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Schwerpunkt | Unterstützungsleistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung

Beschäftigungsfähigkeit sichern — Mitarbeiter halten

Beratung für Betriebe

Der Firmenservice der Deutsche Rentenversicherung unterstützt Betriebe, Personalverantwortliche, Werks- und Betriebsärzte sowie Personal- und Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen mit fachspezifischen Informationen und bietet gezielte Beratung zu den Themen Prävention, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Weitere Themenfelder des Firmenservices sind Beratungen zu Rente und Altersvorsorge sowie zum Beitragseinzug. Die Mitarbeiter des Firmenservices können auch Hinweise auf die Leistungen anderer Rehabilitationsträger geben, also zum Beispiel der Berufsgenossenschaften, der Integrationsämter und der Krankenkassen. Die Beratung erfolgt, je nach Bedarf, schriftlich, telefonisch oder aufsuchend direkt im Betrieb. Da für jeden Betrieb jeweils ein Rentenversicherungsträger zuständig ist (unabhängig von der versicherungsrechtlichen Zugehörigkeit der Beschäftigten), kann bei mehrfacher Inanspruchnahme auf Dauer eine vertrauensvolle und von gemeinsamen Erfahrungen geprägte Zusammenarbeit wachsen. Die Beratungsleistungen der Rentenversicherung sind kostenfrei.

Gründe für die Firmen, den Firmenservice in Anspruch zu nehmen, sind beispielsweise hohe Fehlzeiten im Betrieb, die Notwendigkeit, die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig zu stärken oder sich als Arbeitgeber in der Region attraktiver aufzustellen, aber auch der Wunsch, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zugunsten der eigenen Mitarbeiter kennen zu lernen und optimal zu nutzen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Unterstützung der Rentenversicherung.

Beschäftigungsfähigkeit erhalten durch Prävention

Präventionsleistungen der Rentenversicherung können eine sinnvolle Ergänzung des firmeneigenen betrieblichen Gesundheitsmanagements sein. Das Präventionsangebot der Rentenversicherung ist aber auch für jeden einzelnen Beschäftigten, der aktiv etwas tun möchte, um seine Gesundheit und Leistungsfähigkeit langfristig zu erhalten, der richtige Weg (s. „Weitere Infos“).

Gesundheitlich eingeschränkt – was nun?

Wenn bereits konkrete gesundheitliche Probleme bestehen, kann eine medizinische Rehabilitation sinnvoll sein. Die medizinische Rehabilitationsleistung wird erbracht, um eine erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber deren Verschlechterung abzuwenden. Sie dauert zumeist drei Wochen und kann stationär oder ambulant durchgeführt werden. Die Beschäftigten haben in dieser Zeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf ein Übergangsgeld durch den Rentenversicherungsträger.

Bei vielen Erkrankungen gelingt die berufliche Wiedereingliederung nachweislich besser, wenn im Anschluss an die Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben erfolgt. Bereits in der Rehabilitationseinrichtung kann die stufenweise Wiedereingliederung eingeleitet werden; der Hausarzt des Versicherten begleitet die Maßnahme dann vor Ort und steht bei Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Strategien und Lösungen

Einige Erkrankungen erlauben es nicht, die bisherige Tätigkeit weiter auszuüben. In solchen Fällen ist oftmals die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) der richtige Weg, um zu klären, welche Hinderungsgründe konkret bestehen und welche Lösungsmöglichkeiten es gibt. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinem Beschäftigten ein BEM anzubieten, wenn dieser innerhalb eines Jahres ununterbrochen oder wiederholt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig gewesen ist. Für den Beschäftigten ist die Teilnahme an einem BEM freiwillig. Im Verfahren müssen sie ihre Diagnose nicht offenbaren. Relevant ist nur, welche Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden können. Sowohl beim Aufbau eines allgemeinen BEM-Verfahrens im Betrieb als auch bei der Durchführung eines einzelnen BEM-Gesprächs kann der Berater der Rentenversicherung unterstützen. Im BEM-Leitfaden der Rentenversicherung, der über die Beraterin oder den Berater des Firmenservices zu erhalten ist, finden sich z.B. Musteranschreiben an den erkrankten Mitarbeitenden, eine Muster-Betriebsvereinbarung, eine Muster-Datenschutzerklärung und andere praktische Hilfen für die Durchführung des BEM.

Zurück ins Berufsleben

Zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung stellt die Rentenversicherung Betrieben und ihren Beschäftigten eine ganze Reihe von Unterstützungsleistungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Verfügung. Sie sind darauf ausgerichtet, die bestehenden Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit auszugleichen, um ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und eine möglichst dauerhafte berufliche Eingliederung zu sichern. Der vorhandene Arbeitsplatz soll entweder erhalten bleiben oder ein neuer, geeigneter Arbeitsplatz gefunden werden. Das Leistungsangebot ist so vielfältig wie die Bedarfslagen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen entstehen.

Mobil bleiben

Kraftfahrzeughilfen gleichen eine bestehende Wegeunfähigkeit aus und ermöglichen so, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihren Arbeits- oder Bildungsort erreichen können. Voraussetzung ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer wegen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist. Kraftfahrzeughilfen umfassen beispielsweise finanzielle Förderungen für die Beschaffung eines Kraftfahrzeuges, die Ausstattung mit einer behinderungsbedingt erforderlichen Zusatzausstattung oder Zuschüsse die Erlangung der Fahrerlaubnis.

Ohne Einschränkungen tätig sein

Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen können erforderlich werden, um Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen dazu zu befähigen, bestimmte berufliche Tätigkeiten auszuüben. Sie sollen primär nicht die Beeinträchtigungen der Körperfunktionen und -strukturen beseitigen, sondern vielmehr die Folgeerscheinungen der Behinderung bei einer bestimmten beruflichen Verrichtung ausgleichen. Eine Förderung durch die Rentenversicherung kommt nur in Betracht, wenn keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ausstattung mit dem Hilfsmittel oder den technischen Arbeitshilfen im Rahmen der Arbeitsschutzbestimmungen besteht.

Neu starten

Kann der Arbeitsplatz wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr oder nicht in der bisherigen Form erhalten bleiben, können Leistungen der beruflichen Qualifizierung neue Perspektiven eröffnen. Berufliche Anpassungen oder Weiterbildungen führen zum Erwerb von aktuellen Kenntnissen, Fähigkeiten werden ausgebildet und Fertigkeiten erlernt, um die Qualifikation zum Berufswechsel oder zur Veränderung im ausgeübten Beruf zu erreichen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entschließen sich auch im mittleren Alter, Bildungsleistungen in Anspruch zu nehmen ( Abb. 1).

Arbeitgeberbezogene Leistungen

Durch Leistungen an den Arbeitgeber unterstützt die Rentenversicherung insbesondere die Einstellung gesundheitlich beeinträchtigter Menschen oder ihre Umsetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz. So genannte Eingliederungszuschüsse werden für die Vermittlung der zum Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Einarbeitungszeit gezahlt. Möglich ist auch die Übernahme aller üblicherweise mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Kosten für die Zeit der Probebeschäftigung.

Zuverlässiger Partner

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein zuverlässiger Partner, wenn es darum geht, die Anforderungen, die die zukünftige Arbeitswelt stellt, zu meistern. Durch Beratung und vielfältige Präventions- und Rehabilitationsangebote leistet sie einen wertvollen Beitrag dafür, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachhaltig zu sichern (s. auch  Abb. 2).

Interessenkonflikt: Beide Autorinnen geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.

    Info

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    Weitere Infos

    Deutsche Rentenversicherung Bund: Prävention und Gesundheitsförderung

    www.praevention.drv.info

    Deutsche Rentenversicherung Bund: Reha-Bericht 2018. Die medizinische und berufliche Rehabilitation der Rentenversicherung im Licht der Statistik. 2018

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/6_Wir_ueber_uns/03_fakten_und_zahlen/03_statistiken/02_statistikpublikationen/02_rehabericht_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Deutsche Rentenversicherung Bund: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Rahmenkonzept der Deutschen Rentenversicherung. 2009

    www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/207034/publicationFile/2130/rahmenkonzept_lta_datei.pdf

    Für die Autorinnen

    Nina-Tamara Moser

    Deutsche Rentenversicherung Bund

    Ruhrstraße 2

    10709 Berlin

    nina-tamara.moser@drv-bund.de

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