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Neue Arbeitsstättenregel ASR A6 empfiehlt pro Stunde fünf Minuten Erholungszeit bei Bildschirmarbeit

Dabei greift sie in weiten Teilen auf die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - ein Leitfaden für die Gestaltung" und 215-450 "Softwareergonomie" zurück. Einige bisher offene Fragen werden konkretisiert.

Zur Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/pm/31385/5823105