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Präventionsgesetz

Umsetzung des Präventionsgesetzes — viel getan, viel zu tun

Einleitung

Das Präventionsgesetz intendiert im Wesentlichen, die für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu erhöhen, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten zu stärken sowie die betriebliche Gesundheitsförderung insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe zu intensivieren. Um das zu erreichen, werden Vorgaben eingeführt, die die Kooperation der Sozialversicherungsträger untereinander, aber auch mit anderen Akteuren stärken sollen (s. Infobox „Zusammenarbeit“). Insbesondere die Krankenkassen werden in die Pflicht genommen: Sie müssen Mehrleistungen für Prävention und Gesundheitsförderung erbringen (§ 20 Abs. 6 SGB V) und ihre Leistungen in gemeinsamen kassenübergreifenden Koordinierungsstellen (§ 20b Abs. 3 SGB V) auf Landesebene in Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmensorganisationen in den Betrieben anbieten (vgl. Grossmann 2018).

Was wurde nun im Hinblick auf diese wesentlichen Gestaltungselemente des Präventionsgesetzes bislang erreicht? Genaue Erfahrungswerte wird es erst dann geben, wenn der vom Gesetzgeber geforderte trägerübergreifende Präventionsbericht im Juli 2019 vorliegen wird. Doch schon jetzt lässt sich eine erste Bilanzierung vornehmen.

Zwischenbilanz mit Blick auf die Arbeitswelt

In den vergangenen drei Jahren wurden vor allem die vom Gesetzgeber geforderten Strukturen geschaffen und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erarbeitet. So konstituierte sich bereits im Oktober 2015 die Nationale Präventionskonferenz NPK); im Februar 2016 verabschiedete sie erstmalig Bundesrahmenempfehlungen (BRE) (s. Infobox „Bundesrahmenempfehlungen“) für eine nationale Präventionsstrategie und Ende August 2018 wurde die erste weiterentwickelte Fassung der BRE vorgelegt. Das die NPK beratende Präventionsforum (s. Infobox „Präventionsforum“) hat bereits dreimal stattgefunden, und in allen Bundesländern wurden Landesrahmenvereinbarungen abgeschlossen.

Für ein kooperatives Vorgehen vor Ort, das Ressourcen bündeln und Doppelarbeit vermeiden hilft, ist es wichtig, Strukturen zu etablieren und Ausführungsbedingungen zu erarbeiten. Doch dieser Vorgang ist für die Akteure und Akteurinnen in den Lebenswelten zunächst einmal wenig anschaulich – und natürlich besteht immer die Gefahr, in Strukturbildung zu erstarren und darüber möglicherweise die Belange der lebensweltlichen Praxis zu übersehen. Dies vermeiden zu helfen – dafür steht das Präventionsforum. Dort wurde im Hinblick auf die Weiterentwicklung der BRE im Zielbereich „Gesund leben und arbeiten“ u.a. eine stärkere Kooperation der Sozialversicherungsträger untereinander sowie eine Konkretisierung von Rahmenbedingungen für ein koordiniertes Vorgehen empfohlen.

Positiv ist zu vermerken, dass in den im August 2018 vorgelegten weiterentwickelten BRE diese Aspekte dann auch aufgegriffen und deutlich konkretisiert worden sind. So beinhalten die „neuen“ BRE im Zielbereich „Gesund leben und arbeiten“

  • Hinweise zur Verknüpfung relevanter Handlungsfelder und zuständiger innerbetrieblicher Akteure,
  • einen Abschnitt „Information und Zugang zu Leistungen“,
  • spezielle Ziele für die Zielgruppe der erwerbstätigen sowie von arbeitslosen Menschen,
  • mit der NAK (Nationale Arbeitsschutzkonferenz) abgestimmte Ziele zur Förderung abgestimmter und koordinierter Vorgehensweisen zum Schutz und zur Stärkung des „Muskel-Skelett-Systems“ und der „psychischen Gesundheit“ sowie
  • themenbezogene Darstellungen zu den jeweiligen Unterstützungsbeiträgen der Sozialversicherungsträger (Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM, Betriebliche Gesundheitsförderung – BGF, Gefährdungsbeurteilung).

Um den letztgenannten Punkt aufzugreifen: Unterstützung sollen insbesondere auch die regionalen BGF-Koordinierungsstellen leisten, die Anfang Mai 2017 ihre Arbeit aufnahmen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll dadurch der Zugang zu GKV-Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung erleichtert werden. Dafür arbeiten die Koordinierungsstellen mit den Unternehmensorganisationen vor Ort sowie anderen Netzwerkpartnern und regionalen Akteuren zusammen, sind jedoch keine örtlich ansässigen Beratungsstellen, sondern stehen als Online-Beratungs- und Informationsportal bereit ( https://www.bgf-koordinierungsstelle.de/ ). Die Beratung erfolgt auf der Grundlage des GKV-Leitfadens Prävention. Dieser versteht betriebliche Gesundheitsförderung als Konzept zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung. Zugleich führt der „Leitfaden“ Ausschlusskriterien auf, bei deren Vorliegen die Krankenkassen Maßnahmen nicht fördern dürfen. Hierzu gehören z.B. auch isolierte, nicht in ein Gesamtkonzept eingebundene Maßnahmen. Gefordert und gefördert wird ein ganzheitlicher Ansatz, der einzelne Maßnahmen in eine zielgerichtete, strategische Herangehensweise einpasst, die wiederum die Schritte Analyse, Maßnahmenplanung, Umsetzung und Evaluation umfasst und die Beschäftigten in die Gestaltung des gesamten Prozesses einbezieht.

Wie werden nun die regionalen BGF-Koordinierungsstellen in Anspruch genommen? Erste Auswertungen zeigen, dass dieser Zugangsweg offensichtlich angenommen wird: Das Online-Portal wurde von Anfang Mai 2017, also dem Zeitpunkt, an dem die BGF-Koordinierungsstellen ihre Arbeit aufnahmen, bis Oktober 2018 insgesamt 32.027 Mal besucht. 3744 Mal suchten Unternehmen direkt den Weg über das Logo einer Krankenkasse, um vertiefende Informationen zu erhalten und 524 Betriebe ließen sich über das Beratungsportal einer Krankenkasse zuweisen und von dieser beraten. Davon wiederum waren fast 70 % KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden, darunter ca. 38 % Kleinst- und Kleinunternehmen mit unter 50 Mitarbeitenden.

Um die Sichtbarkeit und Akzeptanz der regionalen BGF-Koordinierungsstellen weiter zu erhöhen, sollen zukünftig die örtlichen Unternehmensorganisationen verstärkt in die krankenkassenseitige Öffentlichkeits- und Medienarbeit sowie in die Kommunikationsstrategie eingebunden werden (vgl. Schröder 2018, S. 21 f.).

Fazit

Das Präventionsgesetz hat erstmals zusammenhängende und aufeinander aufbauende bundesgesetzliche Regelungen zur Stärkung der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten geschaffen und bietet den Beteiligten Gestaltungsmöglichkeiten, die zunehmend mehr genutzt und umgesetzt werden. Die Umsetzung gestaltet sich zwar bisweilen durchaus anspruchsvoll, ist grundsätzlich aber positiv zu bewerten, da nicht nur mehr Geld im System ist, sondern es auch neue und konkrete Vorgaben für das Engagement der Sozialversicherungsträger in diesem Feld gibt und bereits gute und vertrauensbildende Prozesse in Gang gesetzt wurden. Um diese Erfolge zu sichern und auszubauen, ist es notwendig, den weiteren Verlauf der Umsetzung des Präventionsgesetzes kritisch-konstruktiv zu begleiten. Dieser anspruchsvollen Aufgabe stellt sich die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. mit der Durchführung des Präventionsforums gerne.

Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

Literatur

Grossmann B: Das Präventionsgesetz – eine Zwischenbilanz. In: Pieper R, Lang KH (Hrsg.): Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium 2016–2017, Bd. 13; Schriftenreihe des Instituts für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER); Forschungsbericht Nr. 37, 2018, S. 48–57.

Grossmann B: Nationale Präventionskonferenz und Präventionsforum. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2016; 51: 393–396.

Schröder J: BGF-Koordinierungsstellen gut angenommen. Präventionsbericht 2018.

    Info

    Zusammenarbeit

    Mehr und besseres Zusammenwirken der Akteure soll durch die Bildung einer Nationalen Präventionskonferenz (NPK; § 20e Abs. 1 SGB V) gewährleistet werden, deren Zusammensetzung  Abb. 1 zeigt.Die gesetzlichen Sozialversicherungsträger, also die GKV, die SPV, die GRV und die GUV, entwickeln im Benehmen mit verschiedenen Bundesressorts eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie (§ 20d SGB V), die die Erarbeitung von Bundesrahmenempfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland sowie die Erstellung eines Präventionsberichtes umfasst. Der Nationalen Präventionskonferenz steht beratend ein „Präventionsforum“ (§ 20e Abs. 2 SGB V) zur Seite, das von der BVPG durchgeführt wird.

    Info

    Bundesrahmenempfehlungen (BRE)

    In den BRE werden gemeinsame Ziele, Zielgruppen, Handlungsfelder, zu beteiligende Organisationen sowie Dokumentations- und Berichtspflichten festgelegt (s. auch  Abb. 2).

    Unter dem Ziel „Gesund leben und arbeiten“ z.B. formulieren die BRE gemeinsame Grundsätze der Sozialversicherungsträger und tragen damit dazu bei, dass Transparenz über das Leistungsspektrum der SV-Träger in der lebensweltbezogenen Sicherheits- und Gesundheitsförderung hergestellt wird und dass sich ein trägerübergreifendes gemeinsames Verständnis in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entwickeln kann.

    Auf der Basis der BRE wurden auf der jeweiligen Landesebene dann Vereinbarungen über entsprechende länderspezifische Ziele und Handlungsfelder, sog. Landesrahmenvereinbarungen (§ 20f SGB V), geschlossen.

    Infobox

    Präventionsforum

    Das Präventionsforum wird gemäß § 20e, Abs. 2 SGB V von der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG) im Auftrag der Träger der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) und des Verbands der Privaten Krankenversicherung in Form einer jährlichen Veranstaltung, die sich inhaltlich an den Bundesrahmenempfehlungen ausrichtet, durchgeführt. Das Präventionsforum ist also kein Gremium, sondern eine Veranstaltung, zu der eingeladen wird. Es dient als Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der NPK und der Fachöffentlichkeit und ermöglicht so die beratende Beteiligung der Fachöffentlichkeit an der Nationalen Präventionsstrategie.

    Bislang fanden drei Präventionsforen statt, zwei davon sind dokumentiert und veröffentlicht (https://www.bvpraevention.de/cms/index.asp?inst=bvpg&snr=11241).

    Weitere Infos

    Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz nach § 20d Abs. 3 SGB V

    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/presse_themen/praevention_npk/20180828_BRE_Praevention_barrierefrei.pdf

    Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)

    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%255B@attr_id=%27bgbl115s1368.pdf%27 %255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s1368.pdf%27 %5D__1540214396974

    Leitfaden Prävention, Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V

    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention __selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/2017_3/Leitfaden_Pravention_12-2017_P170262_final_VI.pdf

    Präventionsforum 2017 der Nationalen Präventionskonferenz 2017 – Dokumentation

    www.praeventionsforum.org/2017/Praeventionsforum_2017_Dokumentation.pdf

    Autorin

    Dr. rer. soc. Beate Grossmann

    Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG)

    Heilsbachstraße 30

    53123 Bonn

    beate.grossmann@bvpraevention.de