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Mutterschutzanspruch künftig auch bei Fehlgeburten

Der Gesetzesentwurf hat am Mittwoch (29.01.25) im Familienausschuss die Zustimmung aller Fraktionen gefunden. Endgültig abgestimmt wird über den Gesetzesentwurf im Plenum des Bundestages am Donnerstagabend. So die Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 29.01.25.

Die Regelung, die unter anderem auf eine beim Petitionsausschuss des Bundestages im Sommer 2022 eingereichte öffentliche Petition (ID 136221) zurückgeht, sieht die Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Derzeit steht Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verlieren, kein gesetzlicher Mutterschutz zu. „Nach der Intention des Mutterschutzgesetzes und auch aus medizinischer Sicht ist es nicht sachgerecht, den Begriff Entbindung an die personenstandsrechtlichen Regelungen und mithin ausschließlich an die Gewichtsgrenze von 500 Gramm beziehungsweise an die 24. Schwangerschaftswoche zu koppeln. Auch unabhängig davon sind Frauen nach einer Fehlgeburt einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt“, heißt es in dem Entwurf.

Ein Beschäftigungsverbot nach der Fehlgeburt soll der Vorlage zufolge nur dann gelten, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Betroffene Frauen sollen damit künftig nicht auf eine Krankschreibung einer Ärztin oder eines Arztes nach einer Fehlgeburt angewiesen sein. „Der Arbeitgeber der betroffenen Frau hat im Fall eines entsprechendes Beschäftigungsverbots Anspruch auf Erstattung der mutterschutzrechtlichen Leistungen im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Melanie Bernstein (CDU/CSU) machte bei der Aussprache im Ausschuss deutlich, dass sie noch vor wenigen Wochen skeptisch gewesen sei, ob es in dieser Legislaturperiode noch eine Einigung zum Mutterschutz bei Fehlgeburten geben könne. Umso mehr freue sie sich, „dass wir es trotz Wahlkampf geschafft haben, eine Einigung zu erzielen“. Ihr Dank gelte den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP für die Bereitschaft, dem Unionsentwurf zuzustimmen. „Das Mutterschutzanpassungsgesetz ist ein Meilenstein für einen besseren Schutz der vielen betroffenen Frauen und ihrer Familien, da bislang Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verlieren, keinen Anspruch auf Mutterschutz haben“, sagte Bernstein.

Sarah Lahrkamp (SPD) dankte der Petentin Natascha Sagorski. Ohne ihren Einsatz gebe es den heutigen Beschluss nicht, sagte Lahrkamp. Ihre Fraktion habe gemeinsam mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls einen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht hat, der sich nur wenig von der Unionsvorlage unterscheide, weshalb man inhaltlich mitgehen könne. Entscheidend sei, dass die gesetzliche Regelung komme. Sie sehe eine Staffelung vor: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen Mutterschutz. „Heut ist ein toller Tag für die Rechte von Frauen“, sagte die SPD-Abgeordnete.

Nicole Bauer (FDP) begrüßte die Regelung und richtete ihren Dank ebenfalls an die Petentin. Es sei wichtig, das Thema aus der Tabuzone zu heben. Der gestaffelte Einstieg ab der 13. Schwangerschaftswoche in den Mutterschutz sei richtig. Über Parteigrenzen hinweg sei es gelungen, ein klares Zeichen für die Betroffenen zu setzen, sagte sie.

Franziska Krumwiede-Steiner (Bündnis 90/Die Grünen) sah es als Zeichen einer funktionierenden Demokratie, „dass eine Petition aus der Zivilgesellschaft tatsächlich in eine Gesetzesänderung mündet“. Der Petentin gelte der Dank dafür. Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz werde gewährleistet, dass Frauen selbst entscheiden können, ob sie Mutterschutzleistungen in Anspruch nehmen oder arbeiten gehen wollen. Das sei eine Errungenschaft, so Krumwiede-Steiner. „Wir verbessern nicht Mutterschutzleistungen, sondern führen Mutterschutz nach Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche ein“, stellte sie klar.

Zustimmung zu dem Gesetzentwurf kam auch von Gereon Bollmann (AfD), der jedoch beklagte, bei der Erarbeitung an die Seitenlinie verbannt gewesen zu sein. Seine Fraktion sei sehr froh über die Ausweitung des Mutterschutzes. Ein ähnliches Engagement für werdende Mütter wünsche sich die AfD auch im Rahmen des Schutzes für das ungeborene Leben, fügte er hinzu.

Zu dem Gesetzentwurf verabschiedete der Familienausschuss mit breiter Mehrheit auch einen Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen. Lediglich die FDP-Fraktion enthielt sich bei Abstimmung. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, alle gesetzlich versicherten Frauen umfassend über die ihnen zustehenden Ansprüche zu informieren. Außerdem solle sie im Austausch mit den privaten Krankenversicherungen eine Regelung zur Anpassung des Versicherungsvertragsgesetzes finden, damit auch Privatversicherte abgesichert werden können.

Zur Pressemitteilung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042290