Alle Berufe können betroffen sein, ob Einsatzkräfte im Rettungsdienst und bei den Feuerwehren, Beschäftigte im Einzelhandel, in der Pflege, in Bildungseinrichtungen oder in Ämtern und Behörden.
Was Arbeitgebende tun können um Gewaltereignissen vorzubeugen und Mitarbeitende zu schützen berichtet die DGUV in der Pressemitteilung vom 17.04.2024.
Zur Pressemitteilung: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_619521.jsp