Dabei greift sie in weiten Teilen auf die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - ein Leitfaden für die Gestaltung" und 215-450 "Softwareergonomie" zurück. Einige bisher offene Fragen werden konkretisiert.
Zur Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/pm/31385/5823105