Impfleistungen durch Betriebs- und Werksärzte
Eines der Ziele des Präventionsgesetztes ist es, die Durchimpfung in der Bevölkerung zu verbessern. Durch die Einbeziehung von Betriebs- und Werksärzten kann der Zugang zu den mehr als 40 Millionen abhängig verbessert werden, so der Tenor eines Schreibens des Präsidenten Dr. Wolfgang Panter an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die Landesgesundheitsminister, den Präsidenten der Bundesärztekammer Prof. Dr. Montgomery, Herrn Henke als Vorsitzenden des Marburger Bundes sowie die Verstände des BKK-Dachverbandes und des GKV-Spitzenverbandes, um nur einige zu nennen
Der Verband hat dazu einen Entwurf einer Impfvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband vorgelegt. Diesen finden Sie auf der Homepage des Verbandes unter www.vdbw.de.
Das Thema Impfen durch Betriebs- und Werksärzte wird ein zentraler Tagesordnungspunkt bei der nächsten Lenkungsgruppe Impfen sein. Dabei wird dieser Entwurf gemeinschaftlich diskutiert.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.
Auszug aus dem Anschreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
[…] Eines der Ziele des Präventionsgesetzes ist es, die Durchimpfung in der Bevölkerung zu verbessern. Durch die Einbeziehung von Betriebs- und Werksärzten kann der Zugang zu den mehr als 40 Millionen abhängig Beschäftigten verbessert werden.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 132e (1) SGB V Versorgung mit Schutzimpfungen, durch den die Krankenkassen oder ihre Verbände angehalten werden, „mit geeigneten Ärzten einschließlich Betriebsärzten, deren Gemeinschaften Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 und 2“ zu schließen.
In unserem Verband sind mehr als 3100 Ärzte organisiert, die sowohl in kleinen, mittleren als auch in großen Betrieben tätig sind und gerade auch Menschen aus unteren sozialen Schichten dabei erreichen können.
Auch wenn es inzwischen erste Gespräche mit Krankenkassen gegeben hat, fehlt doch noch immer eine vertragliche Grundlage. Es gilt einfache und praktikable Rahmenbedingungen für den Bezug der Impfstoffe und die Abrechnung der Impfleistung zu schaffen. Wir schlagen vor, dass die Betriebsärzte den Impfstoff als Praxisbedarf beziehen und entsprechende Vordrucke dazu erhalten. Alternativ ist aber auch der Bezug des Impfstoffes über die Gesundheitsämter denkbar. Im Rahmen des Pandemie H1N1 sind solche Regelungen in vielen Bundesländern getroffen worden. Die Abrechnung der Impfleistung kann über die regionalen BGF-Koordinierungsstellen erfolgen.
Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte hat dazu einen Entwurf einer entsprechenden Impfvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband beigefügt.
Wir freuen uns, wenn Sie unser Anliegen unterstützen und so die Umsetzung des § 132e ermöglicht wird. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.