Für das DÄB Siegel können sich auch 2024 wieder Klinikabteilungen und Arztpraxen melden, welche die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes im Sinne der schwangeren Ärztinnen umsetzen. Im Kern geht es darum, sie unter Einhaltung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen mit weiterbildungsrelevanten Inhalten weiter zu beschäftigen, so dass ihnen keine zeitlichen Nachteile in ihrem beruflichen Fortkommen entstehen.
Zum Artikel: https://www.aerztinnenbund.de/DAEB-Siegel_fuer_Mutterschutz_mit.4182.0.2.html