeber, Berlin, 2013

12 Buntenbach, A., zitiert in: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Pressemitteilung Auftakt zum Runden Tisch "Dialog: Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt", Mai 2017. www.baua.de/DE/Services/Presse/Pressemitteilungen/2017/05/pm020-17.html

13 Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin: Positionspapier „Empfehlungen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

psychischer Belastungen“. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2015, 50: 660–665

14 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: DGUV V 1, Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“, 2009, Carl Heymanns

Verlag, Köln

15 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: IAG Report1/2013 „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Tipps zum Einstieg“. http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/iag-report-2013-01.pdf

16 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA):  Arbeitsprogramm Psyche: Stress reduzieren - Potenziale entwickeln. www.gda-psyche.de

17 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA):  Arbeitsprogramm Psyche: Stress reduzieren - Potenziale entwickeln.  Erklärfilm zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. www.gda-psyche.de/SharedDocs/Videos/DE/erklaerfilm.html

18 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA): Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation. http://www.gda-portal.de/de/pdf/Leitlinie-Gefaehrdungsbeurteilung.pdf?

19 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“. http://www.gda-portal.de/de/pdf/Psyche-Umsetzung-GfB.pdf

20 Gerardi, C. et al. in: DGUV (Hrsg.), Fachkonzept Führung und psychische Gesundheit, Berlin 2014

21 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit. https://www.gesetze-im-internet.de/asig/

22 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). www.gesetze-im-internet.de/arbschg

23 IG Metall Vorstand Funktionsbereich Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik, Ressort Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz (Hrsg.): Anti-Stress-Verordnung, Frankfurt, 2012. www.igmetall.de/docs_0188530_Anti_Stress-Verordnung_ab6297762b343f1ce2cf2275345a3e1b648a983d.pdf

24 Joiko, Karin, M. Schmauder, G. Wolff: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben, Erkennen – Gestalten. www.baua.de/cae/servlet/contentblob/673898/publicationFile

25 Kommunale Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Handlungshilfe. www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/RFOE/Broschueren/Broschuere_Handlungshilfe.pdf

26 Kommunale Unfallversicherung Bayern, Bayerische Landesunfallkasse: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Leitfragen zur Umsetzung. http://www.kuvb.de/fileadmin/daten/dokumente/GBI/Arbeitspsychologie/Gefaehrdungsbeurteilung/Leitfragen_GB_Psyche.pdf

27 Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung LV 56. http://lasi-info.com/uploads/media/lv56_01.pdf

28 Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Handlungsanleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, LV 59. http://lasi-info.com/uploads/media/LV_59_2017_01_01.pdf

29 Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder, LV 52. http://lasi-info.com/uploads/media/lv52_01.pdf

30 Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz und zu Möglichkeiten der Prävention, LV 31. Saarbrücken, 2003

31 Leitung des GDA-Arbeitsprogramms Psyche (Hrsg.): Empfehlungen zur Qualifizierung betrieblicher Akteure für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, Berlin, 2017. www.gda-psyche.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Qualifizierungs-Empfehlungen.pdf

32 Luick, R.: Psychische Gefährdungsbeurteilung.  Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 51, 2016, 486

33 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Ein Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, 2016

34 Nöllenheidt, Christoph, S. Brenscheidt: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Arbeitswelt im Wandel. Zahlen-Daten-Fakten. Ausgabe August 2016. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A95.pdf

35 Paridon, H.: Psychische Belastung in der Arbeitswelt. Eine Literaturanalyse zu Zusammenhängen mit Gesundheit und Leistung. Initiative Gesundheit und Arbeit, iga.Report 32, 2016

36 Richter, G.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Toolbox Version 1.2 - Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen. Dortmund, 2010. ISBN: 978-3-88261-103-8

37 Rose, U. et al in: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Arbeit und Mentale Gesundheit. Ergebnisse aus einer Repräsentativerhebung der Erwerbstätigen in Deutschland. Dortmund, Berlin, Dresden, 2016

38 Rothe, I. et al: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.), Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Wissenschaftliche Standortbestimmung.  Dortmund, Berlin, Dresden 2017. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Psychische-Gesundheit.pdf

39 Schmauder, M.: Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 51, 2016, 256

40 Sonntag, Karlheinz, E. Feldmann: Erfassung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Arbeitsmed Sozialmed Uweltmed 52, 2017, 638

41 Storm, Andreas (DAK-Gesundheit, Hrsg.): Beiträge zur Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung (Band 16), Gesundheitsreport 2017. Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten.  medhochzwei Verlag GmbH, Heidelberg, 2017

42 Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) (Hrsg.), Max-Planck-Institut für Psychiatrie: Der Einfluss von Arbeitsbedingungen auf die psychische Gesundheit. https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Arbeitswissenschaft/2015/Downloads/151105-vbw-Studie-Der-Einfluss-von-Arbeitsbedingungen-auf-die-psychische-Gesundheit.pdf

43 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). www.gesetze-im-internet.de/arbstättv

44 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung). www.ukb.uni-bonn.de/42256BC8002B7FC1/vwLookupDownloads/Bildschirmarbeitsverordnung.pdf

45 Wihan, D.: In 13 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. ErgoMed/ Prakt. Arb. med. 41, 2017, 20-27

46 Wittig, P., Ch. Nöllenheidt, S. Brenscheidt (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Hrsg.): Grundauswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012.  Dortmund/Berlin/Dresden 2013. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd73.pdf

47 Wittig-Goetz, Ulla: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gefährdungsbeurteilungen. www.boeckler.de/pdf/mbf_as_brmitb_2006.pdf

    Weitere Infos

    Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutz-gesetz – ArbSchG)

    www.gesetze-im-internet.de/arbschg

    Autor

    Dr. med. Manfred Albrod

    Großhansdorf

    m.albrod@gmx.net

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